Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 148 „Zwischen Lindenstraße und Münsterstraße - Appelhülsen“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
- Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 148 „Zwischen Lindenstraße und Münsterstraße - Appelhülsen“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3 und 4) wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Gemeindeentwicklungsausschusses am 05.07.2017 sowie des Rates vom 11.07.2017
wurde entschieden, dass der vorgebrachte Bebauungsplanentwurf Nr. 148 „Zwischen
Lindenstraße und Münsterstraße - Appelhülsen“ nicht als Satzung beschlossen
wird. Grund hierfür war das Konfliktpotenzial der Anzahl der Vollgeschosse bzw.
die maximale Firsthöhe von 11 Metern. Folglich wurde die angepasste und
korrigierte Version des Bebauungsplanentwurfes den Ausschussmitgliedern in der
Sitzung am 13.09.2017 vorgestellt und mit einer Mehrheit von 13 Ja-Stimmen (2
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die
korrigierte Version des Bebauungsplanes sieht folgende Änderungen vor:
- Anzahl der Vollgeschosse im allgemeinen
Wohngebiet (WA) auf I begrenzt
- Die maximale Trauf- und Firsthöhe wird
auf 4,5 m (Traufhöhe) und 9 m (Firsthöhe) festgesetzt.
- Dachaufbauten und Zwerchhäuser sind auf
2/3 der Trauflänge zulässig.
- Das rechte Baufenster des
Nachverdichtungsbereiches wird um 3 m in Richtung Süden erweitert. Der
Bereich „Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind“ entlang des
Betriebsgebäudes der Firma Lenfers wird aufgehoben. Hier gibt es eine
privatrechtliche Übereinkunft der Grundstückseigentümer.
Vor diesem Hintergrund
erfolgte vom 11.10.2017 bis einschließlich zum 13.11.2017 die zweite erneute
Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 148 „Zwischen Lindenstraße und Münsterstraße
– Appelhülsen“.
Ziel des beschleunigten §13a BauGB-Verfahrens ist es, im Sinne der Nachverdichtung, die Schaffung von Baufeldern im Innenbereich des Baublocks bzw. in 2. Reihe mit ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform etc.). Somit kann, wenn auch in geringem Umfang, Bauland geschaffen und die bestehende Infrastruktur besser ausgelastet werden. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die städtebauliche Ordnung und Entwicklung kontrolliert bzw. gegliedert.
Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die sich kritisch mit der Nachverdichtung auseinandersetzen. Aus Sicht der Verwaltung steht jedoch vor dem Hintergrund des übergeordneten Ziels einer Nachverdichtung und der hier besonders durch die Ortskernnähe vorgeprägten Lage kein zwingender Anhaltspunkt, das Verfahren wie angeregt einzustellen. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge können Anlage 1 entnommen werden. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2), der Begründung (Anlage 3) und dem Lärmgutachten (Anlage 4) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden durch die Gemeinde getragen.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung Offenlage des B-Plans Nr. 148
Anlage 2: B-Plan Nr. 148
Anlage 3: Begründung des B-Plans Nr. 148
Anlage 4: Lärmgutachten des B-Plans Nr. 148