Betreff
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Vorlage
213/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird von der Bürgermeisterin gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für das Land NRW in die Ratssitzung eingebracht.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2018 bis 2021 sind im Haushaltsplanentwurf 2018 dargestellt.