Betreff
Benennung der Stellvertreterin / des Stellvertreters für die EUREGIO-Verbandsversammlung
Vorlage
127/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln benennt die folgende Stellvertreterin/den folgenden Stellvertreter für die EUREGIO-Verbandsversammlung

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln ist Mitglied im Zweckverband EUREGIO mit Sitz in Gronau. Die EUREGIO hat die Aufgabe, die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer Mitglieder zu fördern, zu unterstützen und zu koordinieren.

Der Vertreter der Gemeinde Nottuln in der EUREGIO-Verbandsversammlung ist gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) für die Wahlzeit aus der Mitte des Gemeinderates oder aus den Dienstkräften der Gemeindeverwaltung zu bestellen.

Entsprechend dem Beitragsschlüssel (Art. 8 Abs. 3 der EUREGIO-Satzung) entsendet die Gemeinde Nottuln derzeit eine Vertreterin (Frau Roeing-Franke) in die EUREGIO-Verbands­versammlung, für welche auch ein Stellvertreter bestellt ist.

Stellvertretendes Mitglied ist derzeit Herr Caglayan Korkmaz. Art. 7 Abs. 2 der EUREGIO-Satzung regelt, dass die in den Organen der EUREGIO tätigen Personen ausscheiden, wenn die Voraussetzungen für ihre Wahl oder Entsendung entfallen sind, insbesondere dann, wenn sie nicht mehr über ein Amt oder Mandat der Mitglieder verfügen. Da Herr Korkmaz nicht mehr Bediensteter der Gemeindeverwaltung ist, ist er in der EUREGIO-Verbandsversammlung nicht mehr stimmberechtigtes Mitglied.

Es muss daher ein neues stellvertretendes Mitglied bestellt werden, welches die Gemeinde Nottuln in der EUREGIO-Verbandsversammlung als stimmberechtigte Person vertreten kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

keine