Betreff
Kulturförderung im Rahmen der Projektförderung
Vorlage
203/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vom Beirat für Kunst und Kultur empfehlenden Beschlüsse werden umgesetzt.


Sachverhalt:

Zu den von der Gemeinde Nottuln übernommenen freiwilligen Aufgaben zählt die Gewährleistung eines qualifizierten kulturellen Angebotes für ihre Bürgerinnen und Bürger.

Nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln können bei Projekten kulturelle Leistungen gefördert werden aus möglichst vielen künstlerischen Bereichen, z.B. der Darstellenden Kunst und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Medienbereiches, die ohne Fördermittel nicht möglich wären, und

  • für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind, öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen, besondere Ausprägungen/Leistungen der inhaltlichen Arbeit der kulturellen Träger und Beteiligten im jeweiligen Genre erwarten lassen, und die Vernetzung dieser Leistungen/Träger untereinander fördern;
  • die die Alltagskultur (Leben, Wohnen und Arbeiten verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen) in ihrem kulturellen Zusammenhang als Bestandteil einer umfassenden Stadtkultur verdeutlichen (soziokulturelle Projekte);
  • Modellprojekte, die innovative Ansätze in der Kulturarbeit und der Zusammenarbeit aufweisen

Hierbei muss das zu fördernde Projekt zumindest auch im Gemeindegebiet realisiert werden, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben. Projekte von Künstlerinnen und Künstlern aus der Gemeinde sollen angemessen berücksichtigt werden.

Die Frist 1. Dezember wurde wie in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 28.09.2017 besprochen, in diesem Jahr auf den 13.10.2017 gelegt und entsprechend in der Presse veröffentlicht.

Folgende Anträge (siehe Anlage) wurden eingereicht und am 20.10.2017 im Beirat für Kunst und Kultur beraten und empfehlend wie folgt beschlossen:

  1. Kreativgärten Darup vom 26.09.2016 mit Ergänzung vom 28.02.2017
    Der Antrag ist in der bisherigen Form nicht mehr zu beschließen, da dieser in 2017 nicht mehr durchführbar ist.

    Hinweis: Der Bau einer Wasserversorgung wurde im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 20.05.2015 (Vorlage 069/2015) abgelehnt: „Die Kosten für den Bau der Eigenwasserversorgung werden nicht übernommen.“
    Die beantragte Umzäunung der Kreativgärten ist durch einen Weidenzaun realisiert worden. Für die Errichtung des Naturhauses fehlen konkrete Angaben wie z.B. Standort, ggfs. Baugenehmigung etc. Ein Zuschuss von 260 € wird durch die kostenlose Zurverfügungstellung des Grundstücks bereits jährlich an die Kreativgärten Darup gewährt (Mischpreis zwischen Pachtpreis und landwirtschaftliche Fläche).
  2. Kreativgärten Darup Antrag vom 11.08.2017 (Interkultureller Erlebnispfad)
    Der Antrag der Bürgerinitiative Kreativgärten von Darup wird in der vorgelegten Form nicht gefördert.

    Hinweis: Die Idee eines Rundweges in Darup wird unterstützt. Der Beirat würde es begrüßen, wenn alle Interessierten an einem Rundweg durch die Kulturlandschaft in Darup, wie z.B. Naturschutzzentrum, Landwirte, Kindergarten, Schule, Kreativgärten, einen gemeinsamen Antrag formulieren würden.
  3. Verein Historisches Nottuln e.V. vom 10.03.2017
    Zur Vorbereitung und Durchführung eines Historischen Festes in 2018 wird antragsgemäß für 2017 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € und für 2018 ein Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € gewährt. Die Auszahlung der Gesamtzuwendung erfolgt in 2017.
  4. Kunst und Kultur Nottuln e.V. vom 01.06.2017
    Die Entscheidung über den Antrag von Kunst und Kultur Nottuln e.V. vom 01.06.2017 wird vertagt.

    Hinweis: Informationen über die geplante Veranstaltungsreihe mit entsprechendem Finanzierungsplan werden vom Beirat für Kunst und Kultur für eine Beratung und Entscheidung erbeten.
  5. Daruper Landpartie vom 28.06.2017
    Für die Durchführung der „Daruper Landpartie“ in 2018 wird antragsgemäß eine Zuwendung in Höhe von 2.050,00 € gewährt. Die Zuwendung ist in 2017 auszuzahlen.
  6. Blues in Nottuln e.V. vom 29.09.2017 (Session 2018)
    Für die Durchführung von monatlichen Sessions in 2018 wird Blues in Nottuln e.V. antragsgemäß für das gesamte Jahr 2018 ein Zuwendungsbetrag von 2.200,00 € in 2017 ausgezahlt.
  7. Blues in Nottuln e.V. vom 29.09.2017 (Konzert 2018)
    Für die Durchführung eines Konzerts 2018 wird Blues in Nottuln e.V. antragsgemäß für 2018 ein Zuwendungsbetrag von 2.000,00 € in 2017 ausgezahlt.

Im Haushalt 2017 stehen noch Mittel in Höhe von 9.500 € für Projektförderung zur Verfügung. Davon werden weitere 1.500 € für das Jahr 2017 ausgezahlt (siehe c). Somit werden 8.000 € für Maßnahmen des Jahres 2017 nicht mehr benötigt. Die vom Beirat für Kunst und Kultur befürworteten Anträge (c, e, f und g) haben einen Förderumfang von 9.250€ für das Jahr 2018. Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit der Gemeinde Nottuln hat sich in seiner Sitzung am 28.09.2017 dafür ausgesprochen, dass das Kulturbudget für das Jahr 2017 einmalig um bis zu 10.000 € aufgestockt wird. Von dem Aufstockungsbetrag werden somit 1.250 € im Jahr 2017 benötigt. Der Betrag wird überplanmäßig im Jahr 2017 bereitgestellt.

Das Gesamtbudget für kulturelle Veranstaltungen im Jahr 2018 soll wieder 20.000,00 € umfassen, so dass nach der Auszahlung der o.a. 9.250 € noch 10.750 € für das Jahr 2018 zur Verfügung stehen.

Nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln entscheidet der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Angelegenheiten kommunaler Kunst- und Kulturförderung.


Finanzielle Auswirkungen:

Es werden noch in diesem Jahr 10.750 € an Projektfördermittel ausgezahlt, für geplante kulturelle Veranstaltungen im Jahr 2018.


Anlagen:

Projektförderanträge