Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 134 "Nottuln-Nord"
Satzungsbeschluss
Vorlage
125/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Abwägung der zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 „Nottuln Nord“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.

2.    Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 „Nottuln Nord“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 (VL 045/2019) den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 „Nottuln Nord“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst.

Ziel des beschleunigten Verfahrens ist es, die Festsetzung der OKFB-Höhen (Höhe der Oberkante des Fertigbodens) zu ändern. Im Zuge der Straßenausbauplanung sowie den Erschließungsarbeiten hat sich gezeigt, dass die derzeit rechtskräftigen Höhen nicht mit den tatsächlich am Ort gemessenen Höhen korrespondieren.

Das kann zur Folge haben, dass das Grundstücksniveau bei strenger Anwendung des Bebauungsplans unterhalb des Straßenniveaus liegen muss bzw. müsste. Das wiederum ist aus Sicht der Entwässerungsplanung dem Grunde nach zu vermeiden. Insoweit wird mit dem geänderten Bebauungsplan dieses Missverhältnis beseitigt.

Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung