Betreff
Pädagogische Übermittagbetreuung sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote am Gymnasium Nottuln
Vorlage
208/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Einführung von Elternbeiträgen für die pädagogische Übermittagbetreuung sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote am Rupert-Neudeck-Gymnasium soll in der beschriebenen Form ab dem Schuljahr 2018/2019 erfolgen.

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln ist entsprechend auf die Sekundarstufe I zu erweitern und anzupassen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 14.02.2017 wurde unter TOP 6 Vorlagen-Nr. 020/2017 das Thema der kostendeckenden Finanzierung der pädagogischen Übermittagbetreuung im Rahmen des Zuwendungsprogramms „Geld oder Stelle“ beraten.

Damals wurde folgender Beschluss gefasst:

„Zur Abdeckung der Finanzierungslücke werden zunächst für die Jahre 2017 und 2018 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von bis zu 3.000 €/Jahr eingestellt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Einführung von Elternbeiträgen zum Schuljahr 2018/2019 in der beschriebenen Form voranzutreiben.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die Verwaltungskosten der Gemeinde Nottuln, die mit einer Erhebung dieser zusätzlichen Elternbeiträge verbunden sind, darzustellen.“

Bemessungsgrundlage im Rahmen des Zuwendungsprogramms „Geld oder Stelle“ ist die Schülerzahl der Sekundarstufe I. Der zu erwartende Zuwendungsbetrag wird sich aufgrund der gesunkenen Schülerzahl in der Sekundarstufe I von 21.220,00 € im Schuljahr 2017/2018 auf 16.390,00 € im Schuljahr 2018/2019 senken.

Im Schuljahr 2016/2017 betrugen die mit dem Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH abgerechneten Kosten 19.969,46 € (inkl. Verwaltungskosten u. Fehlbeträgen aus Vorjahren). Bei gleichbleibenden Angebot ist daher auch zukünftig von einer Deckungslücke von rd. 3.000,00 € auszugehen.

Um diese Deckungslücke zu schließen müssten bei Annahme von 20 betreuten SchüerlInnen Elternbeiträge pro betreute/n SchülerIn in Höhe von

15,00 €/Monat (Beitrag für die Betreuung an zwei bis zu vier Tagen) bzw.
12,00 €/Monat (Beitrag für die Betreuung an nur einem Tag in der Woche, bei
                     Geschwisterermäßigung oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des
                     gemeindlichen Sozialfonds)

erhoben werden.

Unter Berücksichtigung des Wunsches des Rupert-Neudeck-Gymnasiums, die Teilnahmeverbindlichkeit jeweils auf ein Schulhalbjahr zu beschränken, würde sich im Zusammenhang mit der Einführung von Elternbeiträgen (Annahme: 20 betreute Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr) ein Verwaltungsaufwand von jährlich 700,00 € ergeben. Hierbei wurden zwar Overheadkosten lt. KGST jedoch kein Gemeinkostenzuschlag für einen Büroarbeitsplatz einkalkuliert.

Hinweis:
Bei der Kalkulation der Elternbeiträge für Betreuungsmaßnahmen an den Grundschulen wurden bisher Kosten für den Verwaltungsaufwand nicht einkalkuliert.


Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen von rd.. 3.000 €.