Beschlussvorschlag:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2017
festgestellt.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Nottuln die Entlastung der Bürgermeisterin zu erteilen.
3. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das
Haushaltsjahr 2017 wird in Höhe von 1.473.727,33 € der Ausgleichsrücklage
(damit beträgt der Bestand dann 0 €) und in Höhe von 388.639,63 € der Allgemeinen
Rücklage entnommen.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2017 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Ergebnisrechnung
2017
- Finanzrechnung
2017
- Teilergebnisrechnungen
2017
- Teilfinanzrechnungen
2017
- Bilanz zum
31.12.2017
- Anhang zum
Jahresabschluss 2017 mit Anlagen
o Anlagenspiegel
zum 31.12.2017
o Forderungsspiegel
zum 31.12.2017
o Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2017
o Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2017
o Ermächtigungsübertragungen
2017 nach 2018
o Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2017
·
Lagebericht zum Jahresabschluss 2017
·
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH erstellte
Prüfungsbericht liegt als Anlage bei.
Die
Anlagen werden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in
schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen
ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser
Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch
den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
13.06.2018 erläutert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss
gemäß § 101 Abs. 1 S. 1 GO NRW. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und
Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung, das in einem
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen ist, einen Prüfbericht zu erstellen (§ 101
Abs. 1 S. 5 GO NRW, § 101 Abs. 3 S. 1 GO NRW) und mündet in einer
Beschlussempfehlung für den Rat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Grundlage
für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EuReWi Euregio Revision GmbH abgegebene Bestätigungsvermerk und die vom
Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden
Erklärung, die in der Sitzung nach erfolgter Beratung zu unterzeichnen ist.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe
j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des
Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die
Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Der Rat beschließt über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 S. 2
GO NRW). Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
1.862.366,96 € ab. Dieser wird in Höhe von 1.473.727,33 € der
Ausgleichsrücklage (damit beträgt der Bestand dann 0 €) und in Höhe von 388.639,63
€ der Allgemeinen Rücklage entnommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlage 1 - Ergebnisrechnung 2017
Anlage 2 - Finanzrechnung 2017
Anlage 3 - Aktiva, Bilanz 2017
Anlage 4 - Passiva, Bilanz 2017
Anlage 5 - Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EuReWi Euregio Revision GmbH (nur
für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter Form)
Anlage 6 - Bestätigungsvermerk (vom
Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am 13.06.2018 zu
unterzeichnen)