Betreff
Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln - 3. Bauabschnitt
Vorlage
133/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Maßnahmenplan für den 3. Bauabschnitt des barrierefreien Umbaus wird zustimmend zur Kenntnis genommen (s. Anlagen 1 und 2). Der weiteren Ausführungsplanung auf Grundlage des Maßnahmenplans wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Städtebaufördermittel für 2020 zu stellen.

2. Dem Bauprogramm für die Realisierung des 3. Bauabschnitts wird zugestimmt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt dabei entsprechend des Maßnahmenplans (s. Anlage 2).

3. Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids wird die Verwaltung mit der sofortigen Umsetzung des Bauprogramms beauftragt (Baubeschluss).


Sachverhalt:

Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde in der Vergangenheit seit 2012 in mehreren Ausschusssitzungen behandelt. Mit Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde ebenfalls die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen zum barrierefreien Umbau im Ortskern beschlossen.

Der erste Bauabschnitt (BA) wurde im Jahr 2017 umgesetzt, die Bauarbeiten für den 2. BA im Ortskern finden zurzeit statt, sie müssen bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

In der heutigen Sitzung wird das Bauprogramm für den 3. BA zum Beschluss vorgelegt. Mit einem Baubeschluss können die weiteren Planungen erfolgen. Ebenfalls ist der Beschluss Grundlage für die Einreichung eines Antrags auf Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.09.2019 für eine Förderung in 2020.

Eine Ausschreibung und Auftragsvergabe ist in der Regel erst mit Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids der Bezirksregierung über Fördermittel möglich.

Der 3. BA soll vor diesem Hintergrund in 2020/21, abhängig vom Zeitpunkt der Vorlage des Bewilligungsbescheids, umgesetzt werden.

Räumlicher Umfang und geplante Maßnahmen im 3. BA

Der dritte Bauabschnitt schließt sich an das Ausbauende des zweiten Bauabschnitts auf der Stiftsstraße an. Der 3. BA erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße Potthoff (s. Anlage 1 Übersichtsplan Bauabschnitte).

Maßnahmen

Im Planungsbereich, d. h. im weiteren Verlauf der Stiftsstraße ab Höhe Kastanienplatz werden die Fahrbahn und die Gehwege grundlegend erneuert. Die Maßnahmen umfassen die beidseitige Erneuerung und Verbreiterung des Gehwegs bis zur Einmündung in die Straße Potthoff; hier ist ein weiterer barrierefreier Übergang vorgesehen. Ziel ist die Verbreiterung der Gehwege als sog. „Komfort“-Wege auf mind. 1,50 m, an einzelnen Engstellen muss von diesem Maß etwas abgewichen werden.

Für die barrierefreie Erreichbarkeit der Alten Amtmannei wird ein barrierefreier Übergang und Gehweg bis vor den Eingang gelegt (Ausführung in Naturstein gesägt).

Im 3. Bauabschnitt ist eine Herstellung der Niveaugleichheit von Straße und Gehwegen u. a. aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens und der zukünftigen Tempo 30 Zone nicht geplant.

Der Umgang mit dem alten Baumbestand entlang der Stiftsstraße stellt eine besondere Herausforderung bei der Erneuerung des Gehwegs und der Entfernung von Barrieren für die Fußgänger dar, insbesondere durch den großen Wurzelumfang bzw. -radius. Es besteht weiterer Untersuchungsbedarf, um den Zustand der Bäume zu beurteilen, und eine Aussage zu deren Erhaltungswürdigkeit und -praktikabilität treffen zu können. Der Erhalt der Bäume im hinteren Bereich der Stiftsstraße ist nach erster Einschätzung zumindest fraglich.

