Betreff
Bürgeranregung nach § 24 GO NRW; hier: Erstellung eines Repoweringkonzeptes für Windenergie
Vorlage
103/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Im Rahmen der 79. Änderung des Flächennutzungsplans „Konzentrationszonen für die Windenergie“ wird ein gesondertes Repoweringkonzept erstellt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des laufenden Verfahrens zur 79. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt.

 


Sachverhalt:

Der Gemeinde Nottuln ist ein Antrag nach § 24 GO NRW zugegangen, der die Aufstellung eines gesonderten Repoweringkonzepts begehrt (siehe Anlage 1). Dabei nimmt der Antragsteller Bezug auf Überlegungen zu einem möglichen Repowering aus dem Jahre 2010/2011 (siehe auch Anlage 2). Repowering ist dabei zu verstehen als der Ersatz von älteren Windenergieanlagen mit geringerer Leistung durch neue, leistungsstärkere Anlagen.

Bewertung:

Die Gemeinde Nottuln ist wegen der dazu bestehenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften ohnehin dazu gehalten, die Möglichkeiten des Repowerings in ihre Bauleitplanung einzubeziehen. Insoweit ist eine entsprechende Befassung Gegenstand des laufenden Verfahrens zur 79. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschluss und dem davon abhängigen internen und externen Arbeitsaufwand.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag nach § 24 GO NRW vom 11.04.2019

Anlage 2: Altantrag vom 27.11.2011