Betreff
Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion, der CDU Fraktion, der UBG Fraktion, der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen, des Herrn Jaxy und des Herrn Hofacker vom 03.04.2018 zum Thema Musik/Kultur
Vorlage
090/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages zwischen der Gemeinde Nottuln und  dem MusikAgentur e.V. (ehemals Musikschulverein e.V.) bereits zum 31.07.2018 wird zugestimmt. Die Verwaltung soll die Gespräche zwecks Vereinsauflösung (Verwendung der Musikinstrumente - Weitergabe an andere Musiktreibende bzw. Veräußerung - Übergang des Vereinsvermögens an die Gemeinde, etc.) in diesem Sinne fortsetzten.
  2. Ab dem 01.08.2018 vergibt die Gemeindeverwaltung die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten an Musiktreibende direkt.
  3. Hierzu werden die der Vorlage beigefügten Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte beschlossen.
  4. Verwaltung und Politik entwickeln möglichst spätestens bis zum 31.12.2019 eine Perspektive für die zukünftige Kultur- und Musikarbeit in der Gemeinde Nottuln.

 


Sachverhalt:

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD, CDU, UBG und Bündnis90 / Die Grünen sowie der Herren Hofacker und Jaxy vom 03.04.2018 ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

„Vor dem Hintergrund der bereits geführten interfraktionellen Informationsveranstaltungen zum Thema Musik / Kultur wird die Verwaltung aufgefordert, mit dem Vorstand der MusikAgentur Nottuln e.V. Kontakt aufzunehmen und ein zukünftiges Fortbestehung zu klären...“

Kontakte des Vorstandes, insbesondere mit Herrn Schneider, hatte es bereits zeitlich vor und nach dem Antrag gegeben. Hier wurde zunehmend deutlich signalisiert, dass die Vermietung von Räumen zum Zweck der Erteilung von Musikunterricht sowie die Betreuung und Vermietung von gemeindeeigenen Musikinstrumenten an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben wird. Zwischenzeitlich gehen alle Beteiligten davon aus, dass diese Übergabe zum 31.07.2018 geschehen sollte.

Entgegen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist soll eine einvernehmliche Vertragsauflösung erfolgen, damit notwendige Änderungen bereits zum Schuljahreswechsel eintreten.

„Sollte eine Auflösung für den Sommer 2018 angedacht sein, so wird die Verwaltung beauftragt, Lösungsmöglichkeiten für eine („Interims“)Fortführung zu erarbeiten und diese zunächst im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit im Juni 2018 vorzustellen…“

Hierzu fand am 24.05.2018 in der Gemeindeverwaltung eine interfraktionelle Abstimmungsrunde statt. Wesentliche Inhalte der Gesprächsrunde waren:

  1. Einer einvernehmlichen Vertragsauflösung bereits zum 31.07.2018 wird zugestimmt. Die Verwaltung setzt die Gespräche zwecks Vereinsauflösung (Verwendung der Musikinstrumente - Weitergabe an andere Musiktreibende bzw. Veräußerung - Überführung des Vereinsvermögens, etc.) in diesem Sinne fort.
  2. Ab dem 01.08.2018 vergibt die Gemeindeverwaltung zur Verfügung stehende Räumlichkeiten an Musiktreibende direkt. Dieses soll möglichst zu unveränderten Konditionen geschehen. Die Gemeindeverwaltung überarbeitet in diesem Sinne die einschlägigen Richtlinien.
  3. Verwaltung und Politik entwickeln möglichst spätestens bis zum 31.12.2019 eine Perspektive für die zukünftige Kultur- und Musikarbeit.
  4. Als ersten Aufschlag zu diesen Überlegungen sollen antragsgemäß der MusikAgentur Nottuln e.V. und die in diesem Bereich tätigen Vereine zur Juni-Sitzung eingeladen werden. Herr Schneider wird gebeten, ebenfalls in dieser Sitzung seine Konzeptüberlegungen zu der Idee „Kulturwerkstatt“ vorzustellen.

Die entsprechend überarbeiteten Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte sind der Vorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt. Ein Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.


Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht bezifferbare Mehraufwendungen an Personal- und Sachkosten sowie Mehreinnahmen durch Direktvergabe der Räumlichkeiten; Ersparnis des Zuschusses an den MusikAgentur e.V. i.H.v. 5.000 € p.a.


Anlagen:

Zwei Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte