Beschlussvorschlag:
Die vom Beirat für Kunst und Kultur empfehlenden Beschlüsse werden umgesetzt.
Sachverhalt:
Zu den von der Gemeinde Nottuln übernommenen freiwilligen Aufgaben zählt die Gewährleistung eines qualifizierten kulturellen Angebotes für ihre Bürgerinnen und Bürger.
Nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln können bei Projekten kulturelle Leistungen gefördert werden aus möglichst vielen künstlerischen Bereichen, z.B. der Darstellenden Kunst und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Medienbereiches, die ohne Fördermittel nicht möglich wären, und
- für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind, öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen, besondere Ausprägungen/Leistungen der inhaltlichen Arbeit der kulturellen Träger und Beteiligten im jeweiligen Genre erwarten lassen, und die Vernetzung dieser Leistungen/Träger untereinander fördern;
- die die Alltagskultur (Leben, Wohnen und Arbeiten verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen) in ihrem kulturellen Zusammenhang als Bestandteil einer umfassenden Stadtkultur verdeutlichen (soziokulturelle Projekte);
- Modellprojekte, die innovative Ansätze in der Kulturarbeit und der Zusammenarbeit aufweisen
Hierbei muss das zu fördernde Projekt zumindest auch im Gemeindegebiet realisiert werden, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben. Projekte von Künstlerinnen und Künstlern aus der Gemeinde sollen angemessen berücksichtigt werden.
Folgende Anträge (siehe Anlage) wurden eingereicht und am 01.06.2018 im Beirat für Kunst und Kultur beraten und empfehlend wie folgt beschlossen:
a. Hale
bopp big band vom 16.01.2018
Der geplante Workshop wird im Rahmen der Kulturförderrichtlinien nicht
als förderfähig eingestuft. Die geplanten Konzertauftritte sind im Rahmen der
Kulturförderrichtlinien förderfähig. Die Konzertauftritte sind seitens des
Antragstellers kostendeckend kalkuliert worden. Eine Förderung des Antrages
durch Auszahlung eines Zuschusses an die Hale bopp big band kommt aus diesem
Grund nicht in Betracht.
b. Kunst
und Kultur Nottuln e.V. vom 13.03.2018
Das geplante Projekt „Kino Open Air Kirchplatz“ wird im Rahmen der
Kulturförderrichtlinien als förderfähig angesehen.
c. Kirchenchor
St. Martinus vom 13.03.2018
Das geplante Konzert „Wachet auf ruft uns die Stimme“ wird im Rahmen
der Kulturförderrichtlinien als förderfähig angesehen.
- Kinder- und Jugendchor Steverlerchen & inCantare vom
21.03.2018
Das geplante Konzert „Disneykonzert“ wird im Rahmen der Kulturförderrichtlinien als förderfähig angesehen.
e. Kinder-
und Jugendchor Steverlerchen & inCantare vom 02.05.2018
Das Musical „Da staunt der Römer“ wird im Rahmen der
Kulturförderrichtlinien zwar grundsätzlich als förderfähig angesehen. Da der
Antrag auf Kulturförderung zu spät eingereicht wurde und das Projekt bereits
beendet ist, kann eine Bezuschussung jedoch nicht erfolgen.
f. Treffpunkt
Jugendarbeit in Nottuln e.V. vom 29.03.2018
Das Projekt „Schwarzes Theater! Oder kannst du sehen, wer ich wirklich
bin?“ wird als förderfähig anerkannt.
- SV DJK Grün Weiß Nottuln e.V. vom 14.03.2018
Der Antrag auf Bezuschussung einer Festzeitschrift ist im Rahmen der bestehenden Kulturförderrichtlinien nicht förderfähig. Förderfähig wäre zum Beispiel eine besondere kulturelle Veranstaltung im Rahmen des Jubiläumsfestaktes am 05.10.2019 mit öffentlichem Zugang. Hierzu müsste jedoch ein neuer Antrag gestellt werden.
- Kunst und Kultur Nottuln
e.V. vom 13.03.2018
Das Jazzkonzert mit „Lyambiko“ wird als förderfähig anerkannt
i. Blues
in Nottuln e.V. vom 28.03.2018
Das Blueskonzert 2019 wird als förderfähig anerkannt.
j. Blues
in Nottuln e.V. vom 28.03.2018
Die Bluessessions 2019 werden als förderfähig anerkannt.
In Anbetracht der noch in diesem Jahr zu erwartenden weiteren Anträge (Antragsfrist 01.10.2018), vertritt der Beirat für Kunst und Kultur die Meinung, dass die im Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zum jetzigen Zeitpunkt nicht komplett verausgabt werden sollten und hat daher hinsichtlich der Zuschusshöhe folgenden Beschluss gefasst:
Für alle als förderwürdig beschlossenen Anträge 2018/2019 wird ein Zuwendungsbetrag
von 80% des beantragten Zuschusses in 2018 ausgezahlt.
Demnach wären folgende Beträge auszuzahlen:
Antragsteller |
Beantragter
Zuschuss |
Zuschussgewährung
(80%) |
Veranstaltungen
in 2018 |
|
|
Kunst und
Kultur Nottuln e.V. |
3.500 € |
2.800 € |
Kirchenchor
St. Martinus |
3.000 € |
2.400 € |
Kinder
und Jugendchor Steverlerchen inCantare |
250 € |
200 € |
Treffpunkt
Jugendarbeit Nottuln e.V. |
1.574 € |
1.259,20 € |
Veranstaltungen in 2019 |
|
|
Kunst und
Kultur Nottuln e.V. |
2.500 € |
2.000 € |
Blues in
Nottuln e.V. |
2.140 € |
1.712 € |
Blues in
Nottuln e.V. |
2.850 € |
2.280 € |
Historischer Verein Nottuln e.V.
Der Historische Verein Nottuln e.V. hat mitgeteilt, dass er das für 2018 geförderte Historische Fest als Beitrag zur Festwoche 35 Jahre Städtepartnerschaft Nottuln – St. Amand veranstalten und somit ins Jahr 2019 verschieben möchte. Dieses ist aus Sicht des Beirates für Kunst und Kultur in Ordnung.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden insgesamt 12.651,20 € an Projektfördermittel ausgezahlt. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2018 veranschlagt.
Anlagen:
Projektförderanträge