hier: Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Am 03.09.2019 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der SPD Fraktion
Nottuln zugegangen, der die Teilnahme am wettbewerbsmäßigen Förderaufruf
Klimaschutz durch Radverkehr zur Verbesserung des Radverkehrs in Nottuln
begehrt. Dazu wird im Antrag, der Anlage 1 zu entnehmen ist, ein Projekt
hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung der Nottulner Bürgerinnen und
Bürger beim Kauf von Lastenanhängern oder Lastenfahrrädern vorgestellt. Eine
zeitnahe Umsetzung soll geprüft werden und zunächst eine Skizzierung des Projektes
mit einer allgemeinen Kostenschätzung erarbeitet werden.
Bewertung:
Die Gemeinde Nottuln begrüßt die Initiative, den Radverkehr weiter zu
fördern. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an laufenden Anträgen, die ebenfalls
eine Optimierung der Bedingungen für das Radfahren in Nottuln zum Inhalt haben,
ist es jedoch unerlässlich, ein geordnetes Vorgehen zu verfolgen.
Der FÖRDERAUFRUF KLIMASCHUTZ DURCH
RADVERKEHR ist eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit und wird vom Projektträger Jülich bearbeitet.
Gefördert werden investive Maßnahmen mit
Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung
des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher
Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler
Radverkehrsdienstleistungen.
Eine
finanzielle Unterstützung der Nottulner Bürgerinnen und Bürger beim Kauf von
Lastenanhängern oder Lastenfahrrädern fällt nicht darunter.
Ein Projekt, bei dem die Gemeinde als Dienstleister
Lastenanhänger oder Lastenfahrräder verleihen würde, wäre hingegen denkbar. Die
Kommune wäre dann Eigentümer dieser Räder. Als förderfähiges Projekt wäre dies
aber nicht ausreichend. Zusätzliche förderfähige Module wie z.B. eine Verleih-
App, eine Ladeinfrastruktur, abschließbare Boxen, etc. wären notwendig.
Verschiedene Maßnahmen können gebündelt werden, aber es müssen neue Maßnahmen
sein, die noch nicht vorher begonnen wurden. Außerdem braucht der
Projektvorschlag investive Maßnahmen mit Modellcharakter, die sich auf andere
Kommunen übertragen lassen. Nichtförderbare Folgekosten sind zu beachten. Auch
eine Unterstützung ortsansässiger Firmen kann nicht frei gewählt werden, weil
extern ausgeschrieben werden muss.
Im Regelfall erfolgt die Förderung durch eine nicht rückzahlbare
Zuwendung in der Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben.
Das bedeutet, dass bei einer Mindestzuwendung von 200.000 Euro pro
Vorhaben, vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben, die
Gesamtprojektkosten mindestens 308.000 Euro erreichen müssen und sich somit ein
Eigenanteil für die Gemeinde Nottuln von mindestens 108.000 Euro ergibt. Der
aktuelle Antragszeitraum endet am 31.10.2019. Ein Projekt dieser Größenordnung
ist als Projektskizze in der Kürze der Zeit nicht zu erarbeiten. Zumal diverse
Anträge zur Verbesserung des Radverkehres zu berücksichtigen wären. Ein Antrag
beim Fördermittelgeber ptj wäre auch im nächsten Jahr denkbar. Die Antragsfrist
läuft vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020. Der Antrag ist zweistufig. In der
ersten Stufe dient eine Projektskizze als Bewerbung. Kommt die Bewerbung in die
engere Wahl, wird der Antragsteller zur Abgabe eines Förderantrages
aufgefordert.
Eine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Nottulner Bürgerinnen
und Bürger beim Kauf von Lastenanhängern oder Lastenfahrrädern wäre die
Förderung aus Eigenmitteln. Viele Kommunen setzen bereits heute ein deutliches
Signal für umweltfreundliche Mobilität und fördern den Kauf von Lastenrädern
mit unterschiedlichen Modellen. Hier wird meist eine prozentuale
Kostenübernahme mit einer Maximalhöhe und eine jährliche Begrenzung der
Gesamtzuschüsse angeboten.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschluss.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD Fraktion Nottuln vom 03.09.2019