Betreff
25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Appelhülsen Süd-Ost"
Satzungsbeschluss
Vorlage
124/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 (VL 118/2018) den Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.

Gegenstand der 25. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ ist eine geänderte Führung der Baugrenze auf dem 917 m² großen Grundstück, die in ihrem heutigen Verlauf dem Stand des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan aus dem Jahre 1971 entspricht. Die Verschiebung der Baugrenze dient dazu, eine Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich zu ermöglichen, indem die Baugrenze parallel zu den Nachbargrundstücken im Abstand von ca. 3 m entlang der Grundstücksgrenzen am Rohlmannsweg geführt wird. Durch die räumliche Anordnung der beiden Baufenster sowie der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung wird eine städtebauliche Ordnung erzielt.

Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

interner Personalaufwand

Einnahmen auf Grundlage des Vertrages „Vereinbarung zur Erstattung von Planungskosten als städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB“


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung