Betreff
Beratung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nottuln zum 31.12.2018
Vorlage
149/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2018 festgestellt.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln die Entlastung der Bürgermeisterin zu erteilen.

 

3. Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2018 wird in Höhe von 698.651,67 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2018 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Ergebnisrechnung 2018
  • Finanzrechnung 2018
  • Teilergebnisrechnungen 2018
  • Teilfinanzrechnungen 2018
  • Bilanz zum 31.12.2018
  • Anhang zum Jahresabschluss 2018 mit Anlagen

o  Anlagenspiegel zum 31.12.2018

o  Forderungsspiegel zum 31.12.2018

o  Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2018

o  Rückstellungsspiegel zum 31.12.2018

o  Ermächtigungsübertragungen 2018 nach 2019

o  Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2018

·        Lagebericht zum Jahresabschluss 2018

·        Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Die Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.10.2019 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht, die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 698.651,67 € ab. Dieser wird in Höhe von 698.651,67 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Jahresabschluss

 


Anlagen:

 

Anlage 1 -   Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum                              31.12.2018

 

Anlage 2 -   Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

 

Anlage 3      uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

                 (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am                             30.10.2019 zu unterzeichnen)