Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1.
Der Abwägung der zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 134 „Nottuln Nord“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in
Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
2.
Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
134 „Nottuln Nord“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige
Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 (VL 045/2019) den
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 „Nottuln
Nord“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst.
Ziel des
beschleunigten Verfahrens ist es, die Festsetzung der OKFB-Höhen (Höhe der
Oberkante des Fertigbodens) zu ändern. Im Zuge der Straßenausbauplanung sowie
den Erschließungsarbeiten hat sich gezeigt, dass die derzeit rechtskräftigen
Höhen nicht mit den tatsächlich am Ort gemessenen Höhen korrespondieren.
Das kann zur
Folge haben, dass das Grundstücksniveau bei strenger Anwendung des
Bebauungsplans unterhalb des Straßenniveaus liegen muss bzw. müsste. Das
wiederum ist aus Sicht der Entwässerungsplanung dem Grunde nach zu vermeiden.
Insoweit wird mit dem geänderten Bebauungsplan dieses Missverhältnis beseitigt.
Das Verfahren
kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der
Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung