Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die
Prüfberichte zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt
der Prüfberichte sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Sachverhalt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat für die Jahre 2012 – 2016 eine überörtliche
Prüfung bei der Gemeinde Nottuln durchgeführt. Der Prüfzeitraum erstreckte sich
von Juli 2017 bis April 2018. Das Abschlussgespräch der Prüfungen fand am 25.
Mai 2018 statt. Zu diesem Termin sind folgende Prüfberichte der Gemeinde
Nottuln zur Verfügung gestellt worden:
·
Vorbericht „überörtliche Prüfung“
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Teilbericht „Finanzen“
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Teilbericht „Schulen“
·
Teilbericht „Verkehrsflächen“
·
Teilbericht „Spiel- und Bolzplätze“
·
Teilbericht „Sport“
Die
Prüfberichte liegen bis zur Einladung für den Ausschuss noch nicht vor, werden aber
den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses noch vor der Sitzung in
schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen
ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser
Sitzungsvorlage abrufbar.
Rechtlicher Hintergrund:
Gem. § 105 Abs. 5 GO NW legt die
Bürgermeisterin dem Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfberichte zur Beratung
vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet dann den Rat über die
wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis der Beratungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Abschlussrechnung steht noch aus. Insgesamt sind für GPA-Prüfungen Rückstellungen in Höhe von 77.400,- € bilanziert worden.
Anlagen:
Die Prüfberichte werden über die Ratsfächer zur Verfügung gestellt.