Betreff
Überplanmäßige Auszahlung für die Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern
Vorlage
128/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 36.036,18 € wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Nachdem der Eichenprozessionsspinner (EPS) in Nordrhein-Westfalen viele Jahrzehnte lang nicht auffällig in Erscheinung getreten ist, wird seit 2001 eine starke Vermehrung des Falters beobachtet, die sich inzwischen nahezu über das gesamte Münsterland ausgebreitet hat. Begünstigt wurde die Verbreitung in diesem Jahr durch die besonders lang anhaltenden warmen Temperaturen. Gleichzeitig wächst damit die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Verpuppung des EPS erfolgt regelmäßig im Juni / Juli und dauert ca. 3 - 6 Wochen. Die Raupennester verbleiben oftmals auch nach dem Schlupf der Falter mit Häutungsresten, Kot und Brennhaaren am Stamm.

Während die Falter für den Menschen harmlos sind, entwickeln die Raupen (Larven) des Eichenprozessionsspinners ab dem dritten Larvenstadium sehr feine, leicht brechende Brennhaare. Diese nur 2-3 mm langen, mit Widerhaken versehenen Haare, enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Die Härchen, deren Anzahl mit jedem weiteren Larvenstadium kontinuierlich wächst, können beim Menschen auf der Haut und an den Schleimhäuten zu teilweise heftigen allergischen Reaktionen führen, von dem insbesondere Kinder betroffenen sind.

Die mechanische Bekämpfung erfolgt mittels Schutzanzug und in der Regel durch das Absaugen der Raupen und Nester mittels eines Feinstaubsaugers mit der Filterklasse H (Asbestsauger). Die Staubsaugerbeutel werden anschließend der Müllverbrennung zugeführt.

Die Anzahl der Einsätze zur Beseitigung von Nestern des EPS ist auch in Nottuln kontinuierlich gestiegen. Aufgrund der extremen Wetterlage reichte dieses Jahr eine fachgerechte Bekämpfung allein durch die Freiwillige Feuerwehr / das Ordnungsamt nicht aus. Es wurde eine erheblich Anzahl von Nestern gemeldet, vor allem in Schulen, Kindergärten und auf Sportplätzen, aber auch auf Spielplätzen etc. Zur unmittelbaren und zweckmäßigen Gefahrenabwehr sind durch den Fachbereich 4 daher auch externe Firmen beauftragt worden. Eine Ausschreibung konnte wegen der Dringlichkeit (Gefahr im Verzug) nicht erfolgen, zumal auch viele Firmen bereits ausgelastet waren.

Es sind insgesamt ca. 1000 Nester entfernt worden, wobei in einem Baum bis zu 18 Nester hingen. Die Kosten für die Beseitigung durch die beauftragten Fachfirmen belaufen sich auf 11.545,38 € und 24.490,80 €, insgesamt daher 36.036,18 €. Die Rechnungen sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

36.036,18 €


Anlagen:

Anlage 1: Rechnung der Firma Galabo

Anlage 2: Rechnung der Firma Stöteler