Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen;
hier: Feldstiege
Vorlage
174/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Straße „Feldstiege“ wird in der in Anlage 1 dargelegten Abgrenzung gemäß § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet und gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraße eingestuft.


Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen im Sinne des Gesetzes diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Gemäß § 6 Abs. 3 StrWG NRW sind die Straßengruppen (Einstufung) festzulegen.

Die Straße „Feldstiege“ im Ortsteil Darup soll, da sie durch den öffentlichen Verkehr genutzt wird und im Auftrag der Gemeinde gereinigt werden soll, gewidmet und als Gemeindestraße eingestuft werden.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1: Abgrenzung