Beschlussvorschlag:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2018
festgestellt.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Nottuln die Entlastung der Bürgermeisterin zu erteilen.
3. Der festgestellte Jahresüberschuss für das
Haushaltsjahr 2018 wird in Höhe von 698.651,67 € der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2018 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Ergebnisrechnung
2018
- Finanzrechnung
2018
- Teilergebnisrechnungen
2018
- Teilfinanzrechnungen
2018
- Bilanz zum
31.12.2018
- Anhang zum
Jahresabschluss 2018 mit Anlagen
o Anlagenspiegel
zum 31.12.2018
o Forderungsspiegel
zum 31.12.2018
o Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2018
o Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2018
o Ermächtigungsübertragungen
2018 nach 2019
o Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2018
·
Lagebericht zum Jahresabschluss 2018
·
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die
Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem zu
dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch
den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
30.10.2019 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht,
die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach
eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des
Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach
der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe
j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses,
die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die
Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung
der Bürgermeisterin.
Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 698.651,67 € ab. Dieser wird in Höhe von 698.651,67 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes zum 31.12.2018
Anlage 2 - Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018
Anlage 3 uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk
(vom
Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am 30.10.2019
zu unterzeichnen)