Betreff
Antrag SV Arminia Appelhülsen vom 14.05.2018 auf einen Kunstrasenplatz
Vorlage
063/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz in Appelhülsen werden von dem Sportstättenbudget von 1,2 Mio. € _________ zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

Im Haushalt der Gemeinde Nottuln sind für das Haushaltsjahr 2018 1,2 Mio. € für investive Sportstättenbaumaßnahmen veranschlagt. Davon soll neben dem nun beantragten Kunstrasenplatz für Appelhülsen, die Sanierung des alten Kunstrasenplatzes in Nottuln, der Bogensportplatz in Schapdetten sowie Maßnahmen für die Reha-Aktiv-Gemeinschaft finanziert werden.

 

Wie in dem Antrag des Sportvereines vom 14.05.2018 formuliert, hat der Sportverein der Verwaltung am 19.04.2018 Kostenkalkulationen von einem Erdbauunternehmen sowie einem Kunstrasenbauer vorgelegt. Die Kosten belaufen sich demnach auf rund 460 T€.

 

Die vom Sportverein vorlegten Angebote wurden mit der Kostenschätzung nach DIN 276 – Zusammenstellung der Kosten inkl. Nebenkosten – des Architekturbüros BRINKMANN + DEPPEN abgeglichen (vgl. Anlage 3 der Vorlage 018/2018). Zum Abgleich war es nötig, die Flächenmaße des Ingenieurbüros an die vom Sportverein geringeren Maße anzupassen und somit die Kostenpositionen entsprechend herunter zu rechnen.

 

Darauf hinzuweisen ist, dass die Kostenpositionen im Bereich Erdbauarbeiten sich nur schwer vergleichen lassen, da eine detaillierte Kostenbeschreibung nur von dem Ingenieurbüro vorliegt. Das Angebot des Erdbauunternehmens lässt allerdings nicht erkennen, ob die notwendigen technischen Außenanlagen wie Kontrollschächte, Muldenrinnen und deren Einläufe, mit dem Angebot erfasst sind. Die in dem Angebot nach Auffassung der Verwaltung fehlenden Kostenpositionen wurden für die Vergleichbarkeit hinzugerechnet.

 

In die Kostengegenüberstellung nicht mit eingeflossen sind bislang die Umrüstung auf die LED-Technologie. Das Anbaugerät für die Kunstrasenpflege, das Abschieben und Neueinsäen der verbleibenden ehemaligen Tennenfläche von rund 2.000 qm mit Rasen sowie die notwendigen Ingenieurleistungen von rund 10% wurden mit eingerechnet.

 

Mit einkalkuliert werden sollte zudem noch eine Sicherheit von rund 20% für Unvorhergesehenes bzw. Baukostensteigerungen.

 

Die Kostenschätzungen betragen somit (die detaillierte Auswertung wird als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt):

 

                                                „SV Arminia Appelhülsen“                                   „Ingenieurbüro“

Kunstrasen mit Unterbau,                                          

10 % Ingenieurleistungen               615.020,42 €                                649.758,61 €

20 % Sicherheit                             123.004,08 €                                129.951,72 €

Gesamt                                              738.024,50 €                                  779.710,33 €

 

 

 

Da die Gemeinde Nottuln ordnungsgemäße Vergabeverfahren durchführen muss, könnte dem Wunsch des Sportvereines, die Erdbau- sowie Garten- und Landschaftsmaßnahmen selbst vergeben zu wollen nur dadurch begegnet werden, dass für diese Maßnahmen der Verein einen Zuschuss X erhält und die Ausschreibung und Vergabe dann in Eigenregie erfolgen  muss. Dazu müsste aber vertraglich vereinbart werden, dass die Baumaßnahmen nach einem gemeinsam abgestimmten Leistungsverzeichnis vergeben und nach den Vorgaben der DIN ausgeführt werden, damit bei ggfs. späteren Mängeln, die Gewährleistungsfragen geklärt werden können.

 

Die Regelungen der VOB/A sprechen gegen ein solches Vorgehen.

 

Nach § 5 Abs. 1 VOB/A sollen Bauleistungen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden. § 5 Abs. 2 VOB/A räumt die Möglichkeit der Losvergabe ein. Vergaberechtlich unzulässig ist es aber, einzelne Lose in Eigenleitung zu erbringen. Sollte beabsichtigt sein, einzelne Lose in Eigenleistung zu erbringen, so wäre dies nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Gemeinde einen Zuschuss für das Gesamtvorhaben erbringt und die gesamten Bauleistungen vom Sportverein vergeben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Sind in der Vorlage dargestellt.


Anlagen:

Antrag SV Arminia Appelhülsen vom 14.05.2018 auf einen Kunstrasenplatz

Kostenaufstellung Kunstrasenplatz SV Arminia Appelhülsen