Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Bürgerstiftung
Nottuln, im Rhodepark vorübergehend drei Skulpturen aufzustellen (siehe Anlage
1 und 2), wird grundsätzlich befürwortet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung
beauftragt, die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Bürgerstiftung Nottuln
zu führen. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, vor der tatsächlichen
Aufstellung der Skulpturen im Rhodepark eine Nutzungsvereinbarung mit der
Bürgerstiftung Nottuln und ggf. weiteren Beteiligten zu schließen, die
insbesondere
·
die
Standorte der Skulpturen innerhalb des Parks,
·
Fragen
der Verkehrssicherungspflicht,
·
Fragen
der Regulierung etwaiger Haftpflicht- und Vandalismusschäden sowie
·
die
Terminierung und die Organisation des Auf- und Abbaus der Skulpturen klärt.
Sobald die
Skulpturen tatsächlich aufgestellt sind, führt die Gemeinde Nottuln die
regelmäßigen Überprüfungen der Skulpturen zur Abwehr von Gefahren durch.
Sachverhalt:
Die Bürgerstiftung Nottuln beantragt mit
Schreiben vom 25.09.2018 Flächen im Rhodepark der Aufstellung von Skulpturen
und damit der Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum zu widmen. Ziel sei
dabei im Allgemeinen, unabhängig von der zukünftigen Entwicklung und Gestaltung
des Parks das Potenzial dieser öffentlichen Grünfläche in unmittelbarer Nähe
zum Ortskern stärker in der öffentlichen Diskussion zu platzieren. Im
Besonderen ist gemäß des Antrags geplant, insgesamt drei Skulpturen eines
Havixbecker Bildhauers, der unter dem Künstlernamen Ludwig Maria Vongries
arbeitet, an unterschiedlichen Standorten im Rhodepark aufzustellen. Eine erste
„Stellprobe“ habe bereits stattgefunden. Auch seien die Skulpturen statisch
standsicher (ein durch die Bürgerstiftung in Auftrag gegebenes statisches
Gutachten liegt der Verwaltung vor) und auch im Weiteren unbedenklich.
Bewertung:
Die Gemeinde Nottuln
begrüßt den Vorschlag der Bürgerinitiative Nottuln grundsätzlich, den Rhodepark
vorübergehend einer Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum zuzuführen.
Dennoch wird aus Sicht der Verwaltung daran erinnert, dass zeitgleich das
Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 151 mit dem Ziel durchgeführt wird, den dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben
eine Erweiterung ihrer Verkaufsflächen und die Verlagerung der gegenwärtig dort
existierenden P+R-Fläche zu ermöglichen. Diese Planung geht wahrscheinlich mit
einem Verlust einer Teilfläche des Rhodeparks einher, von der unter Umständen
auch die noch zu klärenden Standorte der Skulpturen betroffen sein könnten.
Hier sei an die noch auszuarbeitende Nutzungsvereinbarung erinnert.
Schließlich sei darauf hingewiesen, dass
die Aufstellung der Skulpturen ohne weiteren Kontext jedenfalls aus Sicht der
Stadtplanung, die um einen integrierten Blick bemüht ist, ein (künstlerisches)
Gesamtkonzept bislang nicht erkennen lässt. Insoweit regt die Verwaltung an,
dass die Bürgerstiftung Nottuln geeignete Maßnahmen ergreift, um die Skulpturen
im Falle der Aufstellung in einen erlebbaren Gesamtzusammenhang zu stellen.
Dazu könnten vorschlagsweise die Erläuterung des künstlerischen Hintergrunds
der Skulpturen sowie ihre Entstehungsgeschichte gehören.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen ergeben sich aus dem Personalaufwand, der insbesondere für die
regelmäßigen Sicherheitsprüfungen an den Skulpturen und für die Erarbeitung der
o.g. Nutzungsvereinbarung anfällt. Je nach Ausgestaltung der
Nutzungsvereinbarung können Versicherungskosten entstehen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
auf vorübergehende Aufstellung von Skulpturen im Rhodepark
Anlage 2: Zur Aufstellung vorgeschlagene Skulpturen