Bürgerantrag gemäß § 24 GO
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird in die Zuständigkeit des Kreises Coesfeld/ZVM abgegeben. Die Bürgerin wird mit entsprechenden Informationen benachrichtigt.
Sachverhalt:
Die ausschließlich per Mail
eingegangene Anregung gem. § 24 GO bezieht sich auf die Schnellbuslinie S60.
Diese Schnellbuslinie ist
eine Regiolinie, welche durch den Kreis Coesfeld als Träger des ÖPNV
organisiert wird.
Entsprechend dieser
rechtlichen Vorgabe hat der zugehörige Zweckverband Münsterland (ZVM) vor wenigen
Monaten die Überarbeitung der Regionalverbindungen, einschließlich der S60, in
Form des Nahverkehrsplanes überarbeitet.
Dieser Plan beinhaltet
ebenfalls Verbesserungen für die Linie S60, insbesondere der Ausweitung des
Fahrtenangebots am Wochenende und abends.
Im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens des Planes wurde die Gemeinde Nottuln beteiligt. Die
geplanten Verbesserungen gehen teilweise auf Anregungen der Gemeinde Nottuln,
welche im Rahmen der Beteiligung vorgebracht wurden, zurück.
Änderungen während der
Laufzeit des Nahverkehrsplanes (5 Jahre) sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Bürgerin sollte daher an
den Kreis Coesfeld/ZVM verwiesen werden, mit der Bitte die sehr allgemein
gehaltene Anregung zu konkretisieren.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
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