 

Materialien

Die Materialien für die Gehweg- und Fahrbahnoberflächen sind identisch mit denen, die im ersten und zweiten Bauabschnitt verwendet wurden. Es handelt sich um Betonstein in Klinkeroptik („Riemchen“, 21/7/8, rot/schwarz) für die Gehwege, und bestandsorientierten Naturstein für die Fahrbahn. Hierzu wird der Bestand aufgenommen, der Ausschuss durch neues, bestandsnahes Natursteinpflaster ergänzt, neu verlegt und neu verfugt. Die barrierefreien Übergänge über die Straßen werden in Naturstein gesägt ausgeführt. Die Rinne wird ebenfalls entsprechend den vorhergehenden Bauabschnitten ausgeführt.

Förderantrag und Zeitplan

Für Einzelmaßnahmen, die in 2020 umgesetzt werden sollen, muss die Gemeinde jeweils im Vorjahr erneut einen Antrag auf Städtebaufördermittel einreichen. Stichtag für das Jahr 2019 für die Einreichung des Förderantrags ist der 30. September 2019. Die Gemeinde schlägt vor, auf Grundlage der vorliegenden Planung für den 3. Bauabschnitt Fördermittel zu beantragen.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Umsetzung des 3. Bauabschnitts ist das Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids in 2020. Liegt dieser rechtzeitig im Frühjahr vor, kann die Realisierung des 3. Bauabschnitts im Anschluss an die Ausschreibung direkt ab Sommer 2020 erfolgen. Maßgabe für die Fertigstellung ist wiederum ein Zeitpunkt deutlich vor Martini-Markt 2020.

Sollte sich die Bewilligung von Fördermitteln verzögern, kann das Vorhaben voraussichtlich erst im Jahr 2021 realisiert werden.

KAG-Beitragspflicht

Analog zur Maßnahme im 1. BA und 2. BA ist auch für den 3. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen. Dies ist u. a. von dem Umfang der Straßenerneuerungsmaßnahme abhängig, zurzeit ist jedoch darüber hinaus auch eine Änderung der Rechtslage absehbar.

Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

An dieser Stelle sei jedoch erneut darauf hingewiesen, dass lt. dem vorliegenden Rechtsgutachten der 2. Bauabschnitt bezogen auf die Stiftsstraße beitragsfähig ist, jedoch nur in Zusammenhang mit der Fertigstellung des 3. Bauabschnittes. D. h., dass mit Fertigstellung des 3. BA die KAG-Beiträge über die gesamten Kosten des 2. und 3. BA abgerechnet werden können.

 

Weiteres Vorgehen

Mit einem positiven Beschluss können die weiteren Planungen (Ausführungsplanung) für den dritten Bauabschnitt in Auftrag gegeben werden. Der Antrag auf Städtebauförderung wird eingereicht. Der Baustart würde dann im besten Fall im Sommer 2020 liegen. Die Bauzeit wird ungefähr 3-4 Monate in Anspruch nehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung des dritten Bauabschnitts entstehen nach der aktuellen Kostenschätzung, beruhend auf dem vorliegenden Maßnahmenplan, Gesamtkosten in Höhe von insgesamt
655.000 € brutto. Die Kostenschätzung beruht auf der in dieser Vorlage vorgelegten Entwurfsplanung und berücksichtigt aktuelle Einheitspreise und Massen. Eine baukonjunkturell zu erwartende Preissteigerung ist hier ausdrücklich noch nicht berücksichtigt.

Die Gemeinde Nottuln wird, analog zum ersten und zweiten Bauabschnitt, zeitnah einen Förderantrag für Städtebaufördermittel bei der Bezirksregierung Münster einreichen (Stichtag 30. September 2019). Mit positivem Bescheid wird die Maßnahme mit 60 % der Baukosten gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinde Nottuln liegt demnach bei 40 %. Bei der Berechnung der Förderung werden seitens der Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, ob für die geplanten Maßnahmen im 3. BA tatsächlich satzungsgemäß KAG-Beiträge erhoben werden können. Für die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird, analog zum ersten und zweiten Bauabschnitt, ein externes Büro hinzu gezogen.


Anlagen:

Anlage 1        Übersichtsplan Bauabschnitte

Anlage 2        Maßnahmenplan 3. BA im Entwurf