Betreff
Nutzung der Alten Amtmannei
Vorlage
034/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und legt folgende Grundsätze für die Benutzung der gemeindlichen Räume der Alten Amtmannei fest:

-       Nutzung ausschließlich für gemeindliche Zwecke

-       Nutzung nur für eine Veranstaltung pro Wochenende.

-       Nutzung nur an einem Tag im Zeitraum von Freitag bis Sonntag.

-       Erhebung von Benutzungsgebühren in Höhe von 100 EUR für die Vermietung des Untergeschosses und 125 EUR für den Saal.

-       Bei entgeltfreien Veranstaltungen wird eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 10 EUR für die Vermietung des Untergeschosses und 15 EUR für den Saal erhoben.

 


Sachverhalt:

Am 27.02.2018 wurde im Haupt- und Finanzausschuss unter Tagesordnungspunkt 6 der Antrag der CDU-Fraktion bzgl. der Nutzung der Alten Amtmannei  für private Feiern beraten (auf die Vorlage 037/2017 wird verwiesen).

Nach Aussprache im HFA wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Zunächst befristet für 1 Jahr finden keine privaten Feiern mehr in der Alten Amtmannei statt. Nach diesem Zeitraum soll seitens der Verwaltung ein Bericht über die dann aktuelle Situation erstellt werden.

Dieser Aufforderung kommt die Verwaltung hiermit nach. Nach einjähriger Erprobungsphase ist festzuhalten, dass sich die Beschwerden der Anwohner deutlich verringert haben. Gleiches gilt für Beschwerden über Hinterlassenschaften der Nutzer. Keine Veränderung gibt es bei den Klagen über die Ausstattung der Räumlichkeiten sowie den Zustand der Küche. Diese bestehen weiterhin fort.

Die Räumlichkeiten werden auch weiterhin gut angenommen. Die Terminkoordination konnte durch die Einschränkung des Nutzerkreises verbessert werden. Für das Jahr 2018 gibt es bereits viele Buchungen für Veranstaltungen. Darüber hinaus gibt es auch weiterhin Anfragen aus der Bevölkerung, ob eine Nutzung der Räumlichkeiten für private Veranstaltungen möglich ist. Insbesondere direkte Anwohner möchten die Räumlichkeiten gerne wieder nutzen. Hier wurde seitens der Verwaltung auf die Neuentscheidung im 1. Quartal 2018 verwiesen.

Nach Abwägung aller Interessen schlägt die Verwaltung vor, die Räumlichkeiten der Alten Amtmannei bis auf weiteres nicht für private Feiern zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen sollte es bei den bisherigen Nutzungsbedingungen bleiben:

-       Nutzung nur für eine Veranstaltung pro Wochenende.

-       Nutzung nur an einem Tag im Zeitraum von Freitag bis Sonntag.

-       Erhebung von Benutzungsgebühren in Höhe von 100 EUR für die Vermietung des Untergeschosses und 125 EUR für den Saal.

-       Bei entgeltfreien Veranstaltungen wird eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 10 EUR für die Vermietung des Untergeschosses und 15 EUR für den Saal erhoben.

 

 

Eine Verbesserung der Ausstattung, insbesondere der Küche, ist aus Sicht der Verwaltung bis auf weiteres nicht vorzunehmen. Begründung hierfür ist die finanzielle Situation der Gemeinde aber auch die Tatsache, dass die Gemeinde hier nicht in Konkurrenz zur örtlichen Gastronomie treten sollte (Catering, Anmietung von Geschirr, etc.). Zudem sollte zunächst abgewartet werden, welche Nutzung das Gebäude im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes künftig erhalten soll.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht genau bezifferbar.