Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
des Antragstellers:
Im Rahmen
der 79. Änderung des Flächennutzungsplans „Konzentrationszonen für die
Windenergie“ wird ein gesondertes Repoweringkonzept erstellt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der
Antrag wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des laufenden Verfahrens zur
79. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt.
Sachverhalt:
Der Gemeinde Nottuln ist ein Antrag nach §
24 GO NRW zugegangen, der die Aufstellung eines gesonderten Repoweringkonzepts
begehrt (siehe Anlage 1). Dabei nimmt der Antragsteller Bezug auf Überlegungen
zu einem möglichen Repowering aus dem Jahre 2010/2011 (siehe auch Anlage 2).
Repowering ist dabei zu verstehen als der Ersatz von älteren Windenergieanlagen
mit geringerer Leistung durch neue, leistungsstärkere Anlagen.
Bewertung:
Die Gemeinde Nottuln ist wegen der dazu
bestehenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften ohnehin dazu gehalten, die
Möglichkeiten des Repowerings in ihre Bauleitplanung einzubeziehen. Insoweit
ist eine entsprechende Befassung Gegenstand des laufenden Verfahrens zur 79.
Änderung des Flächennutzungsplans.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach
Beschluss und dem davon abhängigen internen und externen Arbeitsaufwand.
Anlagen:
Anlage 1:
Antrag nach § 24 GO NRW vom 11.04.2019
Anlage 2:
Altantrag vom 27.11.2011