Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
- Der Abwägung der zur 25. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ abgegebenen Stellungnahmen
wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die vorliegende 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 (VL 118/2018) den
Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1
„Appelhülsen Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Gegenstand der
25. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ ist eine geänderte
Führung der Baugrenze auf dem 917 m² großen Grundstück, die in ihrem heutigen
Verlauf dem Stand des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan aus dem Jahre 1971
entspricht. Die Verschiebung der Baugrenze dient dazu, eine Bebauung im
rückwärtigen Grundstücksbereich zu ermöglichen, indem die Baugrenze parallel zu
den Nachbargrundstücken im Abstand von ca. 3 m entlang der Grundstücksgrenzen
am Rohlmannsweg geführt wird. Durch die räumliche Anordnung der beiden
Baufenster sowie der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung wird eine
städtebauliche Ordnung erzielt.
Das Verfahren
kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der
Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
interner
Personalaufwand
Einnahmen auf Grundlage des Vertrages
„Vereinbarung zur Erstattung von Planungskosten als städtebaulicher Vertrag
gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB“
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung