Betreff
Straßenendausbau Gewerbegebiet Beisenbusch; hier: überplanmäßige Ausgabe
Vorlage
062/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für den Straßenendausbau im Gewerbegebiet Beisenbusch werden 130.000 € gem. § 83 GO NW i.V.m. Ziffer III der Haushaltssatzung 2018 an investiven Mitteln überplanmäßig bereitgestellt.


Sachverhalt:

Im laufenden Jahr soll der Straßenendausbau im Gewerbegebiet Beisenbusch erfolgen, da nunmehr auch im Bereich der Zeppelinstraße fast alle Grundstücke bebaut sind. Hierdurch wird die Erschließungsmaßnahme abgeschlossen.

Für die Maßnahme steht derzeit ein Budget in Höhe von 435.747,38 € zur Verfügung. Die letzte vorliegende Kostenberechnung nennt Baukosten in Höhe von 396.470,09 €. Hinzu kommen rund 30.000 € Ingenieurkosten.

Auf dieser Grundlage hat im April 2018 eine öffentliche Ausschreibung für diese Maßnahme stattgefunden. In diesem Verfahren sind lediglich zwei Angebote eingegangen. Nach Prüfung liegt das günstigste Angebot mit rund 498.500 € deutlich (25 %) über der Kostenberechnung.

Somit ergibt sich folgendes Bild:

 

Baukosten:                                 498.500 €

Ingenieurkosten:                          30.000 €

Reserve für Unvorhergesehenes:     35.000 €

                             gesamt:        563.500

 

Somit fehlen derzeit (gerundet) Haushaltsmittel in Höhe von 130.000 €.

Die oben genannten Kostensteigerungen entsprechen den derzeitigen Submissionsergebnissen aus anderen Kommunen. Angesichts der andauernd hohen Nachfrage im Bereich Tiefbau wird seitens der Verwaltung nicht davon ausgegangen, dass eine erneute Ausschreibung günstigere Ergebnisse erbringt.

Die Fertigstellung der Straßen im Gewerbegebiet Beisenbusch muss in diesem Jahr erfolgen, da sonst der in den Haushalt 2018 eingeplante einmalige Ertrag von 1,2 Mio. € nicht realisiert werden kann. Durch die Baukostensteigerung von 130 T€ wird sich der geplante Sondereffekt von 1,2 Mio. € auf 1,16 Mio. € reduzieren, d.h. die Erträge werden sich um 40 T€ reduzieren.

Daher wird empfohlen, die erforderlichen Mittel in Höhe von 130.000 € gem. § 83 GO NW i.V.m. Ziffer III der Haushaltssatzung 2018 (Auszahlung > 25.000 €) überplanmäßig bereit zu stellen (investiver Mittel), damit der Auftrag vergeben werden kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 130.000 € (Investition)

Reduzierung des eingeplanten Ertrages um 40 T€ zum Jahresende


Anlagen:

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