Betreff
Dorfinnenentwicklungskonzept für Darup: Beschluss des Konzeptes
Vorlage
078/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Das Dorfinnenentwicklungskonzept für den Ortsteil Darup wird in der vorliegenden Form (s. Anlage 1) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird mit der schrittweisen Planung der Maßnahmen, zunächst der Starter-Projekte (s. Kapitel 5.3), beauftragt. Die Planung wird den Gremien zur Entscheidung im Einzelfall bzw. zur Haushaltsplanung vorgelegt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang damit beauftragt, wo möglich entsprechende Fördermittel aus geeigneten Programmen zu beantragen.

Sachverhalt:

Die Erarbeitung eines Dorfinnenentwicklungskonzeptes (DIEK) für Darup wurde mit Beschluss vom 20.12.2016 eingeleitet (VL 216/2016). Hintergrund dieser Planungsinitiative waren zum einen sich verändernde Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Bevölkerung in dem ländlich geprägten Ortsteil Nottulns, aber auch eine Reihe von Entwicklungen und Vorhaben von privater als auch öffentlicher Hand (u. a. Umbau der Hofstelle Gut Feismann, Modellvorhaben „Dorfzentrum 2.0“, Projektideen der Planungsgruppe Darup, Daruper Landpartie, Straßenbaumaßnahmen zur Umgestaltung der Coesfelder Straße etc.). Mit einem DIEK werden zum einen Leitlinien, Ziele und konkrete Maßnahmen für die Dorfentwicklung in den nächsten Jahren formuliert, zum anderen auch die notwendigen Fördervoraussetzungen für die Förderung privater und öffentlicher Maßnahmen geschaffen.

Das DIEK wurde in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro Wolters&Partner seit Spätsommer 2017 gemeinsam von Politik, Bürgerschaft und Verwaltung erarbeitet. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger wurden in mehreren Veranstaltungen (Bürgerforum, Planungsspaziergang, Planungswerkstatt) aktiv an dem Planungsprozess beteiligt. Der Entwurf des DIEK liegt zwischenzeitlich vor und wird am 13.06.in einem abschließenden Bürgerforum in Darup der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das DIEK zählt zu den sogenannten informellen Planungsinstrumenten, aus denen keine unmittelbare bindende Wirkung für die Gemeinde entsteht. Der für die heutige Sitzung anvisierte Beschluss des DIEK gibt dem Planungsinstrument jedoch einen selbstbindenden Charakter und bildet damit eine verlässliche Grundlage sowohl für die Politik als auch für die Verwaltung und für private Akteure, für alle weiteren Planungsüberlegungen und Entscheidungen für den Ortsteil Darup. Darüber hinaus ist ein politischer Beschluss erforderlich, damit das DIEK als Fördergrundlage bei der Bezirksregierung Münster anerkannt wird.

Der Entwurf des DIEK ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Entwurf wird in der Sitzung vom Planungsbüro Wolters&Partner vorgestellt.

Die Gemeinde Nottuln benennt im DIEK drei Vorhaben, deren Umsetzung als sog. Starter-Projekte kurzfristig angegangen werden soll. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, die Planung für diese Maßnahmen durchzuführen und diese im Anschluss den Gremien zur Entscheidung – auch im Hinblick auf die Finanzierung – vorzulegen.

Zu den Starter-Projekten zählt auch die aus privater Initiative stammende Idee eines Bürgerparks / Mehrgenerationenparks im Dorfkern. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen ist jedoch kontinuierlich ein Engagement der Verwaltung z. B. in Form eines Kümmerers, Koordinators oder auch der Projektleitung bzw. -entwicklung, notwendig.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem Beschluss des DIEK selbst entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Für die Umsetzung der aus dem Konzept resultierenden Maßnahmen entstehen Folgekosten. Diese sollen in erster Linie durch zu beantragende Fördermittel aus dem NRW-Programm „Ländlicher Raum“ abgedeckt werden. Zurzeit liegt seitens der Landesregierung der Entwurf des Dorferneuerungsprogramms NRW 2018 vor. Ziel ist es, „im Rahmen integrierter ländlichen Entwicklungsansätze die ländlichen Räume in ihren dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und zu entwickeln“.

Der Fördersatz liegt für Gemeinden bei 65% der förderfähigen Kosten, für private Antragsteller bei 35% der förderfähigen Kosten. Kostenschätzungen für die Maßnahmen im DIEK liegen zurzeit noch nicht vor, sie können erst mit der planerischen Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen erstellt werden.


Anlagen:

Anlage 1 Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) für den Ortsteil Darup (Entwurf)