Betreff
Neubau der Rettungswache Nottuln
Vorlage
001/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleitplanverfahren für die am Standortbereich Uphovener Weg vorgesehene Rettungswache anzustoßen. Über den Fortgang werden die politischen Gremien informiert.


Sachverhalt:

Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die bisher am Standort Lise-Meitner-Straße befindliche Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen, da der heutige Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten zulässt und das Gebäude nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entspricht.

Der Kreis Coesfeld hat gemeinsam mit der Gemeinde Nottuln verschiedene Standortvarianten geprüft. Favorisiert wird eine Lage in unmittelbarer Nähe der OU Nottuln, um alle Ortsteile, aber auch den übrigen Nordkreis, gut erreichen zu können. Auch eine gewisse Nähe zum Krankenhaus ist wünschenswert. Unter den gefundenen Alternativen konnte ein Standort am Uphovener Weg zwischen künftigem Baugebiet Nottuln Nord und der Ortsumgehung als ideal identifiziert werden. Zudem besteht hier auch eine Grundstücksverfügbarkeit. Benötigt wird ein rund 3.000 m² großes Grundstück.

Nähere Details können dem Schreiben des Kreises Coesfeld entnommen werden (Anlage 1).

 

Bauleitplanverfahren

Damit der Kreis Coesfeld die Rettungswache errichten kann, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Gemeinde Nottuln erforderlich. Dies umfasst zum einen die Änderung des Flächennutzungsplanes, der in diesem Bereich bisher „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt (siehe Anlage 2) und zum anderen die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren.

Zu den bei der Planaufstellung besonders zu beachtenden Punkten gehören die landes- und regionalplanerischen Vorgaben. Demnach sind auch Gemeinbedarfseinrichtungen nur in den im Regionalplan festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) zulässig. Diese Voraussetzungen sind lediglich im unmittelbaren Anschluss an das Baugebiet Nottuln Nord gegeben. Aus Sicht des Kreises ist jedoch eine Lage näher an der Ortsumgehung Nottuln wünschenswert. Zudem bestünden hier weniger Konflikte mit künftig angrenzender Wohnbebauung. Hier wird mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster zu klären sein, ob eine vom Regionalplan abweichende planungsrechtliche Ausweisung denkbar ist.

Falls eine Ausweisung unmittelbar angrenzend an das Baugebiet Nottuln Nord notwendig sein wird, so ist angesichts der Baugebietsplanung mit einem 15 m breiten Grünzug mit Wallhecke zwischen erstem Baugrundstück und Grundstück der Rettungswache ein gewisser Abstand bereits gegeben. Durch die Detailplanung der Rettungswache kann diese Situation durch entsprechende Begrünung und die künftige Gebäudeanordnung weiter so verbessert werden, dass die Auswirkungen auf das Baugebiet Nottuln Nord minimiert werden. Hier erfolgt selbstverständlich eine entsprechende gutachterliche Begleitung.

Da der künftige Standort somit noch nicht endgültig bestimmt ist, kann in dieser Sitzung zunächst noch kein formeller Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB erfolgen.

 

Finanzierung

Bei privat initiierten Planungen tragen die Antragsteller die Kosten des Planverfahrens. Der diesem Handeln zu Grunde liegende Beschluss (VL 222/2008, Sitzung des GUO vom 04.06.2008) nimmt jedoch ausdrücklich für Vorhaben im öffentlichen Interesse aus, wovon hier auszugehen ist. Somit trägt die Gemeinde Nottuln die Kosten des Planverfahrens.

Für das Planverfahren wird vrsl. ein Schallschutzgutachten sowie ein Umweltbericht mit Artenschutzprüfung erforderlich werden. Hierfür ist mit Kosten in Höhe von rund 8.000 € zu rechnen. Die eigentlichen Planverfahren könnten grundsätzlich mit hohem internem Personalaufwand im Hause umgesetzt werden. Ob die Personalkapazitäten dies tatsächlich zulassen, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Falls dies nicht der Fall ist, entstehen weitere Planungskosten in Höhe von ebenfalls rund 8.000 €.

Zudem entsteht durch das Planverfahren eine Ausgleichsverpflichtung, für die z.B. der Ankauf von Ökopunkten erforderlich sein wird. Alternativ könnte sich angesichts der exponierten Lage auch eine umfassendere Eingrünung des Standortes anbieten. Hier wird die Gemeinde eine dahingehende Vereinbarung mit dem Kreis treffen, dass dieser die Kosten des Naturschutzausgleichs trägt.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für das Planverfahren: ca. 8.000 – 16.000 € (siehe Sachverhalt) sowie interner Personalaufwand


Anlagen:

Anlage 1: Schreiben des Kreises Coesfeld

Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln