Betreff
Gesamtabschluss des Jahres 2015
Vorlage
104/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss zum 31.12.2015 wird bestätigt.
  2. Der Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln wird Entlastung erteilt.
  3. Der dem Gesamtabschluss 2015 beigefügte Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 116 GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss für das Jahr 2010 wurde von Seiten der Gemeinde Nottuln erstellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH geprüft. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH angefertigt. Nach Vorlage aller Gesamtabschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss wurden die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt.

 

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2015 wurde ebenfalls die Concunia GmbH beauftragt, die auf Grundlage der testierten Einzelabschlüsse die Konzernbilanz aufgestellt hat. Für die Kosten sind entsprechende Rückstellungen in Höhe von 7.500 € bilanziert worden. Die Vorstellung des Gesamtabschlusses erfolgte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.06.2018 durch die Verwaltung.

 

Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt. In seiner Sitzung vom 13.06.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (s. Anlage) erteilt. Diese sind vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet worden (§ 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 7 GO NRW).

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln bestätigt gem. § 116 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln entscheidet auch über die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW.

Der dem Gesamtabschluss 2015 beigefügte Beteiligungsbericht wird gem. § 117 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2015 sind Rückstellungen in Höhe von 7.500,- € bilanziert worden.


Anlagen:

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 2015