Betreff
Sanierung Platz Hanhoff;
hier: überplanmäßige Auszahlung
Vorlage
109/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung des Vorhabens „Sanierung Platz Hanhoff“ werden 130.000 € gem. § 83 GO NW i.V.m. Ziffer III der Haushaltssatzung 2018 an investiven Mitteln überplanmäßig bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Vergabeempfehlung den Auftrag zu erteilen.


Sachverhalt:

In der Ratssitzung vom 24.04.2018 wurde das Bauprogramm zur Umsetzung der Sanierung Hanhoff beschlossen (VOL 046/2018). Im Nachgang zum Beschluss erfolgte die Ausschreibung der Leistungen für die Sanierung. Die Ausschreibungsergebnisse liegen nunmehr vor. Vor dem Hintergrund der Maßgabe, dass die Baumaßnahme rechtzeitig vor Martinimarkt 2018 abgeschlossen sein soll, muss der Auftrag zeitnah vergeben werden. Daher war eine Vorberatung im Gemeindeentwicklungsausschuss nicht mehr möglich.

Am 19.06.2018 um 11:00 Uhr wurden die vorliegenden Angebote für die Straßenbauarbeiten zum o. g. Vorhaben eröffnet. Insgesamt lagen 4 Angebote vor.

Kein Angebot war von der Submission auszuschließen. Im Rahmen der formalen Prüfung wurde kein Angebot ausgeschlossen. Auch im Ergebnis der Eignungsprüfung sind alle Bieter als fachkundig und leistungsfähig in Bezug auf die ausgeschriebenen Arbeiten zu bewerten. Es wird kein Bieter als nicht geeignet ausgeschlossen.

Die Vergabeempfehlung des beauftragten Büros nts lautet: „Wir empfehlen grundsätzlich, der Firma XXX den Auftrag auf Basis des Hauptangebots in Höhe von brutto 623.462,36 € zu erteilen.“

Eine Aufhebung der Ausschreibung ist mit dieser Angebotslage (Preissteigerung von unter 20 % gegenüber der Kostenberechnung) nicht angezeigt.

Zur o.g. Summe sind die Ingenieurkosten und sonstigen Nebenkosten hinzuzurechnen. Dies führt zu einer Unterdeckung der zur Verfügung stehenden Mittel von rd. 76.000 Euro.

Um weitere unvorhergesehene Kosten im Bauablauf abdecken zu können, macht es Sinn, über die momentane tatsächliche Unterdeckung hinaus zusätzlich Mittel bereitzustellen (Reserven für Unvorhergesehenes: rd. 24.000 €).

Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, die fehlenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro außerplanmäßig bereit zu stellen, um zeitnah die Umbauarbeiten beauftragen zu können.


Finanzielle Auswirkungen:

überplanmäßig Mittel in Höhe von 100.000 Euro (Investition)

Den erhöhten Kosten gegenüber stehen Mehreinnahmen durch die Kostenübernahme im Bereich privater Flächen (+ ca. 14.000 €) sowie durch die KAG-Beiträge (+ ca. 21.000 €) gegenüber.


Anlagen:

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