Betreff
Radweg an der K 11 zwischen B 525 und L 843 in Schapdetten;
hier: Übernahme des gemeindlichen Eigenanteils
Vorlage
003/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Kreis Coesfeld eine Erklärung abzugeben, dass der Eigenanteil für den Radwegebau an der K 11 (Teilabschnitt von ca. 500 m) durch die Gemeinde Nottuln getragen wird. Die entsprechenden Mittel werden in der Haushaltsplanung für 2019 berücksichtigt.


Sachverhalt:

Der Rat hat mit Beschluss vom 17.09.2013 (VL 139/2013) für das Radwegebauprogramm des Kreises Coesfeld den Radweg zwischen B 525 (Gewerbegebiet Beisenbusch) und Ortsteil Schapdetten an der K 11 mit höchster Priorität gemeldet.

Als erster Schritt soll nun der Radweg im Zuge einer Brückenerneuerung auf einer rund 500 m langen Teilstrecke ab Herbst 2018 angelegt werden. Hierfür muss sich die Gemeinde Nottuln – wie aus anderen Radwegeprojekten an Kreisstraßen bekannt – verpflichten, den Eigenanteil zu übernehmen. Für dieses Teilstück sind dies rund 80.000 €. Diese Kosten werden im Jahr 2019 anfallen.

Der weitere Radwegebau wird durch den Kreis Coesfeld kurzfristig zur Förderung angemeldet und dann mittelfristig ebenfalls umgesetzt. Die Gesamtkosten für den Radwegebau werden für den 1. und 2. BA zusammen bei überschlägig rund 900.000 € liegen. Angesichts einer Förderquote von 60 % verbleibt für die Gemeinde Nottuln somit insgesamt die Übernahme eines Eigenanteils von rund 360.000 €. Die zu zahlenden gemeindlichen Anteile belasten in den Jahren der Auszahlung die Liquidität. Aufwand wird dann in den folgenden 50 Jahren anteilig durch die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens („Abschreibung“) entstehen.

 Anlage 1 ist ein Übersichtsplan zur Maßnahme zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Eigenanteil in Höhe von 80.000 € (Auszahlung in 2019; Abgrenzung des Aufwandes über einen Zeitraum von 50 Jahren)


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan