Betreff
Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden im Verfahren zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dülmen
hier: "Konzentrationszonen für die Windenergie"
Vorlage
099/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden im Verfahren zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dülmen eine Stellungnahme i.S.d. untenstehenden Bewertung abzugeben.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Dülmen führt derzeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans durch. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, Konzentrationszonen für die Windenergie auszuweisen. Als Nachbargemeinde und Behörde ist die Gemeinde Nottuln aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben (§§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 BauGB). Maßgeblich ist hier die in Anlage 1 enthaltene Abgrenzung der geplanten Konzentrationszonen auf dem Gebiet der Stadt Dülmen. Erkennbar grenzen die geplanten Konzentrationszonen 1 und 4 an das Nottulner Gemeindegebiet.

 

Bewertung:

Zur Ermittlung ihrer möglichen Konzentrationszonen hat die Stadt Dülmen wie üblich ein Standortkonzept bemüht. Auf dieser Grundlage sind in der Regel 1000 Meter Abstand zu allgemeinen und reinen Wohngebieten und 350 Meter Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich eingeplant worden.

Die Gemeinde Nottuln regt an, sich vorbehaltlich der Anwendung von Einzelfallkriterien an einem immissionsschutzrechtlichen Mindestabstand von 210 Metern und einem zusätzlichen immissionsschutzrechtlichen Vorsorgeabstand von 240 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich zu orientieren. Das würde im Ergebnis wahrscheinlich auch die absolute Distanz der Konzentrationszonen 1 und 4 gegenüber den auf Nottulner Gemeindegebiet liegenden Wohnnutzungen im Außenbereich vergrößern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Plandarstellung Stadt Dülmen