Beschlussvorschlag:
Vorschlag der SPD:
Die
Rat der Gemeinde Nottuln fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz
so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau
und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen,
soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch
den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu
kompensieren.
Sachverhalt:
Die Landtagsfraktion
der SPD hat mit der Drucksache 17/4115 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Hierzu fand am 07.06.2019 eine Anhörung im
Landtag statt.
Die Fraktion der
SPD des Rates Nottuln legt nunmehr dazu eine Resolution vor, die Vorsieht das
Kommunalabgabengesetz zu ändern und somit die Straßenausbaubeiträge in der
momentanen Form abzuschaffen.
Die Verwaltung
gibt dazu folgendes zu bedenken:
Die Gemeinde ist
verpflichtet zur Aufrechterhaltung des gemeindlichen Straßennetzes, als
zuständiger Träger der Straßenbaulast und Verkehrssicherungsplichtiger, die
notwendigen Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen kosten Geld, das
durch die Gemeinde aufgebracht werden muss.
Zurzeit werden diese Gelder zum
Teil durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gem. Kommunalabgabengesetz
erhoben.
Dabei sind Beiträge ein Teil
der den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsgarantie gewährleisteten
Finanzhoheit. Eine Beitragserhebungsverpflichtung ergibt sich in NRW aus der
„Soll-regelung“ in § 8 Abs.1 KAG und § 77 der Gemeindeordnung. Hiernach hat die
Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit
vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr
erbrachten Leistungen, sowie im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die
sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
Da
also die sonstigen Einnahmen vorrangig vor den Entgelten sind und diese Vorrang
vor den Steuern haben, bedeutet dies letztlich Folgendes: Jede Gemeinde, die Steuern
erhebt, ist auch verpflichtet, ihre Möglichkeiten, Entgelte zu erheben,
vorrangig auszuschöpfen.
Im Übrigen findet sich im KAG
NRW (§ 3 Abs. 2) die Vorschrift, dass Steuern nur erhoben werden sollen, soweit
die Deckung der Ausgaben durch andere Einnahmen, insbesondere durch Gebühren
und Beiträge, nicht in Betracht kommt.
Auch würde die Abschaffung der Straßenbeiträge einen Eingriff in die
Finanzhoheit und damit auch in die kommunale Selbstverwaltung bedeuten. Der
Straßenausbau zählt vom finanziellen Aufwand her zu den größten gemeindlichen
Aufgaben.
Um auch weiterhin einen Ausbau gewährleisten zu können, bedarf es langfristiger und
verlässlicher Finanzierungsinstrumente, um dauerhaft und unabhängig von der
aktuellen Kassenlage (sei es der eigenen oder der des Landes) die Erfüllung
dieser gemeindlichen Aufgabe sicherzustellen.
Eine
Abschaffung ohne eine langfristige Sicherstellung der Finanzierung würde auch
Nottuln vor erhebliche Probleme stellen und unter Umständen dazu führen, dass
notwendige Maßnahmen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können oder
das Gelder für andere zwingende Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nicht bezifferbar
Anlagen:
Antrag der SPD vom 14.04.2019