Betreff
Antrag gm. § 24 GO NRW - Friedensinitiative Nottuln - Datenweitergabe an die Bundeswehr
Vorlage
131/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Friedensinitiative vom 20.06.2018 wird abgelehnt.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.06.2018 stellte die Friedensinitiative Nottuln den als Anlage 1 beigefügten Antrag. Für diese zulässige Anregung gemäß § 24 GO NRW ist nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln der Haupt- und Finanzausschuss entscheidend zuständig.

Die Meldebehörde übermittelt gemäß § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich Daten zu Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im nächsten Jahr volljährig werden. Diese Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Ein Zustimmungsverfahren im Sinne des Antrages der Friedensinitiative liegt nicht im Ermessen der Gemeinde, denn das Regel-Ausnahme-Prinzip ist gesetzlich kodifiziert. Ein genereller Widerspruch kann nicht durch die Verwaltung fingiert werden.

Es wird jährlich in der lokalen Presse auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Antrag der Friedensinitiative vom 20.06.2018