Betreff
Erneuter Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Industriepark I/II"
Gemarkung Nottuln, Flur 61, Flurstücke 77, 307, 308, 426
Vorlage
004/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I/II“ mit dem Ziel, eine Verschiebung der Baugrenzen sowie die Verkleinerung eines Bereiches mit Pflanzgebot zu ermöglichen, wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für den o.g. Bereich wieder aufgenommen bzw. erneut eingeleitet.

 

hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

 


Sachverhalt:

Der Antragsteller trat bereits im Jahr 2010 mit dem Begehren der Änderung des o.g. Bebauungsplans an die Gemeinde heran. Es folgte die Bearbeitung des Verfahrens mit Aufstellungsbeschluss durch den Rat vom 21.12.2010. Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Anschluss. Im April 2011 wurde auf Grund der nicht mehr gebotenen Notwendigkeit auf Wunsch des Antragsstellers das Verfahren eingestellt. Im November 2018 wurde nun von Seiten des Antragstellers begehrt, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Da zwischen der Ruhendstellung des Verfahrens und dem Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens eine nicht unerhebliche Zeit vergangen ist, erscheint es geboten, den planerischen Willen nunmehr erneut zu bilden.

 

Dem Vorhaben, im nördlichen Randbereich des Grundstückes eine überdachte Lagerhalle zu errichten, standen bereits zum damaligen Zeitpunkt zwei Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I/II“ entgegen. Zum einen verläuft dort die Baugrenze in einem Abstand von drei Metern zur Straße; der Bauherr möchte jedoch bis auf einen Meter an die Straße heranrücken. Zum anderen wird dort eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Um das Vorhaben dennoch zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich (für den Antrag siehe Anlage 1 und zur Vorgängervorlage VL 186/2010).

Die Änderung kann im Wege eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB erfolgen, wobei von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Städtebauliche Bewertung:

Da sich die städtebauliche Bewertung gegenüber dem ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2010 nicht geändert hat, wird auf Vorlage 186/2010 verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung des Änderungsverfahrens entstehen interne Personalkosten, die der Antragsteller trägt.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans

Anlage 2: Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans

Anlage 3: Lageplan

Anlage 4: Fotos