Beschlussvorschlag:
Der Maßnahmenplan für den 2. Bauabschnitt des
barrierefreien Umbaus wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird damit beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Städtebaufördermittel
für 2018 zu stellen.
Sachverhalt:
Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen
und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde in der Vergangenheit in mehreren
Ausschusssitzungen behandelt: am 15.02.2012 (VL 055/2012), 22.05.2013 (VL
074/2013), 26.06.2013 (VL 107/2013), 20.11.2013 (VL 186/2013), 13.04.2016 (VL 050/2016),
16.11.2016 (VL 157/2016) und zuletzt am 08.03.2017 (VL 043/2017).
Mit Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes
Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde die schrittweise Umsetzung der
Maßnahmen zum barrierefreien Umbau im Ortskern beschlossen.
In der Sitzung am 08.03.2017 wurde der
Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt (1. BA) gefasst. Der 1. BA wird seit Ende
Juli 2017 umgesetzt, die Bauarbeiten befinden sich kurz vor dem Abschluss. Wie
geplant soll in 2018 der 2. BA umgesetzt werden.
Vor der Sitzung findet um 18:00 Uhr eine
Ortsbegehung statt, bei der sowohl die Ergebnisse des Umbaus im 1. Bauabschnitt
gezeigt werden sollen, als auch die Erfordernisse und Besonderheiten des 2. BA
vor Ort diskutiert werden können.
Räumlicher Umfang
und geplante Maßnahmen im 2. BA
Der 2. Bauabschnitt beginnt am Ende der Straße
Kirchplatz im Bereich der Kreuzung Kirchplatz/Stiftsstraße/Schlaunstraße direkt
im Anschluss an den 1. BA. Der 2. BA umfasst zunächst die gesamte Kreuzung und
erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße
Potthoff / B525, entlang der Schlaunstraße und der Von-der-Reck Straße bis auf
Höhe des Platzes Hanhoff (s. Anlage 1 Übersicht Bauabschnitte).
Maßnahmen
Im Planungsbereich sind verschiedene Maßnahmen
geplant, um die heutigen Probleme für den Fußverkehr, insbesondere Engstellen und
starke Querneigungen, zu beseitigen und die städtebauliche Attraktivität zu
steigern (s. Anlage 2 Maßnahmenplan). Hierzu zählen insbesondere die
Herstellung der Niveaugleichheit, die „weiche“ Separation von Straße und
Gehwegen in den Bereichen mit Natursteinpflaster, die Verbreiterung der Gehwege
(als sog. „Komfort“-Wege auf i. d. R. mind. 1,50 m) und die Anlage von
barrierefreien Übergängen.
Auf dem oberen Bereich der Stiftsstraße wird die
Fahrbahn zugunsten des nördlichen Seitenbereichs verengt. Der Gehweg wird hier
so verbreitert, dass die Bäume im Bestand erhalten werden können.
Entlang der Schlaunstraße wird ein neuer
barrierefreier Gehweg (Ausführung in Naturstein gesägt) bis vor das Gebäude der
Sparkasse angelegt. Ein neuer Gehweg wird ebenfalls um das Rathaus herum und
bis zum hinteren barrierefreien Eingang geführt.
Im weiteren Verlauf der Stiftsstraße ab Höhe
Kastanienplatz beschränken sich die Maßnahmen auf die einseitige Erneuerung des
Gehwegs bis zur Einmündung in die Straße Potthoff (hier ist ein weiterer
barrierefreier Übergang vorgesehen). Für die barrierefreie Erreichbarkeit der
Alten Amtmannei wird ein barrierefreier Übergang und Gehweg bis vor den Eingang
am Joseph-Moehlen-Platz gelegt.
Baumbestand
Der Umgang mit dem alten Baumbestand im gesamten
Planungsbereich und insbesondere entlang der Stiftsstraße stellt eine besondere
Herausforderung bei der Erneuerung des Gehwegs und der Entfernung von Barrieren
für die Fußgänger dar, insbesondere durch den großen Wurzelumfang bzw. -radius.
Es besteht weiterer Untersuchungsbedarf um den Zustand der Bäume zu beurteilen,
eine Aussage zu deren Erhaltungswürdigkeit und Möglichkeiten der Erhaltung und
zu den damit verbundenen Kosten treffen zu können. Der Erhalt der Bestandsbäume
im hinteren Bereich der Stiftsstraße ist nach erster Einschätzung zumindest
fraglich. In jedem Fall sind hochwertige Ersatzpflanzungen vorgesehen, um die
gestalterische Idee der Allee als wesentlichen Bestandteil der barocken
Ortsplanung von Johann Conrad Schlaun aufrecht zu erhalten.
Materialien
Die Materialien für die Gehweg- und
Fahrbahnoberflächen sind identisch mit denen, die im ersten Bauabschnitt
verwendet wurden. Es handelt sich um Betonstein in Klinkeroptik („Riemchen“,
21/7/8, rot/schwarz) für die Gehwege, und bestandsorientierten Naturstein
für die Fahrbahn. Hierzu wird wie auch im 1. Bauabschnitt der Bestand
aufgenommen, der Ausschuss durch neues, bestandsnahes Natursteinpflaster
ergänzt, neu verlegt und neu verfugt. Die barrierefreien Übergänge über
die Straßen werden in Naturstein gesägt ausgeführt. Die Rinne wird ebenfalls
identisch mit der im 1. BA hergestellt.
Zeitplan
/ Koordination mit der Baumaßnahme Hanhoff
Die Realisierung des 2. Bauabschnitts soll im
Anschluss an die Ausschreibung direkt im Frühjahr 2018 erfolgen. Im Jahr 2018
ist ebenfalls die vollständige Erneuerung des Platzes Hanhoff einschließlich
der umgebenden Flächen geplant. Beide Maßnahmen werden zeitlich und inhaltlich
aufeinander abgestimmt. Maßgabe für die Fertigstellung ist wiederum ein
Zeitpunkt deutlich vor Martini-Markt 2018.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Einschränkungen durch den 2. BA weitaus geringer ausfallen als im 1. BA, da
größtenteils nur Gehwegflächen betroffen sind.
KAG-Beitragspflicht
Analog zur Maßnahme im 1. BA ist auch für den 2.
BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob die Umsetzung der o. g.
Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen. Dies ist u. a. von dem Umfang
der Straßenerneuerungsmaßnahme abhängig. Ein Baugrundgutachten wurde in Auftrag
gegeben.
Gegenüber dem 1. BA ist der Umfang der
Gesamtmaßnahme hier in großen Teilabschnitten geringer und daher möglicherweise
nicht umlagefähig.
Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht
kann jedoch erst mit einer detaillierteren Planung und mit einem entsprechenden
Rechtsgutachten getroffen werden.
Für die Einschätzung der Frage der
KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird ein externes Büro
hinzu gezogen.
Weiteres
Vorgehen
Mit einem positiven Beschluss können die weiteren
Planungen (Ausführungsplanung) für den zweiten Bauabschnitt in Auftrag gegeben
werden. Der Baustart würde dann im besten Fall im Anschluss an die
Ausschreibung ab März 2018 im Frühjahr 2018 liegen. Die Bauzeit wird ungefähr
3-4 Monate in Anspruch nehmen.
Förderantrag
für Maßnahmen in 2018
Für Einzelmaßnahmen, die in 2018 umgesetzt werden
sollen muss die Gemeinde jeweils im Vorjahr erneut einen Förderantrag bezogen
auf diese Maßnahmen einreichen. Stichtag für das Jahr 2017 für die Einreichung
des Förderantrags ist der 30. November 2017. Die Gemeinde schlägt vor, auf
Grundlage der vorliegenden Planung für den 2. Bauabschnitt Fördermittel zu
beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts
entstehen nach der aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt
rd. 720.000 € brutto. Die Kostenschätzung beruht auf der in dieser Vorlage
vorgelegten Entwurfsplanung. Sie berücksichtigt neben den aktuelle
Einheitspreisen und Massen einen großzügigen Sicherheitszuschlag für
unvorhergesehene Faktoren.
Der Gemeinde Nottuln wird, analog zum ersten
Bauabschnitt, zeitnah einen Förderantrag für Städtebaumittel bei der
Bezirksregierung Münster einreichen (Stichtag 30. November 2017). Mit positivem
Bescheid wird die Maßnahme mit 60 % der Baukosten gefördert. Der Eigenanteil
der Gemeinde Nottuln liegt demnach bei 40 %. Bei der Berechnung der Förderung werden
seitens der Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage
darüber getroffen werden, ob der Umfang der geplanten Maßnahmen im 2. BA dazu
führt, satzungsgemäß KAG-Beiträge zu erheben. Für die Einschätzung der Frage
der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird ein externes
Büro hinzu gezogen.
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtslageplan Bauabschnitte
Anlage 2 Übersichtsplan Maßnahmen 2. BA