Betreff
Mobiler Baukulturbeirat für Westfalen
Vorlage
126/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der gezielte Einsatz eines mobilen Baukulturbeirats bei besonders außenwirksamen Baumaßnahmen an Gebäuden im Gemeindegebiet wird befürwortet. Die Letztentscheidung über die Auswahl der Bauvorhaben, an denen der Baukulturbeirat tatsächlich beteiligt wird, obliegt dem Rat. Der Vorschlag, den mobilen Gestaltungsbeirat anzurufen, kann dabei aus der Mitte des Rats, aus einer Fraktion oder seitens der Verwaltung erbracht werden.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.07.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Verwaltung den Einsatz eines sog. mobilen Baukulturbeirats in der Gemeinde Nottuln prüft
(siehe Anlage 1).

 

Baukultur- und Gestaltungsbeiräte sind als Gremium und Instrument der Qualitätssicherung im Städtebau insbesondere in Großstädten bereits seit Langem etabliert. Ihre Funktion besteht ganz überwiegend darin, die hoheitlichen und politischen Entscheidungsträger in der Diskussion um meist komplexe Bauvorhaben an besonders sensiblen Orten zu beraten und zu begleiten. Dabei kann es sich sowohl um bauliche Einzelvorhaben als auch um städtebauliche Gesamtprojekte handeln. Dazu konstituiert sich der Gestaltungsbeirat als Kommission unabhängiger Experten, die vorwiegend aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Kultur stammen.

Um nun auch kleineren Städten und Gemeinden, die häufig an den finanziellen Hürden scheitern, die mit der Einrichtung eines eigenen Gestaltungsbeirats entstehen, die Möglichkeit der Inanspruchnahme neutraler und professioneller Bauberatung zu eröffnen, hat der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mobile Gestaltungsbeiräte ins Leben gerufen. Der mobile Gestaltungsbeirat tagt dabei nur auf Antrag der jeweiligen Kommune und gibt zur Unterstützung einer sachgerechten Entscheidung in baulichen Angelegenheiten am Ende seiner Konsultation ein beratendes, unverbindliches Votum ab. Der Beirat soll eine Kommune in der Regel nicht öfter als dreimal beraten (siehe zu den Einzelheiten der Zusammensetzung und Arbeit des Beirats auch Anlage 2).

 

 

Bewertung:

 

Die Gemeinde Nottuln begrüßt die Einrichtung eines mobilen Baukulturbeirats ausdrücklich und ist sich der Qualitäten eines solchen Gremiums insbesondere aus den oben genannten Gründen bewusst. Deswegen erscheint es sinnvoll, gemäß Beschlussvorschlag zukünftig besonders außenwirksame oder wegen ihrer Komplexität und baulichen Ambivalenz besonders diskussionswürdige Einzelbauvorhaben oder städtebauliche Maßnahmen einem Votum des mobilen Gestaltungsbeirats zu unterziehen. Dieses Votum sollte dabei als unabhängige Expertise aufgefasst werden, die geeignet ist, im Interesse des baulichen Erbes und der baulichen Weiterentwicklung der Gemeinde Nottuln die örtliche Bauqualität zu sichern.

Es steht außer Frage, dass wegen des unverbindlichen Charakters des Votums die eigentliche Entscheidungskompetenz uneingeschränkt beim Rat bzw. der zuständigen Genehmigungsbehörde verbleibt. Nichtsdestotrotz sei diesseits der Hinweis gestattet, dass der Einsatz des Baukulturbeirats nur dann seinen Zweck erfüllen kann, wenn das Gremium das entsprechende Vertrauen genießt, das für effiziente Zusammenarbeit notwendig ist. Vor diesem Hintergrund und unter dieser Voraussetzung empfiehlt die Verwaltung nunmehr den gezielten Einsatz des mobilen Baukulturbeirats im obigen Sinne.

Notwendige Voraussetzung für die Beratung im mobilen Gestaltungsbeirat ist dabei nach Auffassung der Verwaltung, dass noch keine endgültigen und insoweit bereits ausgereiften Baubeschlüsse vorliegen. Maßgeblich ist vielmehr, dass die zur Diskussion stehenden Bauvorhaben zwar bereits so weit gediehen sind, dass sie diskussionsfähig sind; gleichzeitig dürfen sie aber inhaltlich noch nicht so weit verfestigt sein, dass bereits Tatsachen geschaffen worden sind. Denkbare Bauvorhaben und städtebauliche Maßnahmen im Nottulner Gemeindegebiet wären in diesem Sinne z.B. der Umbau der Aschebergschen Kurie, der Alten Amtmannei, die noch folgenden Bauabschnitte im Rahmen des barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns auf Grundlage des vorliegenden Integrierten Handlungskonzepts für Nottuln im Jahre 2025 oder aber auch die Bestrebungen der baulichen Weiterentwicklung des Nottulner Nordens.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen stehen in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Einsatzes des mobilen Baukulturbeirats. Sie setzen sich überwiegend aus der Zahlung von Aufwands-entschädigungen für die Beiratsmitglieder sowie aus den Vorbereitungs- und Bereit-stellungskosten für die Sitzungen, die in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung stattfinden sollten, und dem internen Arbeitsaufwand zur Organisation der Sitzungen zusammen. Dabei besteht die Möglichkeit, bei einer Förderquote von 50 % eine Förderung von maximal 1.500 € pro Beiratssitzung in Anspruch zu nehmen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Anlage 2: Informationspapier zum mobilen Baukulturbeirat