hier: "Konzentrationszonen für die Windenergie"
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und der Nachbargemeinden im Verfahren zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Dülmen eine Stellungnahme i.S.d. untenstehenden Bewertung abzugeben.
Sachverhalt:
Die Stadt
Dülmen führt derzeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der
Nachbargemeinden zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans durch. Ziel des
Änderungsverfahrens ist es, Konzentrationszonen für die Windenergie
auszuweisen. Als Nachbargemeinde und Behörde ist die Gemeinde Nottuln aufgefordert
eine Stellungnahme abzugeben (§§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 BauGB). Maßgeblich ist hier
die in Anlage 1 enthaltene Abgrenzung der geplanten Konzentrationszonen auf dem
Gebiet der Stadt Dülmen. Erkennbar grenzen die geplanten Konzentrationszonen 1
und 4 an das Nottulner Gemeindegebiet.
Bewertung:
Zur Ermittlung
ihrer möglichen Konzentrationszonen hat die Stadt Dülmen wie üblich ein
Standortkonzept bemüht. Auf dieser Grundlage sind in der Regel 1000 Meter
Abstand zu allgemeinen und reinen Wohngebieten und 350 Meter Abstand zu
Wohngebäuden im Außenbereich eingeplant worden.
Die Gemeinde
Nottuln regt an, sich vorbehaltlich der Anwendung von Einzelfallkriterien an
einem immissionsschutzrechtlichen Mindestabstand von 210 Metern und einem
zusätzlichen immissionsschutzrechtlichen Vorsorgeabstand von 240 Metern zu
Wohngebäuden im Außenbereich zu orientieren. Das würde im Ergebnis
wahrscheinlich auch die absolute Distanz der Konzentrationszonen 1 und 4
gegenüber den auf Nottulner Gemeindegebiet liegenden Wohnnutzungen im
Außenbereich vergrößern.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Plandarstellung Stadt Dülmen