Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2018
Vorlage
183/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2018 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung in Höhe von 554.330 € eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.    Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2017 in Höhe von 554.113 € steigen für das Planungsjahr 2018 um 20.756 € auf 574.869 €. Neben dem tariflich bedingten Anstieg der Personalkosten ist für 2018 die Ausbildungsvergütung für einen neuen Auszubildenden im Wasserwerk anteilig zu berücksichtigen.

 

3.    Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2018 mit insgesamt 587.000 € ermittelt. Davon entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 495.000 € und auf die bezogenen Leistungen 92.000 €. Beide Kostengrößen verbleiben damit auf dem Niveau des Vorjahres.

 

 

4.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2018 mit 293.400 € veranschlagt und steigen gegenüber dem Vorjahr mit 286.819 € um 6.581 €. Grund ist ein Anstieg der an den Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgabe von rd. 212.419 € um 7.581 € auf 220.000 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt wie im Vorjahr nur noch mit 3.400 € veranschlagt. In Vorjahren wurde das Wasserentnahmeentgelt noch in voller Höhe als Kostenposition berücksichtigt, da erst im Nachhinein eine Erstattung erfolgt ist. Aufgrund der Änderung der Abrechnungsmodalitäten kommt das verrechenbare Wasserentnahmeentgelt nunmehr erst gar nicht zur Auszahlung. Aus diesem Grund konnte diese Position reduziert werden.

 

Für die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert insgesamt 25.000 € angesetzt. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf.

 

 

 

 

5.    Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird mit einem Rückgang von 134.100 € um 7.074 € auf 127.026 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl von kleineren Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).

 

 

6.    Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern.

 

Für die Abschreibungen ist trotz der umfangreichen Investitionen mit einem Rückgang von 244.537 € um 5.800 € auf 238.737 € zu rechnen. Grund ist, dass für 2018 der Rückgang von Abschreibungen für Altanlagen größer sein wird als der unterjährige Anstieg von Abschreibungen für Neuinvestitionen.

 

Für die Fremdkapitalverzinsung ist für das Planungsjahr 2018 in der Kalkulation ein Anstieg von 37.220 € um 7.685 € auf 44.905 € zu berücksichtigen. Ursächlich dafür sind die Zinsaufwendungen durch Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Investitionen im Jahr 2018. Den Zinsaufwendungen stehen die zu erwartenden Zinserträge in Höhe von 100 € gegenüber. Die Zinserträge fallen im kommenden Geschäftsjahr kaum ins Gewicht, da aus der Zinssteuerung für die Darlehen der Gemeinde und Gemeindewerke ab 2018 kaum noch Zinserträge zu erwarten sind. Das Wasserwerk hat in den vergangenen Jahren Zinserträge von insgesamt 191.900 € aus der Zinssteuerung realisieren können. 

 

Für 2018 ist mit Steuerzahlungen in Höhe von rd. 23.400 € zu rechnen. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körperschaftsteuern jeweils rd. 10.000 €.

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt steigen von 289.157 € um 17.785 € auf 306.942 €. Hauptgründe sind wie o.a. einerseits die steigenden Zinsaufwendungen und andererseits der Rückgang der Zinserträge.

 

 

7.    Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 45.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 49.900 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen 5 Photovoltaikanlagen betragen rd. 63.000 €. Die Erträge aus Nebenleistungen werden für 2018 mit insgesamt 77.500 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 235.400 €.

 

 

 

 

8.    Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung einer veranschlagten Kapitalverzinsung in Höhe von 554.330 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.208.167 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.124.191 € um 83.976 €.

 

In der Gebührenkalkulation für 2018 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 868.000 m³ ausgegangen.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll in der Regel den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Kalkulation eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,40 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,42 €/Tag (Nettobeträge) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 883.190 € um 40.336 € auf 923.526 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.284.640 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 868.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,46 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,48 €/m³ Trinkwasser. Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich von 1.241.001 € um 43.639 € auf 1.284.640 €.

 

Die vorliegende Kalkulation zeigt, dass die Trinkwassergebühren zum 01.01.2018 unter Berücksichtigung einer kostendeckenden Gebühr einschließlich einer zu erwirtschaftenden Kapitalverzinsung anzuheben sind.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2018 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,02 €/Tag und die Verbrauchsgebühren um 0,02 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel 11,62 €/Jahr bzw. 2,68 %.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,46 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,48 €/m³
  2. Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,40 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,42 €/Tag (Analog für HA größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz)

 

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation 2018
  2. Satzungsänderung