Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Schulze Frenking III" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Vorlage
083/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die in Anlage 1 unterbreiteten Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

2.       Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 Schulze Frenking III“ (siehe Anlage 2), aufgestellt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung einschließlich Begründung (siehe Anlage 3) beschlossen.


Sachverhalt:

Dem Rat der Gemeinde Nottuln ist der hier in Rede stehende Bebauungsplan bereits mit der Vorlage 004/2018 – zum Beschlusszeitpunkt am 30.01.2018 jedoch noch in anderer Fassung – zum Satzungsbeschluss vorgelegt worden. In derselben Sitzung hat der Rat den Bebauungsplan nicht beschlossen.

In Kenntnis und unter Verweis auf den bisherigen Verfahrensgang, der in der Vorlage 004/2018 bereits ausführlich dokumentiert wurde, hat die Verwaltung daraufhin die zweite erneute und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der Vorlage 040/2018 und des entsprechenden Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen durchgeführt.

Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen haben zu keiner weiteren Änderung der Planungen geführt.

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann nun erneut über den Bebauungsplan als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1:       Stellungnahmen mit Abwägungsempfehlungen

Anlage 2:       Planzeichnung

Anlage 3:       Begründung