Betreff
Antrag der UBG-Fraktion und der ÖLiN-Fraktion
hier: Verbesserung des Radverkehrs in Nottuln bis 2030
Vorlage
109/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

 


Sachverhalt:

Am 13.05.2019 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der UBG-Fraktion und der ÖLiN-Fraktion zugegangen, der die Verbesserung des Radverkehrs in Nottuln bis 2030 begehrt. Dazu wird im Antrag, der Anlage 1 zu entnehmen ist, ein Programm zur Förderung des Radverkehrs in Nottuln entworfen. Insbesondere wird beantragt, dass die Gemeindeverwaltung einen Radkonvent durchführt, zudem die Öffentlichkeit sowie die zentralen Behörden und Institutionen eingeladen werden, um über konkrete Probleme im Zusammenhang mit dem Radverkehr im Nottulner Gemeindegebiet zu informieren und zu diskutieren.

Auf Grundlage der in dieser Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse sollen dann sukzessive die erhobenen Mängel in der Radverkehrsinfrastruktur behoben werden. Dabei soll im Interesse der Beschleunigung der Maßnahmen jedoch vorab kein handlungsleitendes Konzept beschlossen werden, sondern stückwerkartig „von unten nach oben“ und unmittelbar auf Maßnahmenebene gearbeitet werden.

Der Radkonvent soll antragsgemäß bis zum 31.08.2019 stattgefunden haben.

Zu den Einzelheiten des Antrags werden die Antragsteller in der Sitzung am 25.06.2019 mündlich Stellung nehmen.

 

Bewertung:

Die Gemeinde Nottuln begrüßt die Initiative, den Radverkehr weiter zu fördern. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an laufenden Anträgen, die ebenfalls eine Optimierung der Bedingungen für das Radfahren in Nottuln zum Inhalt haben, ist es jedoch unerlässlich, ein geordnetes Vorgehen zu verfolgen. Insoweit ein Radkonvent wie im Sachverhalt beschrieben jedoch durch ein externes Fachbüro durchgeführt und als allseits als Instrument zur Erhebung von Missständen verstanden wird, bestehen diesseits keine grundsätzlichen Bedenken. Insbesondere wäre vorab aber eine genauere Erwartungshaltung an den Radkonvent ebenso zu klären, wie die Zielstellung und die zugrundeliegende Methodik. Auch das spricht für den Einsatz eines spezialisierten Büros.

 

Kritisch wird diesseits jedoch die Zeitschiene bis zum 31.08.2019 gesehen, da insbesondere die Urlaubszeit hier wie dort zu Personalengpässen führen dürfte. Auch sei an die im Allgemeinen hohe Arbeitsbelastung in der Gemeindeverwaltung erinnert und insoweit auch auf TOP 5 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2019 verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung des Konvents entstehen Kosten in noch unbekannter Höhe, die im laufenden Haushalt 2019 nicht veranschlagt sind. Für die Durchführung konkreter Maßnahmen an der Radverkehrsinfrastruktur könnten im Haushalt für das Jahr 2020 Mittel bereitgestellt werden.

 


Anlagen:

Anlage 1        Antrag der UBG-Fraktion und der ÖLiN-Fraktion