Betreff
Sanierung der Industriestraße, überarbeitete Planung: Beschluss über das Bauprogramm
Vorlage
085/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Das Bauprogramm für die Realisierung der Sanierung der Industriestraße Appelhülsen wird beschlossen. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt dabei entsprechend den vorliegenden Plänen in Anlage 1, 2 und 3.

2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt.

3. Für die Maßnahme werden gem. § 83 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 246.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Dem stehen zusätzliche Einnahmen (KAG-Beiträge) in Höhe von rund 57.000 € gegenüber.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 24.04.2018 (VL 047/2018) wurde über die Sanierung der Industriestraße beraten. Auf Grund noch offener Fragestellungen, die sich insbesondere aus Anregungen der Anlieger ergeben haben, wurde die Entscheidung vertagt. Zu allen Hintergründen der Maßnahmen wird auf diese Vorlage verwiesen. In dieser Vorlage sollen lediglich die seit dem erfolgten Arbeitsschritte und Planänderungen erläutert werden.

 

Abstimmung mit den Anliegern

Am 29.05.2018 hat eine Informationsveranstaltung mit allen betroffenen Anliegern stattgefunden. Neben einer Darstellung der Maßnahme, einer Information zum Baustellenablauf diente die Veranstaltung auch dazu, Anregungen der Anliegern zu sammeln und diese in die Planung zu integrieren. Zudem konnten eine Reihe von offenen Fragen zur Finanzierung und zu Alternativen bei der Bauausführung ausgeräumt werden.

Insbesondere auf Grund dieser Veranstaltung haben sich folgende Änderungen gegenüber dem im April gezeigten Planungsstand ergeben (siehe auch Anlage 1, 2 und 3):

1. Wendemöglichkeit

Nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld ist wie bereits erläutert die Schaffung einer Wendemöglichkeit im öffentlichen Verkehrsraum dringend angeraten. Bislang war hier ungefähr in Straßenmitte eine Zwischenwendemöglichkeit vorgesehen. Wie bereits in der Sitzung im April vorgebracht, konnte im Sinne des Anliegers, der diese gemeindeeigene Fläche erwerben möchte, eine Alternative gefunden werden: Auf einer ebenfalls gemeindeeigenen Fläche vor der Kläranlage kann am Straßenende – und somit auch sinnvoller platziert – eine ausreichend dimensionierte Wendemöglichkeit angeordnet werden.

2. Öffentliche Stellplätze

Die Planung sah bislang auf der Südseite der Industriestraße öffentliche Stellplätze vor. Aus Sicht der Anlieger sind diese nicht erforderlich, da ausreichend private Stellplätze vorhanden sind. Rechtlich besteht keine Verpflichtung zur Anlage der Stellplätze. Insofern kann aus Sicht der Verwaltung dem Wunsch gefolgt werden. Die Anlieger sind darauf hingewiesen worden, dass in diesem Fall ein Parken auf der Fahrbahn zulässig sein wird. Hier wird auch keine Anordnung entsprechender Parkverbotsbereiche möglich sein.

3. Straßenbreite

Die Planung sah bislang eine Straßenbreite von 6,50 m vor. Dies erfüllt alle geltenden Richtlinien für Straßenquerschnitte in Industriegebieten und ermöglicht den problemlosen Begegnungsfall Lkw/Lkw. Aus Sicht der Anlieger wurde dennoch ein breiterer Querschnitt von 7,0 m gewünscht. Dies ist aus Sicht der Verwaltung zwar nicht erforderlich; grdsl. aber selbstverständlich zulässig. Daher schlägt die Verwaltung vor, hier dem Wunsch der Anlieger zu entsprechen.

 

Finanzierung

Durch die geänderte Planung (Entfall des Gehweges; Verbreiterung der Straße) kommt es zu einer Kostenersparnis von rund 70.000 €. Hierdurch verringert sich die Einnahme für die Gemeinde durch KAG-Beiträge geringfügig um rund 37.000 €.

Die Verlegung der Wendeanlage ist ungefähr kostenneutral, da Synergieeffekte mit der Entwicklung der Baustraße entstehen. Allerdings ist die Wendeanlage am neuen Standort nicht KAG-beitragsfähig, da diese sich außerhalb des eigentlichen Bauabschnitts befindet und für sich genommen keine auf den Straßenverlauf bezogen ausreichend großen Anteil einnimmt. Hierdurch verringern sich die Einnahmen durch KAG-Beiträge um rund 35.000 €.

Im Gegenzug entstehen vrsl. Einnahmen durch die Veräußerung des ursprünglich für die Wendeanlage vorgesehenen Grundstücks (243 m²) bei Annahme des Bodenrichtwertes in Höhe von rund 7.300 €.

Angesichts der jüngsten Ausschreibungsergebnisse empfiehlt die Verwaltung, die o.g. Ersparnis in Höhe von 70.000 € als zusätzliche Reserve zu berücksichtigen.

Insgesamt ergibt sich somit folgende Situation:

 

Kosten der Maßnahme insgesamt

(jedoch ohne Kanalbau und Wasserleitung):                                      ca. 896.000 €

+ zusätzliche Reserve                                                                   ca. 70.000 €

- Kosten, die von den Gemeindewerken/Versorgern zu tragen sind:       ca. 135.000 €

= Kosten für die Gemeinde Nottuln                                                 ca. 831.000 €

 

Einnahmen durch KAG-Beiträge                                                       ca. 364.000 €

Einnahmen durch Grundstücksverkäufe                                             ca. 7.200 €


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Kapitel Finanzierung in der Sachverhaltsdarstellung


Anlagen:

Anlage 1: Ausführungsplanung Sanierung Industriestraße

Anlage 2: Ausführungsplanung Sanierung Industriestraße, Baustraße

Anlage 3: Ausführungsplanung Wendeanlage