Betreff
Entschlammung Gräfte, Appelhülsen
Vorlage
056/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entschlammung der Gräfte am Prozessionsweg in Nottuln-Appelhülsen nach Abschluss der denkmalrechtlichen Prüfung in die Wege zu leiten.


Sachverhalt:

Wegen des Sachverhaltes wird zunächst auf die Beschlussvorlage 175/2017 verwiesen.

Im Sitzungstermin des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 08.11.2017 wurde angeregt, die Möglichkeit der Auffüllung der Gräfte zu prüfen, um so künftige Aufwendungen zu vermeiden. Der Vertrag zwischen der Gemeinde Nottuln und den Eigentümern der Gräfte sollte hierzu überprüft werden.

 

Vertragliche Regelungen

Schuldrechtlich wurde in dem Vertrag vom 16. November 1978, welcher heute noch gültig ist, folgendes vereinbart:

„Die Gemeinde Nottuln verpflichtet sich die vorbezeichnete Gräfte insgesamt instand zu setzen und instand zu halten.

(…)

Ferner hat die Gemeinde Nottuln zu gewährleisten, daß die Gräfte bei normaler Witterung eine mittlere Mindestwassertiefe von 1,10 m hat.

(…)

Sämtliche Kosten für die vorbeschriebenen erforderlichen Maßnahmen trägt die Gemeinde Nottuln.

(…)

Sollte sich herausstellen, daß der mittlere Mindestwasserstand nicht erreicht bzw. erhalten werden kann, so ist die Gemeinde Nottuln verpflichtet Auffüllung bzw. Einebnung auf ihre Kosten vorzunehmen.“

Da vorliegend kein Hindernis für die Erreichung der „mittleren Mindestwassertiefe von 1,10 m“ vorliegt, ist die Gemeinde Nottuln vertraglich zur Instandsetzung der Gräfte verpflichtet.

 

Schadstoffhaltiges Material

Auf Grund von Rückfragen aus Öffentlichkeit und Politik hatte die Verwaltung die Untersuchungsergebnisse der Beprobung der Gräfte sowie die entsprechende Bewertung des Kreises Coesfeld als Untere Abfallbehörde auf der Homepage veröffentlicht. Auf einen erneuten Abdruck wird daher an dieser Stelle verzichtet.

 

Denkmalschutz

Die Gräfte ist ein Zeugnis der frühen Entwicklung des Ortsteils Appelhülsen. Zur Frage, ob ihr auch formeller Denkmalwert zukommt, hat die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde eine Anfrage an den LWL – Archäologie für Westfalen gestellt. Die Entschlammung sollte daher erst nach Klärung der denkmalrechtlichen Situation durchgeführt werden.

 

Entwässerung

Die Gebäude des Prozessionsweges 2, 4, das Pfarrheim, 16, 18, 20, 22 und 26 entwässern über einen Regenwasserkanal in den Teich Finkenbrink. Das Wasser des Teichs läuft in der Südstraße in den öffentlichen Regenwasserkanal ab.

Sollte der Teich verfüllt werden, wäre eine Verrohrung für die Einleitungen der betroffenen Gebäude erforderlich. Der diesbezügliche Aufwand wurde nicht näher ermittelt, da auf Grund der o.g. Gründe vom Fortbestand der Gräfte ausgegangen wird.

 

Statik der angrenzenden Gebäude

Es gibt Hinweise, dass die Gründung und Statik der angrenzenden Gebäude auf die Existenz der Gräfte ausgelegt ist. Diesem Hinweis wurde nicht weiter gefolgt, da aus o.g. Gründen ohnehin vom Fortbestand der Gräfte ausgegangen wird.

 

Finanzierung

Für die Entschlammung der Gräfte wurde eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von 55.000 € gebildet. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen somit zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen:

Insgesamt ca. 130.000 €. Entsprechend einer Kostenschätzung wurden für die Entschlammungsarbeiten der Teichanlage 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 € bereitgestellt. Die zusätzlichen Kosten für den Transport und die Entsorgung werden auf ca. 55.000 € geschätzt. Für diese Mittel wurde im Haushalt eine Rückstellung gebildet.


Anlagen: