Betreff
Antrag der UBG-Fraktion: Umstufung der B 525
Vorlage
011/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

gemäß Antrag:

„Der Zeitpunkt der Umstufung der B 525 wird im Benehmen mit dem Kreis Coesfeld und dem Land NRW bzw. dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen so bestimmt, dass unnötiges doppeltes Aufreißen und Wiederherstellen von Straßenabschnitten vermieden wird. Die Sanierungsarbeiten werden unter den drei Beteiligten so eng abgestimmt, dass Bauarbeiten insgesamt minimiert werden.“

 

Vorschlag der Verwaltung:

Der Beschluss des Rates vom 12.12.2017 wird unverändert umgesetzt.


Sachverhalt:

siehe Antrag in Anlage 1

 

Hinweis:

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Antrag im Widerspruch zur Beschlusslage des Rates vom 12.12.2017 (VL 170/2017) steht.

Die Verwaltung hat bereits die die künftige Kreisstraße betreffenden Maßnahmen zum Kreisstraßenbauprogramm gemeldet. Zudem laufen bereits intensive Abstimmungen zwischen Gemeinde Nottuln und dem Landesbetrieb Straßenbau bzgl. der Durchführung der Straßensanierung. Diese ist für den Sommer des laufenden Jahres geplant; derzeit werden bereits die Ausschreibungsunterlagen ausgearbeitet und der Baustellenablauf geplant.

Im Hinblick auf die Umstufung sei angemerkt, dass die Gemeinde Nottuln, der Kreis Coesfeld und der Landesbetrieb Straßenbau bereits im Sommer 2011 eine Vereinbarung zur Umstufung der betroffenen Straßen unterzeichnet haben. Demnach erfolgt die Umstufung zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung. Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau besteht diesbezüglich auch kein Verhandlungsspielraum.

Einzig denkbare Alternative wäre demnach der Verzicht auf die Sanierung verbunden mit der Auszahlung eines entsprechenden Betrages an die Gemeinde Nottuln (und ggf. den Kreis Coesfeld). Falls gewünscht, müsste eine Veränderung des bestehenden Beschlusses in dieser Sitzung des Rates erfolgen, da ansonsten die entsprechend bereits vereinbarte Ausführung durch Straßen.nrw nicht mehr gestoppt werden könnte. Insofern ist ein Verweis an den zuständigen Fachausschuss nicht zielführend.

Aus Sicht der Verwaltung wird dieses Procedere unverändert - wie in VL 170/2017 erläutert - nicht empfohlen. Die Fahrbahnsanierung ist aus hiesiger Sicht unabhängig von künftigen Umgestaltungen sinnvoll, da nicht nur (wie im Antrag ausgeführt) oberflächlich saniert wird, sondern in weiten Abschnitten auch die komplette Tragschicht erneuert wird.


Finanzielle Auswirkungen:

nicht bezifferbar


Anlagen:

Anlage 1: Antrag