Beschlussvorschlag:
1. Der Maßnahmenplan für den 3.
Bauabschnitt des barrierefreien Umbaus wird zustimmend zur Kenntnis genommen
(s. Anlagen 1 und 2). Der weiteren Ausführungsplanung auf Grundlage des
Maßnahmenplans wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen
entsprechenden Antrag auf Städtebaufördermittel für 2020 zu stellen.
2. Dem Bauprogramm für die Realisierung des 3.
Bauabschnitts wird zugestimmt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt
dabei entsprechend des Maßnahmenplans (s. Anlage 2).
3. Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids wird die Verwaltung mit der sofortigen Umsetzung des Bauprogramms beauftragt (Baubeschluss).
Sachverhalt:
Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen
und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde in der Vergangenheit seit 2012 in
mehreren Ausschusssitzungen behandelt. Mit Beschluss des integrierten
Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde ebenfalls die
schrittweise Umsetzung der Maßnahmen zum barrierefreien Umbau im Ortskern
beschlossen.
Der erste Bauabschnitt (BA) wurde im Jahr 2017
umgesetzt, die Bauarbeiten für den 2. BA im Ortskern finden zurzeit statt, sie
müssen bis Ende Oktober abgeschlossen sein.
In der heutigen Sitzung wird das Bauprogramm für
den 3. BA zum Beschluss vorgelegt. Mit einem Baubeschluss können die weiteren
Planungen erfolgen. Ebenfalls ist der Beschluss Grundlage für die Einreichung
eines Antrags auf Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.09.2019 für eine
Förderung in 2020.
Eine Ausschreibung und Auftragsvergabe ist in der
Regel erst mit Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids der
Bezirksregierung über Fördermittel möglich.
Der 3. BA soll vor diesem Hintergrund in 2020/21,
abhängig vom Zeitpunkt der Vorlage des Bewilligungsbescheids, umgesetzt werden.
Räumlicher Umfang
und geplante Maßnahmen im 3. BA
Der dritte Bauabschnitt schließt sich an das
Ausbauende des zweiten Bauabschnitts auf der Stiftsstraße an. Der 3. BA
erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße
Potthoff (s. Anlage 1 Übersichtsplan Bauabschnitte).
Maßnahmen
Im Planungsbereich, d. h. im weiteren Verlauf der
Stiftsstraße ab Höhe Kastanienplatz werden die Fahrbahn und die Gehwege
grundlegend erneuert. Die Maßnahmen umfassen die beidseitige Erneuerung und
Verbreiterung des Gehwegs bis zur Einmündung in die Straße Potthoff; hier ist
ein weiterer barrierefreier Übergang vorgesehen. Ziel ist die Verbreiterung der
Gehwege als sog. „Komfort“-Wege auf mind. 1,50 m, an einzelnen Engstellen muss
von diesem Maß etwas abgewichen werden.
Für die barrierefreie Erreichbarkeit der Alten
Amtmannei wird ein barrierefreier Übergang und Gehweg bis vor den Eingang
gelegt (Ausführung in Naturstein gesägt).
Im 3. Bauabschnitt ist eine Herstellung der
Niveaugleichheit von Straße und Gehwegen u. a. aufgrund des erhöhten
Verkehrsaufkommens und der zukünftigen Tempo 30 Zone nicht geplant.
Der Umgang mit dem alten Baumbestand entlang der
Stiftsstraße stellt eine besondere Herausforderung bei der Erneuerung des
Gehwegs und der Entfernung von Barrieren für die Fußgänger dar, insbesondere
durch den großen Wurzelumfang bzw. -radius. Es besteht weiterer
Untersuchungsbedarf, um den Zustand der Bäume zu beurteilen, und eine Aussage
zu deren Erhaltungswürdigkeit und -praktikabilität treffen zu können. Der
Erhalt der Bäume im hinteren Bereich der Stiftsstraße ist nach erster
Einschätzung zumindest fraglich.
Materialien
Die Materialien für die Gehweg- und
Fahrbahnoberflächen sind identisch mit denen, die im ersten und zweiten
Bauabschnitt verwendet wurden. Es handelt sich um Betonstein in Klinkeroptik
(„Riemchen“, 21/7/8, rot/schwarz) für die Gehwege, und
bestandsorientierten Naturstein für die Fahrbahn. Hierzu wird der
Bestand aufgenommen, der Ausschuss durch neues, bestandsnahes
Natursteinpflaster ergänzt, neu verlegt und neu verfugt. Die barrierefreien
Übergänge über die Straßen werden in Naturstein gesägt ausgeführt. Die
Rinne wird ebenfalls entsprechend den vorhergehenden Bauabschnitten ausgeführt.
Förderantrag
und Zeitplan
Für Einzelmaßnahmen, die in 2020 umgesetzt werden
sollen, muss die Gemeinde jeweils im Vorjahr erneut einen Antrag auf
Städtebaufördermittel einreichen. Stichtag für das Jahr 2019 für die
Einreichung des Förderantrags ist der 30. September 2019. Die Gemeinde schlägt
vor, auf Grundlage der vorliegenden Planung für den 3. Bauabschnitt
Fördermittel zu beantragen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Umsetzung des 3.
Bauabschnitts ist das Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids in 2020.
Liegt dieser rechtzeitig im Frühjahr vor, kann die Realisierung des 3.
Bauabschnitts im Anschluss an die Ausschreibung direkt ab Sommer 2020 erfolgen.
Maßgabe für die Fertigstellung ist wiederum ein Zeitpunkt deutlich vor
Martini-Markt 2020.
Sollte sich die Bewilligung von Fördermitteln
verzögern, kann das Vorhaben voraussichtlich erst im Jahr 2021 realisiert
werden.
KAG-Beitragspflicht
Analog zur Maßnahme im 1. BA und 2. BA ist auch
für den 3. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob die Umsetzung der
o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen. Dies ist u. a. von dem
Umfang der Straßenerneuerungsmaßnahme abhängig, zurzeit ist jedoch darüber
hinaus auch eine Änderung der Rechtslage absehbar.
Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht
kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
An dieser Stelle sei jedoch erneut darauf
hingewiesen, dass lt. dem vorliegenden Rechtsgutachten der 2. Bauabschnitt
bezogen auf die Stiftsstraße beitragsfähig ist, jedoch nur in Zusammenhang mit
der Fertigstellung des 3. Bauabschnittes. D. h., dass mit Fertigstellung des 3.
BA die KAG-Beiträge über die gesamten Kosten des 2. und 3. BA abgerechnet
werden können.
Weiteres
Vorgehen
Mit einem positiven Beschluss können die weiteren
Planungen (Ausführungsplanung) für den dritten Bauabschnitt in Auftrag gegeben
werden. Der Antrag auf Städtebauförderung wird eingereicht. Der Baustart würde
dann im besten Fall im Sommer 2020 liegen. Die Bauzeit wird ungefähr 3-4 Monate
in Anspruch nehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung des dritten Bauabschnitts
entstehen nach der aktuellen Kostenschätzung, beruhend auf dem vorliegenden
Maßnahmenplan, Gesamtkosten in Höhe von insgesamt
655.000 € brutto. Die Kostenschätzung beruht auf der in dieser Vorlage
vorgelegten Entwurfsplanung und berücksichtigt aktuelle Einheitspreise und
Massen. Eine baukonjunkturell zu erwartende Preissteigerung ist hier
ausdrücklich noch nicht berücksichtigt.
Die Gemeinde Nottuln wird, analog zum ersten und
zweiten Bauabschnitt, zeitnah einen Förderantrag für Städtebaufördermittel bei
der Bezirksregierung Münster einreichen (Stichtag 30. September 2019). Mit
positivem Bescheid wird die Maßnahme mit 60 % der Baukosten gefördert. Der
Eigenanteil der Gemeinde Nottuln liegt demnach bei 40 %. Bei der Berechnung der
Förderung werden seitens der Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, ob für die geplanten Maßnahmen im 3. BA tatsächlich satzungsgemäß KAG-Beiträge erhoben werden können. Für die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird, analog zum ersten und zweiten Bauabschnitt, ein externes Büro hinzu gezogen.
Anlagen:
Anlage
1 Übersichtsplan Bauabschnitte
Anlage 2 Maßnahmenplan 3. BA im Entwurf