Betreff
Gesamtabschluss des Jahres 2015
Vorlage
066/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für den Gesamtabschluss 2015 wird der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses erteilt.

 


Sachverhalt:

Gem. § 116 GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss für das Jahr 2010 wurde von Seiten der Gemeinde Nottuln erstellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH geprüft. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH angefertigt. Nach Vorlage aller Gesamtabschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss wurden die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt.

 

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2015 wurde ebenfalls die Concunia GmbH beauftragt. Für die Kosten sind entsprechende Rückstellungen in Höhe von 7.500 € bilanziert worden. Die Vorstellung des Gesamtabschlusses wird in der Sitzung durch die Verwaltung erfolgen.

 

Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

Gem. § 101 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird.

 

Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über die Versagung ist unter Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen. Ein Entwurf ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Anlagen werden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2015 sind Rückstellungen in Höhe von 7.500 € bilanziert worden.

 


Anlagen:

Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2015 (nur für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter Form)

Entwurf eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes 2015