Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2019/2020 insgesamt 9 Eingangsklassen gebildet werden.
Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen erfolgt aufgrund der Schülerzahl an den einzelnen Schulstandorten wie folgt:
St. Martinus Grundschule 4 Klassen
Astrid-Lindgren-Grundschule 2
Klassen
St. Marien Grundschule 2
Klassen
Sebastian Grundschule 1
Klasse
Sachverhalt:
Gemäß § 93 Schulgesetz NRW
in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2
Schulgesetz berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum
15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche
Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage
der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Eingangsklassen sind Klassen, die von neu eingeschulten Schülerinnen oder Schülern besucht werden. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse sind neben neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden. Dies betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht.
Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Bei kleineren Kommunen wie Nottuln, auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.
Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen.
1. Bildung der Kommunalen Klassenrichtzahl
Aufgrund der aktuellen
Anmeldungen (Stand 09.01.2019) und der verbleibenden Schülerinnen und Schüler
in den Eingangsklassen der Grundschulen liegen folgende Schülerzahlen zugrunde:
Schule |
Neue Schülerinnen und Schüler |
Verbleibende Schülerinnen und Schüler in
Eingangsklassen |
Schülerinnen und Schüler insgesamt |
St. Martinus Grundschule |
67 |
19 |
86 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
50 |
0 |
50 |
St. Marien Grundschule |
53 |
0 |
53 |
Sebastian Grundschule |
24 |
0 |
24 |
gesamt |
194 |
19 |
213 |
Hieraus ergibt sich für die Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl folgende Berechnung:
213 Schülerinnen und Schüler: 23 = 9,26
Bei einem Quotienten unter 15 wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Für die Gemeinde Nottuln ergibt sich damit für das Schuljahr 2019/2020 eine kommunale Klassenrichtzahl von 10 Klassen.
In der Gemeinde Nottuln können folglich insgesamt 10 Eingangsklassen gebildet werden.
2. Klassenbildung auf Schulebene
Auf Schulebene ist bei der Klassenbildung auf Folgendes zu achten:
Bis einschließlich 29
Schülerinnen und Schüler 1 Klasse
30 bis 56 Schülerinnen und Schüler 2
Klassen
57 bis 81 Schülerinnen und Schüler 3
Klassen
82 bis 104 Schülerinnen und Schüler 4
Klassen
Das bedeutet für die
Bildung der Eingangsklassen an den Nottulner Grundschulen:
Standort |
Eingangsklassen |
St. Martinus Grundschule |
4 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
2 |
St. Marien Grundschule |
2 |
Sebastian Grundschule |
1 |
Da aufgrund der Schülerzahl an den einzelnen Schulstandorten lediglich
insgesamt 9 Klassen gebildet werden können, wird insgesamt die Kommunale
Klassenrichtzahl im Hinblick auf die Vorgaben bei der Klassenbildung in den
Grundschulen von 10 Klassen eingehalten bzw. sogar unterschritten.
Ebenfalls wird die mit Ratsbeschluss vom 20.06.2007 festgesetzte
Zügigkeit der Grundschulen eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine