Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW
hier: Verkehrsberuhigung in Nottuln-Süd
Vorlage
192/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage einer aktuellen Verkehrszählung und Neubewertung der Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsstraßen die mit dem integrierten Verkehrskonzept, Ziffer 7.1.2, Seiten 76ff. (SHP Ingenieure 2011) vorliegenden Vorschläge zur Herausnahme des Durchgangsverkehrs im Wohngebiet Steinstraße/Bodelschwinghstraße zu erproben. In einem ersten Schritt soll die Maßnahme gemäß der Variante 3 „Abhängen der Bodelschwinghstraße von der Steinstraße“ erprobt und ihre Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßennetz festgestellt werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Zuständigkeitshalber soll der Antrag in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur weiteren Beratung und sodann zur endgültigen Beratung und Erledigung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.

 


Sachverhalt:

Der Gemeinde Nottuln ist am 20.12.2018 ein Antrag zugegangen, der die Neubewertung der Verkehrssituation im Nottulner Süden begehrt. Zu den Einzelheiten sei auf den Antrag als Anlage 1 verwiesen.

 

Bewertung:

Die Gemeinde Nottuln sieht in der betreffenden Angelegenheit Beratungsbedarf. Zuständigkeitshalber soll der Antrag in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur weiteren Beratung und sodann zur endgültigen Beratung und Erledigung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen variieren je nach Beschluss.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag nach § 24 GO NRW