Beschlussvorschlag:
Als Ausschussmitglieder für die Vertretung der Gemeinde Nottuln im Wasser- und Bodenverband „Oberer Kleuterbach“ werden benannt:
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Sachverhalt:
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Wasser-
und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ endet zum 31.01.2019. Mit Schreiben des
Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“, Sitz Dülmen-Rorup, vom
21.09.2018 wird die Gemeinde Nottuln darum gebeten, für die nächste Amtsperiode
vom 01.02.2019 bis 31.01.2024 zwei Ausschussmitglieder der Gemeinde Nottuln zu
benennen.
Bis zum 31.01.2019 üben diese Tätigkeit Herr
Heinrich Frie, Horst 17, 48301 Nottuln sowie Herr Gottfried Hoffmann,
Niederstockumer Weg 45, 48301 Nottuln, aus.
Nach Anfrage bei Herrn Heinrich Frie würde dieser
sich für einer neue Amtsperiode zur Verfügung stellen. Herr Gottfried Hoffmann
steht für eine neue Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Herr Frie hat aber
darauf hingewiesen, dass seitens des Herrn Stefan Büssing, Hovestadt 40, 48301
Nottuln, eine Bereitschaft für eine Mitarbeit in diesem Wasser- und
Bodenverband für die neue Amtsperiode gegeben sei.
Die drei betroffenen Städte/Gemeinden Coesfeld,
Dülmen und Nottuln benennen gemeinsam einen Stellvertreter. In Abstimmung mit
den Städten Coesfeld und Dülmen stellt die Stadt Dülmen wie in der
Vergangenheit die Vertretung, da dort der größte Flächenanteil innerhalb des
Verbandsgebietes gegeben ist. Die Vertretung übernimmt lt. Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Dülmen vom 11.10.2018 Herr Tobias Döveling, Leuste 52, 48249 Dülmen.
Über eine Benennung von Ausschussmitgliedern für die neue Amtsperiode ist eine Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Anlagen:
Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ vom 21.09.2018