Betreff
Einbringung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
125/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen wird zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

In der Ratssitzung der Gemeinde Nottuln am 20.09.2016 wurde der Beschluss für den Abriss und Neubau der Sporthalle Rudolf-Harbig-Straße getroffen. Für diese Maßnahme sind in dem Haushalt 2017 rund 4,1 Mio. € zzgl. 0,25 Mio. € als Ermächtigungsübertragung berücksichtigt worden. Das Gebäude musste bereits im August 2015 wegen starker Mängel in der Dachkonstruktion stillgelegt werden. Nach einer aufwendigen Gutachtertätigkeit wurde wegen des enorm hohen Sanierungsaufwands der Neubau einer Sporthalle favorisiert. Für diese Maßnahme besteht in dem Haushalt 2017 die Ermächtigung für die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 4,14 Mio. €. Gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan ist die Fertigstellung der Rohbauarbeiten Ende des Jahres 2018 vorgesehen. Die ersten Auftragsvergaben für dieses Projektes fanden im Dezember 2016 statt. Die damalige Kostenschätzung lag bei rund 4,2 Mio. €. Aufgrund der massiven Kostensteigerung bei den Vergaben der ersten Gewerke wurde unser Architekturbüro im August 2018 aufgefordert, die Kostenentwicklung und damit verbundene Preissteigerungen zu prüfen und in Hinblick auf die noch ausstehenden Vergaben anzupassen. Diese Prüfung ergab gegenüber der Kostenschätzung von Dezember 2016 eine Kostensteigerung von 23 % (= 1,0 Mio. €). Ursache dieser erheblichen Verteuerung ist das aktuell herrschende Konjunkturhoch. Aufgrund dieser Entwicklung laufen mit den Architekten und Fachingenieuren Prüfungen hinsichtlich möglicher Einsparungen (z.B. Erhöhung des Anteils an Kunststofffenstern, Ausführung der Putzfassade in einem Wärmedämmverbundsystem). Hinzu kommen die Kosten für die Außenanlagen (0,25 Mio. €), die zum Zeitpunkt der ersten Kostenschätzung noch nicht vollständig kalkuliert waren. Somit beträgt die Bausumme (brutto) für die neue Sporthalle gemäß der aktuellen Kostenschätzung rund 5,6 Mio. €.

Da die Kostensteigerung mit einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1,25 Mio. € verbunden ist, ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufstellung der Nachtragshaushaltssatzung aus § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 Ziff. IV Nr. 2 der Haushaltssatzung 2018. Die Haushaltssatzung sieht für überplanmäßige Auszahlungen über 250.000 € eine Nachtragshaushaltssatzung vor.

Zudem ist für die Investition neben der Kreditermächtigung aus dem Haushalt 2017 (4,14 Mio. €) eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. € erforderlich, um die Liquidität der Gemeinde nicht zu gefährden. Auch das Eingehen einer Kreditermächtigung bedarf der Festlegung in einer Nachtragshaushaltssatzung. Die Höhe des Kreditbedarfs ist anhand eines Berechnungsschemas (gem. der 7. Handreichung des Innenministeriums zum NKF, § 86 GO NRW, S. 878ff) ermittelt worden. Das Schema ist als Anlage dem Vorbericht beigefügt.

 

 

 

 

Weitere überplanmäßige Auszahlungen sind in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 zu berücksichtigen:

·         Sanierung Industriestraße Appelhülsen: 246 T€ (Ratsbeschluss vom 03.07.2018)

·         Straßenendausbau Gewerbegebiet Beisenbusch: 130 T€ (Ratsbeschluss vom 29.05.2018)

·         Sanierung Platz Hanhoff: 100 T€ (Ratsbeschluss vom 03.07.2018)

 

Gem. § 10 GemHVO muss ein Nachtragshaushaltsplan Änderungen der Erträge und Aufwendungen ausweisen, wenn sie im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind und oberhalb der vom Rat festgelegten Wertgrenzen liegen. Die durch die Haushaltssatzung festgelegte Wertgrenze ist mit 250.000 € definiert. Dies gilt somit auch für die positiven Veränderungen (Entwicklung der Gewerbesteuer plus 500 T€). Dagegen steht die Anpassung der Gewerbesteuerumlage mit einem zusätzlichen Aufwand in Höhe von 98 T€ unter Berücksichtigung einer Gutschrift aus den Vorjahren.

Die Veränderungen in den jeweiligen Ertrags- und Aufwandspositionen des Gesamtergebnisplans sowie in den Auszahlungen des Finanzplans sind dem Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2018 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.


Anlagen:

Entwurf des Nachtragshaushaltsplans