Betreff
Gleichstellungsplan 2018-2020
Vorlage
218/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den in der Anlage beigefügten Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 bis 2020.

 


Sachverhalt:

Der Gleichstellungsplan der Gemeinde Nottuln ist Teil des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in der Fassung vom 15.12.2016 für den Bereich der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und der Kommunalbetriebe.

 

Der Gleichstellungsplan hat zum Ziel, die Forderungen des LGG nach Gleichbehandlung und Gleichstellung in der Gemeindeverwaltung zu erfüllen und die vorhandenen Strukturen so zu verändern, dass Frauen in allen Bereichen, Berufen und Funktionen gleichberechtigt vertreten sind.

 

In der Sitzung des Rates am 15.10.2013 wurde der Frauenförderplan der Gemeinde Nottuln (Fortschreibung 2013 – 2015) beschlossen. Die Gültigkeitsdauer wurde auf drei Jahre ab Beschlussfassung festgelegt (vgl. Vorlage 111/2013 vom 26.09.2013).

 

Mit Ratsbeschluss vom 20.09.2016 wurde die Geltungsdauer des Frauenförderplanes der Gemeinde Nottuln verlängert bis auf der Basis der geplanten Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW ein neuer Frauenförderplan / Gleichstellungsplan erstellt werden kann.

 

Die Fortschreibung des jetzigen neuen Gleichstellungsplanes auf Grundlage der Novellierung, der gemäß § 5 Abs. 1 LGG aufzustellen ist, enthält den gesetzlich geforderten Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen.

 

Der Gleichstellungsplan ist dem Rat gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. Abs. 6 LGG vorzulegen.

 

Der vorliegende Gleichstellungsplan tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2020.

 

 

Die 147 Beschäftigten (Stichtag 31.12.2016) der Gemeindeverwaltung und der Gemeindewerke sind ein Team und auch unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung als Ganzes zu betrachten.

 

In den letzten Jahren wurden in unserer Verwaltung bereits viele Schritte zur Verwirklichung  der Chancengleichheit am Arbeitsplatz unternommen.

 

Aus den Bestandsaufnahmen und Analysen der Beschäftigtenstruktur der Gemeindeverwaltung geht hervor,  dass wir dem Ziel einer paritätischen Besetzung aller Funktions- und Einkommensbereiche näher gekommen sind.

 

Dennoch gibt es bei der Besetzung von Führungspositionen und Stellen in den höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen mit Frauen noch Nachholbedarf.

 

 

Auf der Grundlage der Erfahrung der letzten Jahre und der Voraussetzung der entsprechenden Leistung, Befähigung und Eignung sowie unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen werden folgende Zielvorgaben für den Zeitraum 2018 bis 2020 aufgestellt:

 

·         Leitungspositionen: es sollen Leistungspositionen mit Frauen besetzt.

·         Bei Stellenneubesetzungen in den jeweils von Frauen und Männern unterrepräsentierten Verwaltungsbereichen wird eine Angleichung der Geschlechterparität angestrebt.

Trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung bleibt es bis zur tatsächlichen Gleichstellung, besonders im Bereich der Familienarbeit, noch ein weiter Weg. Teilzeitarbeit als Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt Domäne der Frauen. Die überwiegende Anzahl der weiblichen Beschäftigten ist in Teilzeit erwerbstätig.

 

Die Gemeinde will zukünftig ergänzend die Themen „Telearbeit“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege“ stärker in den Fokus nehmen. Zudem soll das Personalentwicklungskonzept durch eine Projektgruppe fortgeschrieben werden.

 

Ebenso wie der vorherige zeigt auch dieser Gleichstellungsplan, dass die Gleichstellung in der Gemeinde Nottuln weiter fortzusetzen ist und dabei neue, kreative Lösungen zu verwirklichen sind.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung des Gleichstellungsplans entsteht keine zusätzliche finanzielle Belastung, da die darin formulierten Ziele bei der Personalauswahl und -entwicklung regelmäßig Berücksichtigung finden.

 


Anlagen:

Gleichstellungsplan 2018 bis 2020