Beschlussvorschlag:
Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen wird zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
In
der Ratssitzung der Gemeinde Nottuln am 20.09.2016 wurde der Beschluss für den
Abriss und Neubau der Sporthalle Rudolf-Harbig-Straße getroffen. Für diese
Maßnahme sind in dem Haushalt 2017 rund 4,1 Mio. € zzgl. 0,25 Mio. € als
Ermächtigungsübertragung berücksichtigt worden. Das Gebäude musste bereits im
August 2015 wegen starker Mängel in der Dachkonstruktion stillgelegt werden.
Nach einer aufwendigen Gutachtertätigkeit wurde wegen des enorm hohen
Sanierungsaufwands der Neubau einer Sporthalle favorisiert. Für diese Maßnahme besteht
in dem Haushalt 2017 die Ermächtigung für die Aufnahme eines
Investitionskredites in Höhe von 4,14 Mio. €. Gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan
ist die Fertigstellung der Rohbauarbeiten Ende des Jahres 2018 vorgesehen. Die
ersten Auftragsvergaben für dieses Projektes fanden im Dezember 2016 statt. Die
damalige Kostenschätzung lag bei rund 4,2 Mio. €. Aufgrund der massiven
Kostensteigerung bei den Vergaben der ersten Gewerke wurde unser
Architekturbüro im August 2018 aufgefordert, die Kostenentwicklung und damit
verbundene Preissteigerungen zu prüfen und in Hinblick auf die noch
ausstehenden Vergaben anzupassen. Diese Prüfung ergab gegenüber der
Kostenschätzung von Dezember 2016 eine Kostensteigerung von 23 % (= 1,0 Mio.
€). Ursache dieser erheblichen Verteuerung ist das aktuell herrschende
Konjunkturhoch. Aufgrund dieser Entwicklung laufen mit den Architekten und
Fachingenieuren Prüfungen hinsichtlich möglicher Einsparungen (z.B. Erhöhung
des Anteils an Kunststofffenstern, Ausführung der Putzfassade in einem
Wärmedämmverbundsystem). Hinzu kommen die Kosten für die Außenanlagen (0,25
Mio. €), die zum Zeitpunkt der ersten Kostenschätzung noch nicht vollständig
kalkuliert waren. Somit beträgt die Bausumme (brutto) für die neue Sporthalle
gemäß der aktuellen Kostenschätzung rund 5,6 Mio. €.
Da
die Kostensteigerung mit einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1,25 Mio.
€ verbunden ist, ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufstellung der
Nachtragshaushaltssatzung aus § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW in Verbindung mit § 7
Ziff. IV Nr. 2 der Haushaltssatzung 2018. Die Haushaltssatzung sieht für überplanmäßige
Auszahlungen über 250.000 € eine Nachtragshaushaltssatzung vor.
Zudem
ist für die Investition neben der Kreditermächtigung aus dem Haushalt 2017
(4,14 Mio. €) eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. € erforderlich,
um die Liquidität der Gemeinde nicht zu gefährden. Auch das Eingehen einer
Kreditermächtigung bedarf der Festlegung in einer Nachtragshaushaltssatzung.
Die Höhe des Kreditbedarfs ist anhand eines Berechnungsschemas (gem. der 7.
Handreichung des Innenministeriums zum NKF, § 86 GO NRW, S. 878ff) ermittelt
worden. Das Schema ist als Anlage dem Vorbericht beigefügt.
Weitere
überplanmäßige Auszahlungen sind in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 zu
berücksichtigen:
·
Sanierung
Industriestraße Appelhülsen: 246 T€ (Ratsbeschluss vom 03.07.2018)
·
Straßenendausbau
Gewerbegebiet Beisenbusch: 130 T€ (Ratsbeschluss vom 29.05.2018)
·
Sanierung
Platz Hanhoff: 100 T€ (Ratsbeschluss vom 03.07.2018)
Gem.
§ 10 GemHVO muss ein Nachtragshaushaltsplan Änderungen der Erträge und
Aufwendungen ausweisen, wenn sie im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar
sind und oberhalb der vom Rat festgelegten Wertgrenzen liegen. Die durch die
Haushaltssatzung festgelegte Wertgrenze ist mit 250.000 € definiert. Dies gilt
somit auch für die positiven Veränderungen (Entwicklung der Gewerbesteuer plus
500 T€). Dagegen steht die Anpassung der Gewerbesteuerumlage mit einem
zusätzlichen Aufwand in Höhe von 98 T€ unter Berücksichtigung einer Gutschrift
aus den Vorjahren.
Die
Veränderungen in den jeweiligen Ertrags- und Aufwandspositionen des
Gesamtergebnisplans sowie in den Auszahlungen des Finanzplans sind dem
Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen:
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2018 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.
Anlagen:
Entwurf des Nachtragshaushaltsplans