Gemarkung Nottuln, Flur 61, Flurstücke 77, 307, 308, 426
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark
I/II“ mit dem Ziel, eine Verschiebung der Baugrenzen sowie die Verkleinerung
eines Bereiches mit Pflanzgebot zu ermöglichen, wird im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB für den o.g. Bereich wieder aufgenommen bzw. erneut
eingeleitet.
hier:
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Antragsteller trat bereits im Jahr 2010 mit dem Begehren der
Änderung des o.g. Bebauungsplans an die Gemeinde heran. Es folgte die
Bearbeitung des Verfahrens mit Aufstellungsbeschluss durch den Rat vom
21.12.2010. Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
erfolgte im Anschluss. Im April 2011 wurde auf Grund der nicht mehr gebotenen
Notwendigkeit auf Wunsch des Antragsstellers das Verfahren eingestellt. Im
November 2018 wurde nun von Seiten des Antragstellers begehrt, das Verfahren
wieder aufzunehmen.
Da zwischen der Ruhendstellung des Verfahrens und dem Antrag zur
Wiederaufnahme des Verfahrens eine nicht unerhebliche Zeit vergangen ist,
erscheint es geboten, den planerischen Willen nunmehr erneut zu bilden.
Dem Vorhaben, im nördlichen Randbereich des Grundstückes eine
überdachte Lagerhalle zu errichten, standen bereits zum damaligen Zeitpunkt
zwei Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I/II“ entgegen. Zum
einen verläuft dort die Baugrenze in einem Abstand von drei Metern zur Straße;
der Bauherr möchte jedoch bis auf einen Meter an die Straße heranrücken. Zum
anderen wird dort eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
festgesetzt. Um das Vorhaben dennoch zu ermöglichen, ist eine Änderung des
Bebauungsplans erforderlich (für den Antrag siehe Anlage 1 und zur
Vorgängervorlage VL 186/2010).
Die Änderung kann im Wege eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13
BauGB erfolgen, wobei von einer Umweltprüfung
abgesehen wird.
Städtebauliche Bewertung:
Da sich die städtebauliche Bewertung gegenüber dem ursprünglichen
Antrag aus dem Jahr 2010 nicht geändert hat, wird auf Vorlage 186/2010
verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die
Durchführung des Änderungsverfahrens entstehen interne Personalkosten, die der
Antragsteller trägt.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
auf Änderung des Bebauungsplans
Anlage 2:
Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans
Anlage 3:
Lageplan
Anlage 4: Fotos