Beschlussvorschlag:
Der gezielte
Einsatz eines mobilen Baukulturbeirats bei besonders außenwirksamen
Baumaßnahmen an Gebäuden im Gemeindegebiet wird befürwortet. Die
Letztentscheidung über die Auswahl der Bauvorhaben, an denen der
Baukulturbeirat tatsächlich beteiligt wird, obliegt dem Rat. Der Vorschlag, den
mobilen Gestaltungsbeirat anzurufen, kann dabei aus der Mitte des Rats, aus
einer Fraktion oder seitens der Verwaltung erbracht werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
11.07.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Verwaltung
den Einsatz eines sog. mobilen Baukulturbeirats in der Gemeinde Nottuln prüft
(siehe Anlage 1).
Baukultur- und
Gestaltungsbeiräte sind als Gremium und Instrument der Qualitätssicherung im
Städtebau insbesondere in Großstädten bereits seit Langem etabliert. Ihre
Funktion besteht ganz überwiegend darin, die hoheitlichen und politischen
Entscheidungsträger in der Diskussion um meist komplexe Bauvorhaben an
besonders sensiblen Orten zu beraten und zu begleiten. Dabei kann es sich
sowohl um bauliche Einzelvorhaben als auch um städtebauliche Gesamtprojekte
handeln. Dazu konstituiert sich der Gestaltungsbeirat als Kommission
unabhängiger Experten, die vorwiegend aus den Bereichen Architektur,
Stadtplanung und Kultur stammen.
Um nun auch
kleineren Städten und Gemeinden, die häufig an den finanziellen Hürden
scheitern, die mit der Einrichtung eines eigenen Gestaltungsbeirats entstehen,
die Möglichkeit der Inanspruchnahme neutraler und professioneller Bauberatung
zu eröffnen, hat der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
mobile Gestaltungsbeiräte ins Leben gerufen. Der mobile Gestaltungsbeirat tagt
dabei nur auf Antrag der jeweiligen Kommune und gibt zur Unterstützung einer
sachgerechten Entscheidung in baulichen Angelegenheiten am Ende seiner
Konsultation ein beratendes, unverbindliches Votum ab. Der Beirat soll eine
Kommune in der Regel nicht öfter als dreimal beraten (siehe zu den Einzelheiten
der Zusammensetzung und Arbeit des Beirats auch Anlage 2).
Bewertung:
Die Gemeinde
Nottuln begrüßt die Einrichtung eines mobilen Baukulturbeirats ausdrücklich und
ist sich der Qualitäten eines solchen Gremiums insbesondere aus den oben
genannten Gründen bewusst. Deswegen erscheint es sinnvoll, gemäß Beschlussvorschlag
zukünftig besonders außenwirksame oder wegen ihrer Komplexität und baulichen
Ambivalenz besonders diskussionswürdige Einzelbauvorhaben oder städtebauliche
Maßnahmen einem Votum des mobilen Gestaltungsbeirats zu unterziehen. Dieses
Votum sollte dabei als unabhängige Expertise aufgefasst werden, die geeignet
ist, im Interesse des baulichen Erbes und der baulichen Weiterentwicklung der
Gemeinde Nottuln die örtliche Bauqualität zu sichern.
Es steht außer
Frage, dass wegen des unverbindlichen Charakters des Votums die eigentliche
Entscheidungskompetenz uneingeschränkt beim Rat bzw. der zuständigen
Genehmigungsbehörde verbleibt. Nichtsdestotrotz sei diesseits der Hinweis
gestattet, dass der Einsatz des Baukulturbeirats nur dann seinen Zweck erfüllen
kann, wenn das Gremium das entsprechende Vertrauen genießt, das für effiziente
Zusammenarbeit notwendig ist. Vor diesem Hintergrund und unter dieser
Voraussetzung empfiehlt die Verwaltung nunmehr den gezielten Einsatz des
mobilen Baukulturbeirats im obigen Sinne.
Notwendige
Voraussetzung für die Beratung im mobilen Gestaltungsbeirat ist dabei nach
Auffassung der Verwaltung, dass noch keine endgültigen und insoweit bereits
ausgereiften Baubeschlüsse vorliegen. Maßgeblich ist vielmehr, dass die zur
Diskussion stehenden Bauvorhaben zwar bereits so weit gediehen sind, dass sie
diskussionsfähig sind; gleichzeitig dürfen sie aber inhaltlich noch nicht so
weit verfestigt sein, dass bereits Tatsachen geschaffen worden sind. Denkbare
Bauvorhaben und städtebauliche Maßnahmen im Nottulner Gemeindegebiet wären in
diesem Sinne z.B. der Umbau der Aschebergschen Kurie, der Alten Amtmannei, die
noch folgenden Bauabschnitte im Rahmen des barrierefreien Umbaus des Nottulner
Ortskerns auf Grundlage des vorliegenden Integrierten Handlungskonzepts für
Nottuln im Jahre 2025 oder aber auch die Bestrebungen der baulichen
Weiterentwicklung des Nottulner Nordens.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen stehen in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Einsatzes des
mobilen Baukulturbeirats. Sie setzen sich überwiegend aus der Zahlung von
Aufwands-entschädigungen für die Beiratsmitglieder sowie aus den Vorbereitungs-
und Bereit-stellungskosten für die Sitzungen, die in den Räumlichkeiten der
Gemeindeverwaltung stattfinden sollten, und dem internen Arbeitsaufwand zur
Organisation der Sitzungen zusammen. Dabei besteht die Möglichkeit, bei einer
Förderquote von 50 % eine Förderung von maximal 1.500 € pro Beiratssitzung in
Anspruch zu nehmen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anlage 2:
Informationspapier zum mobilen Baukulturbeirat