Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den in der Anlage beigefügten Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 bis 2020.
Sachverhalt:
Der Gleichstellungsplan der Gemeinde Nottuln ist Teil des Landesgleichstellungsgesetzes
(LGG) in der Fassung vom 15.12.2016 für den Bereich der Beschäftigten der
Gemeindeverwaltung und der Kommunalbetriebe.
Der Gleichstellungsplan hat zum Ziel, die Forderungen des LGG nach
Gleichbehandlung und Gleichstellung in der Gemeindeverwaltung zu erfüllen und
die vorhandenen Strukturen so zu verändern, dass Frauen in allen Bereichen,
Berufen und Funktionen gleichberechtigt vertreten sind.
In der Sitzung des Rates am 15.10.2013 wurde der Frauenförderplan der Gemeinde Nottuln (Fortschreibung 2013 – 2015) beschlossen. Die Gültigkeitsdauer wurde auf drei Jahre ab Beschlussfassung festgelegt (vgl. Vorlage 111/2013 vom 26.09.2013).
Mit Ratsbeschluss vom 20.09.2016 wurde die Geltungsdauer des Frauenförderplanes der Gemeinde Nottuln verlängert bis auf der Basis der geplanten Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW ein neuer Frauenförderplan / Gleichstellungsplan erstellt werden kann.
Die Fortschreibung des jetzigen neuen Gleichstellungsplanes auf
Grundlage der Novellierung, der gemäß § 5 Abs. 1 LGG aufzustellen ist, enthält
den gesetzlich geforderten Bericht über die Personalentwicklung und die
durchgeführten Maßnahmen.
Der Gleichstellungsplan ist dem Rat gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. Abs. 6 LGG
vorzulegen.
Der vorliegende Gleichstellungsplan tritt mit seiner Verabschiedung in
Kraft und gilt bis zum 31.12.2020.
Die 147 Beschäftigten (Stichtag 31.12.2016) der Gemeindeverwaltung und
der Gemeindewerke sind ein Team und auch unter dem Gesichtspunkt der
Frauenförderung als Ganzes zu betrachten.
In den letzten Jahren wurden in unserer Verwaltung bereits viele
Schritte zur Verwirklichung der
Chancengleichheit am Arbeitsplatz unternommen.
Aus den Bestandsaufnahmen und Analysen der Beschäftigtenstruktur der
Gemeindeverwaltung geht hervor, dass wir
dem Ziel einer paritätischen Besetzung aller Funktions- und Einkommensbereiche
näher gekommen sind.
Dennoch gibt es bei der Besetzung von Führungspositionen und Stellen in
den höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen mit Frauen noch Nachholbedarf.
Auf der Grundlage der Erfahrung der letzten Jahre und der Voraussetzung
der entsprechenden Leistung, Befähigung und Eignung sowie unter Beachtung der
gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen werden folgende Zielvorgaben für den
Zeitraum 2018 bis 2020 aufgestellt:
·
Leitungspositionen:
es sollen Leistungspositionen mit Frauen besetzt.
·
Bei
Stellenneubesetzungen in den jeweils von Frauen und Männern
unterrepräsentierten Verwaltungsbereichen wird eine Angleichung der
Geschlechterparität angestrebt.
Trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung bleibt es bis zur
tatsächlichen Gleichstellung, besonders im Bereich der Familienarbeit, noch ein
weiter Weg. Teilzeitarbeit als Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf bleibt Domäne der Frauen. Die überwiegende Anzahl der weiblichen
Beschäftigten ist in Teilzeit erwerbstätig.
Die Gemeinde will zukünftig ergänzend die Themen „Telearbeit“ und „Vereinbarkeit
von Beruf und Familie/Pflege“ stärker in den Fokus nehmen. Zudem soll das
Personalentwicklungskonzept durch eine Projektgruppe fortgeschrieben werden.
Ebenso wie der vorherige zeigt auch dieser Gleichstellungsplan, dass
die Gleichstellung in der Gemeinde Nottuln weiter fortzusetzen ist und dabei
neue, kreative Lösungen zu verwirklichen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung
des Gleichstellungsplans entsteht keine zusätzliche finanzielle Belastung, da
die darin formulierten Ziele bei der Personalauswahl und -entwicklung
regelmäßig Berücksichtigung finden.
Anlagen:
Gleichstellungsplan 2018 bis 2020