Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 03.09.2019
hier: Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr
Vorlage
142/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet. 

 


Sachverhalt:

Am 03.09.2019 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der SPD Fraktion Nottuln zugegangen, der die Teilnahme am wettbewerbsmäßigen Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr zur Verbesserung des Radverkehrs in Nottuln begehrt. Dazu wird im Antrag, der Anlage 1 zu entnehmen ist, ein Projekt hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung der Nottulner Bürgerinnen und Bürger beim Kauf von Lastenanhängern oder Lastenfahrrädern vorgestellt. Eine zeitnahe Umsetzung soll geprüft werden und zunächst eine Skizzierung des Projektes mit einer allgemeinen Kostenschätzung erarbeitet werden.

 

Bewertung:

Die Gemeinde Nottuln begrüßt die Initiative, den Radverkehr weiter zu fördern. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an laufenden Anträgen, die ebenfalls eine Optimierung der Bedingungen für das Radfahren in Nottuln zum Inhalt haben, ist es jedoch unerlässlich, ein geordnetes Vorgehen zu verfolgen.

Der FÖRDERAUFRUF KLIMASCHUTZ DURCH RADVERKEHR ist eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und wird vom Projektträger Jülich bearbeitet.

Gefördert werden investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.

Eine finanzielle Unterstützung der Nottulner Bürgerinnen und Bürger beim Kauf von Lastenanhängern oder Lastenfahrrädern fällt nicht darunter.

Ein Projekt, bei dem die Gemeinde als Dienstleister Lastenanhänger oder Lastenfahrräder verleihen würde, wäre hingegen denkbar. Die Kommune wäre dann Eigentümer dieser Räder. Als förderfähiges Projekt wäre dies aber nicht ausreichend. Zusätzliche förderfähige Module wie z.B. eine Verleih- App, eine Ladeinfrastruktur, abschließbare Boxen, etc. wären notwendig. Verschiedene Maßnahmen können gebündelt werden, aber es müssen neue Maßnahmen sein, die noch nicht vorher begonnen wurden. Außerdem braucht der Projektvorschlag investive Maßnahmen mit Modellcharakter, die sich auf andere Kommunen übertragen lassen. Nichtförderbare Folgekosten sind zu beachten. Auch eine Unterstützung ortsansässiger Firmen kann nicht frei gewählt werden, weil extern ausgeschrieben werden muss.

Im Regelfall erfolgt die Förderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in der Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Das bedeutet, dass bei einer Mindestzuwendung von 200.000 Euro pro Vorhaben, vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben, die Gesamtprojektkosten mindestens 308.000 Euro erreichen müssen und sich somit ein Eigenanteil für die Gemeinde Nottuln von mindestens 108.000 Euro ergibt. Der aktuelle Antragszeitraum endet am 31.10.2019. Ein Projekt dieser Größenordnung ist als Projektskizze in der Kürze der Zeit nicht zu erarbeiten. Zumal diverse Anträge zur Verbesserung des Radverkehres zu berücksichtigen wären. Ein Antrag beim Fördermittelgeber ptj wäre auch im nächsten Jahr denkbar. Die Antragsfrist läuft vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020. Der Antrag ist zweistufig. In der ersten Stufe dient eine Projektskizze als Bewerbung. Kommt die Bewerbung in die engere Wahl, wird der Antragsteller zur Abgabe eines Förderantrages aufgefordert.

Eine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Nottulner Bürgerinnen und Bürger beim Kauf von Lastenanhängern oder Lastenfahrrädern wäre die Förderung aus Eigenmitteln. Viele Kommunen setzen bereits heute ein deutliches Signal für umweltfreundliche Mobilität und fördern den Kauf von Lastenrädern mit unterschiedlichen Modellen. Hier wird meist eine prozentuale Kostenübernahme mit einer Maximalhöhe und eine jährliche Begrenzung der Gesamtzuschüsse angeboten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschluss.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der SPD Fraktion Nottuln vom 03.09.2019