Betreff
Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, Antrag der SPD-Fraktion vom 14.04.2019
Vorlage
105/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Vorschlag der SPD:

Die Rat der Gemeinde Nottuln fordert die Landesregierung auf, das Kommunal­abgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hier­durch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.

 


Sachverhalt:

Die Landtagsfraktion der SPD hat mit der Drucksache 17/4115 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Hierzu fand am 07.06.2019 eine Anhörung im Landtag statt.

 

Die Fraktion der SPD des Rates Nottuln legt nunmehr dazu eine Resolution vor, die Vorsieht das Kommunalabgabengesetz zu ändern und somit die Straßenausbaubeiträge in der momentanen Form abzuschaffen.

 

Die Verwaltung gibt dazu folgendes zu bedenken:

Die Gemeinde ist verpflichtet zur Aufrechterhaltung des gemeindlichen Straßennetzes, als zuständiger Träger der Straßenbaulast und Verkehrssicherungsplichtiger, die notwendigen Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen kosten Geld, das durch die Gemeinde aufgebracht werden muss.

 

Zurzeit werden diese Gelder zum Teil durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gem. Kommunalabgabengesetz erhoben.

 

Dabei sind Beiträge ein Teil der den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsgarantie gewährleisteten Finanzhoheit. Eine Beitragserhebungsverpflichtung ergibt sich in NRW aus der „Soll-regelung“ in § 8 Abs.1 KAG und § 77 der Gemeindeordnung. Hiernach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, sowie im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Da also die sonstigen Einnahmen vorrangig vor den Entgelten sind und diese Vorrang vor den Steuern haben, bedeutet dies letztlich Folgendes: Jede Gemeinde, die Steuern erhebt, ist auch verpflichtet, ihre Möglichkeiten, Entgelte zu erheben, vorrangig auszuschöpfen.

 

Im Übrigen findet sich im KAG NRW (§ 3 Abs. 2) die Vorschrift, dass Steuern nur erhoben werden sollen, soweit die Deckung der Ausgaben durch andere Einnahmen, insbesondere durch Gebühren und Beiträge, nicht in Betracht kommt.

 

Auch würde die Abschaffung der Straßenbeiträge einen Eingriff in die Finanzhoheit und damit auch in die kommunale Selbstverwaltung bedeuten. Der Straßenausbau zählt vom finanziellen Aufwand her zu den größten gemeindlichen Aufgaben.

 

Um auch weiterhin einen Ausbau gewährleisten zu können, bedarf es langfristiger und verlässlicher Finanzierungsinstrumente, um dauerhaft und unabhängig von der aktuellen Kassenlage (sei es der eigenen oder der des Landes) die Erfüllung dieser gemeindlichen Aufgabe sicherzustellen.

 

Eine Abschaffung ohne eine langfristige Sicherstellung der Finanzierung würde auch Nottuln vor erhebliche Probleme stellen und unter Umständen dazu führen, dass notwendige Maßnahmen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können oder das Gelder für andere zwingende Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Nicht bezifferbar

 


Anlagen:

Antrag der SPD vom 14.04.2019