Betreff
Beratung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nottuln zum 31.12.2017
Vorlage
067/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2017 festgestellt.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln die Entlastung der Bürgermeisterin zu erteilen.

 

3. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2017 wird in Höhe von 1.473.727,33 € der Ausgleichsrücklage (damit beträgt der Bestand dann 0 €) und in Höhe von 388.639,63 € der Allgemeinen Rücklage entnommen.

 


Sachverhalt:

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2017 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Ergebnisrechnung 2017
  • Finanzrechnung 2017
  • Teilergebnisrechnungen 2017
  • Teilfinanzrechnungen 2017
  • Bilanz zum 31.12.2017
  • Anhang zum Jahresabschluss 2017 mit Anlagen

o  Anlagenspiegel zum 31.12.2017

o  Forderungsspiegel zum 31.12.2017

o  Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2017

o  Rückstellungsspiegel zum 31.12.2017

o  Ermächtigungsübertragungen 2017 nach 2018

o  Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2017

·         Lagebericht zum Jahresabschluss 2017

·         Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage bei.

 

Die Anlagen werden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.06.2018 erläutert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 101 Abs. 1 S. 1 GO NRW. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung, das in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen ist, einen Prüfbericht zu erstellen (§ 101 Abs. 1 S. 5 GO NRW, § 101 Abs. 3 S. 1 GO NRW) und mündet in einer Beschlussempfehlung für den Rat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH abgegebene Bestätigungsvermerk und die vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung, die in der Sitzung nach erfolgter Beratung zu unterzeichnen ist.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Rat beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW). Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.862.366,96 € ab. Dieser wird in Höhe von 1.473.727,33 € der Ausgleichsrücklage (damit beträgt der Bestand dann 0 €) und in Höhe von 388.639,63 € der Allgemeinen Rücklage entnommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Jahresabschluss


Anlagen:

Anlage 1 -   Ergebnisrechnung 2017

 

Anlage 2 -   Finanzrechnung 2017

 

Anlage 3 -   Aktiva, Bilanz 2017

 

Anlage 4 -   Passiva, Bilanz 2017

 

Anlage 5 -   Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision                               GmbH (nur für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter                               Form)

 

Anlage 6 -   Bestätigungsvermerk (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der                              Ausschusssitzung am 13.06.2018 zu unterzeichnen)