hier: Verbesserung des Radverkehrs in Nottuln bis 2030
Beschlussvorschlag:
Der
Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Am 13.05.2019
ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der UBG-Fraktion und der ÖLiN-Fraktion
zugegangen, der die Verbesserung des Radverkehrs in Nottuln bis 2030 begehrt.
Dazu wird im Antrag, der Anlage 1 zu entnehmen ist, ein Programm zur Förderung
des Radverkehrs in Nottuln entworfen. Insbesondere wird beantragt, dass die
Gemeindeverwaltung einen Radkonvent durchführt, zudem die Öffentlichkeit sowie
die zentralen Behörden und Institutionen eingeladen werden, um über konkrete
Probleme im Zusammenhang mit dem Radverkehr im Nottulner Gemeindegebiet zu
informieren und zu diskutieren.
Auf Grundlage
der in dieser Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse sollen dann sukzessive die
erhobenen Mängel in der Radverkehrsinfrastruktur behoben werden. Dabei soll im
Interesse der Beschleunigung der Maßnahmen jedoch vorab kein handlungsleitendes
Konzept beschlossen werden, sondern stückwerkartig „von unten nach oben“ und
unmittelbar auf Maßnahmenebene gearbeitet werden.
Der Radkonvent
soll antragsgemäß bis zum 31.08.2019 stattgefunden haben.
Zu den
Einzelheiten des Antrags werden die Antragsteller in der Sitzung am 25.06.2019
mündlich Stellung nehmen.
Bewertung:
Die Gemeinde
Nottuln begrüßt die Initiative, den Radverkehr weiter zu fördern. Vor dem
Hintergrund der Vielzahl an laufenden Anträgen, die ebenfalls eine Optimierung
der Bedingungen für das Radfahren in Nottuln zum Inhalt haben, ist es jedoch
unerlässlich, ein geordnetes Vorgehen zu verfolgen. Insoweit ein Radkonvent wie
im Sachverhalt beschrieben jedoch durch ein externes Fachbüro durchgeführt und
als allseits als Instrument zur Erhebung von Missständen verstanden wird,
bestehen diesseits keine grundsätzlichen Bedenken. Insbesondere wäre vorab aber
eine genauere Erwartungshaltung an den Radkonvent ebenso zu klären, wie die
Zielstellung und die zugrundeliegende Methodik. Auch das spricht für den
Einsatz eines spezialisierten Büros.
Kritisch wird
diesseits jedoch die Zeitschiene bis zum 31.08.2019 gesehen, da insbesondere
die Urlaubszeit hier wie dort zu Personalengpässen führen dürfte. Auch sei an
die im Allgemeinen hohe Arbeitsbelastung in der Gemeindeverwaltung erinnert und
insoweit auch auf TOP 5 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
26.06.2019 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die
Durchführung des Konvents entstehen Kosten in noch unbekannter Höhe, die im
laufenden Haushalt 2019 nicht veranschlagt sind. Für die Durchführung konkreter
Maßnahmen an der Radverkehrsinfrastruktur könnten im Haushalt für das Jahr 2020
Mittel bereitgestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der UBG-Fraktion und der
ÖLiN-Fraktion