Betreff
1. Stellenplanänderung 2019
Vorlage
122/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die mit dem Haushaltsplan 2019 vorgelegten Stellenpläne sind angepasst worden. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die 1. Änderung des Stellenplans 2019 für die Beschäftigten gemäß der Anlage 1.


Sachverhalt:

Gemäß § 8 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) vom 16.11.2004 in der aktuell gültigen Fassung, hat der Stellenplan für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer (m/w/d) eine Stelle und für jeden Beamten (m/w/d) eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. Nachträgliche Änderungen des Stellenplanes bedürfen eines Beschlusses des Rates und sind dem Kreis anzuzeigen.

Anlass für die 1. Stellenplanänderung 2019 ist die Schaffung von 3,0 neuen Stellen im Fachbereich 3 – Planen und Bauen, Bauplanung und Liegenschaften.

Der unterjährige Stellenmehrbedarf ergibt sich aufgrund von folgendem Sachverhalt:

Das Teilbereich formelle und informelle Planung der Gemeinde Nottuln sieht sich mit zunehmend komplexer werdenden Aufgaben konfrontiert. Auch konzentriert sich der öffentliche und politische Fokus zunehmend stärker auf den Bereich Bauleitplanung, insbesondere auf die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen. Gleichzeitig wächst dabei die zu beachtende Regelungsdichte, der Umfang der zu Beteiligenden und schließlich auch der administrativ-organisatorische Aufwand.

Im Ergebnis vergrößert sich also fortwährend die Komplexität der Verfahren, was sich regelmäßig im notwendigen Zeitaufwand zur Bearbeitung der Verfahren widerspiegelt. Es entsteht insoweit ein Aufgabenfeld, das sowohl in seiner Breite als auch in seiner Tiefe mit den jetzigen personellen Mitteln nur mit starken Einschränkungen weiterhin zu bewirtschaften ist. Auch die Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen an externe Unternehmen ist hier nur begrenzt geeignet, Abhilfe zu schaffen, da die Verantwortung und das Projektmanagement auch weiterhin durch den Fachbereich sichergestellt werden müssen.

 

Im Teilbereich Bauverwaltung und Liegenschaften ist eine deutlich steigende Anzahl von Anfragen festzustellen, die vielfach auch eine Beratungsleistung zur Folge haben. Die Anfragen betreffen dabei regelmäßig Angelegenheiten aus dem laufenden Geschäft, häufig aber auch bereits abgeschlossene Verfahren oder noch in der Zukunft liegende Bau- und Planungsvorhaben der Gemeinde.

Erschwerend kommt hinzu, dass im Bereich der Bau- und Liegenschaftsverwaltung regelmäßige und z.T. langfristige Krankheitsausfälle zu verzeichnen sind. Darüber hinaus ist im Verlauf des kommenden Jahres mit einem altersbedingten Abgang eines langjährigen Beschäftigten zu rechnen.


Vor diesem Hintergrund und im Interesse eines organisierten Wissenstransfers erscheint es deshalb bereits heute ratsam, eine weitere Stelle zu schaffen. Die neue Stelle soll im Querschnitt zwischen Bau- und Liegenschaftsverwaltung angesiedelt werden um die Teilbereiche künftig effizienter miteinander zu verzahnen.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die zu erledigenden Aufgaben des Teilbereiches Bauplanung und Liegenschaften mit der jetzigen personellen Ausstattung nur mit starken Einschränkungen weiterhin bewirtschaftet werden könnten. Die Einrichtung von

2,0 Stellen *   -         Stadtplanung, EG 11 TVöD und

1,0 Stelle       -         Sachbearbeitung Bauverwaltung und Liegenschaften, EG 9b TVöD

erscheint daher sowohl notwendig als auch gerechtfertigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Ein Arbeitsvertrag, der überplanmäßig, befristet für zwei Jahre abgeschlossen wurde, soll entfristet werden. So dass effektiv nur ein neuer Stadtplaner/in (m/w/d) eingestellt werden soll.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2019, da mit einer Besetzung der Stellen im laufenden Kalenderjahr nicht zu rechnen ist.


Anlagen:

Anlage 1 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet