Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 unterbreiteten Abwägungsempfehlungen
werden beschlossen.
2. Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 Schulze Frenking III“ (siehe Anlage 2), aufgestellt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung einschließlich Begründung (siehe Anlage 3) beschlossen.
Sachverhalt:
Dem Rat der
Gemeinde Nottuln ist der hier in Rede stehende Bebauungsplan bereits mit der
Vorlage 004/2018 – zum Beschlusszeitpunkt am 30.01.2018 jedoch noch in anderer
Fassung – zum Satzungsbeschluss vorgelegt worden. In derselben Sitzung hat der
Rat den Bebauungsplan nicht beschlossen.
In Kenntnis und
unter Verweis auf den bisherigen Verfahrensgang, der in der Vorlage 004/2018
bereits ausführlich dokumentiert wurde, hat die Verwaltung daraufhin die zweite
erneute und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der Vorlage 040/2018 und des
entsprechenden Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen durchgeführt.
Die daraufhin
eingegangenen Stellungnahmen haben zu keiner weiteren Änderung der Planungen
geführt.
Nach Auffassung
der Verwaltung kann nun erneut über den Bebauungsplan als Satzung nach § 10
Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahmen mit Abwägungsempfehlungen
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung