Betreff
Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln - 2. Bauabschnitt
Vorlage
173/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Maßnahmenplan für den 2. Bauabschnitt des barrierefreien Umbaus wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Städtebaufördermittel für 2018 zu stellen.

 


Sachverhalt:

Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde in der Vergangenheit in mehreren Ausschusssitzungen behandelt: am 15.02.2012 (VL 055/2012), 22.05.2013 (VL 074/2013), 26.06.2013 (VL 107/2013), 20.11.2013 (VL 186/2013), 13.04.2016 (VL 050/2016), 16.11.2016 (VL 157/2016) und zuletzt am 08.03.2017 (VL 043/2017).

Mit Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen zum barrierefreien Umbau im Ortskern beschlossen.

In der Sitzung am 08.03.2017 wurde der Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt (1. BA) gefasst. Der 1. BA wird seit Ende Juli 2017 umgesetzt, die Bauarbeiten befinden sich kurz vor dem Abschluss. Wie geplant soll in 2018 der 2. BA umgesetzt werden.

Vor der Sitzung findet um 18:00 Uhr eine Ortsbegehung statt, bei der sowohl die Ergebnisse des Umbaus im 1. Bauabschnitt gezeigt werden sollen, als auch die Erfordernisse und Besonderheiten des 2. BA vor Ort diskutiert werden können.

Räumlicher Umfang und geplante Maßnahmen im 2. BA

Der 2. Bauabschnitt beginnt am Ende der Straße Kirchplatz im Bereich der Kreuzung Kirchplatz/Stiftsstraße/Schlaunstraße direkt im Anschluss an den 1. BA. Der 2. BA umfasst zunächst die gesamte Kreuzung und erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße Potthoff / B525, entlang der Schlaunstraße und der Von-der-Reck Straße bis auf Höhe des Platzes Hanhoff (s. Anlage 1 Übersicht Bauabschnitte).

Maßnahmen

Im Planungsbereich sind verschiedene Maßnahmen geplant, um die heutigen Probleme für den Fußverkehr, insbesondere Engstellen und starke Querneigungen, zu beseitigen und die städtebauliche Attraktivität zu steigern (s. Anlage 2 Maßnahmenplan). Hierzu zählen insbesondere die Herstellung der Niveaugleichheit, die „weiche“ Separation von Straße und Gehwegen in den Bereichen mit Natursteinpflaster, die Verbreiterung der Gehwege (als sog. „Komfort“-Wege auf i. d. R. mind. 1,50 m) und die Anlage von barrierefreien Übergängen.

Auf dem oberen Bereich der Stiftsstraße wird die Fahrbahn zugunsten des nördlichen Seitenbereichs verengt. Der Gehweg wird hier so verbreitert, dass die Bäume im Bestand erhalten werden können.

Entlang der Schlaunstraße wird ein neuer barrierefreier Gehweg (Ausführung in Naturstein gesägt) bis vor das Gebäude der Sparkasse angelegt. Ein neuer Gehweg wird ebenfalls um das Rathaus herum und bis zum hinteren barrierefreien Eingang geführt.

Im weiteren Verlauf der Stiftsstraße ab Höhe Kastanienplatz beschränken sich die Maßnahmen auf die einseitige Erneuerung des Gehwegs bis zur Einmündung in die Straße Potthoff (hier ist ein weiterer barrierefreier Übergang vorgesehen). Für die barrierefreie Erreichbarkeit der Alten Amtmannei wird ein barrierefreier Übergang und Gehweg bis vor den Eingang am Joseph-Moehlen-Platz gelegt.

Baumbestand

Der Umgang mit dem alten Baumbestand im gesamten Planungsbereich und insbesondere entlang der Stiftsstraße stellt eine besondere Herausforderung bei der Erneuerung des Gehwegs und der Entfernung von Barrieren für die Fußgänger dar, insbesondere durch den großen Wurzelumfang bzw. -radius. Es besteht weiterer Untersuchungsbedarf um den Zustand der Bäume zu beurteilen, eine Aussage zu deren Erhaltungswürdigkeit und Möglichkeiten der Erhaltung und zu den damit verbundenen Kosten treffen zu können. Der Erhalt der Bestandsbäume im hinteren Bereich der Stiftsstraße ist nach erster Einschätzung zumindest fraglich. In jedem Fall sind hochwertige Ersatzpflanzungen vorgesehen, um die gestalterische Idee der Allee als wesentlichen Bestandteil der barocken Ortsplanung von Johann Conrad Schlaun aufrecht zu erhalten.

 

Materialien

Die Materialien für die Gehweg- und Fahrbahnoberflächen sind identisch mit denen, die im ersten Bauabschnitt verwendet wurden. Es handelt sich um Betonstein in Klinkeroptik („Riemchen“, 21/7/8, rot/schwarz) für die Gehwege, und bestandsorientierten Naturstein für die Fahrbahn. Hierzu wird wie auch im 1. Bauabschnitt der Bestand aufgenommen, der Ausschuss durch neues, bestandsnahes Natursteinpflaster ergänzt, neu verlegt und neu verfugt. Die barrierefreien Übergänge über die Straßen werden in Naturstein gesägt ausgeführt. Die Rinne wird ebenfalls identisch mit der im 1. BA hergestellt.

Zeitplan / Koordination mit der Baumaßnahme Hanhoff

Die Realisierung des 2. Bauabschnitts soll im Anschluss an die Ausschreibung direkt im Frühjahr 2018 erfolgen. Im Jahr 2018 ist ebenfalls die vollständige Erneuerung des Platzes Hanhoff einschließlich der umgebenden Flächen geplant. Beide Maßnahmen werden zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Maßgabe für die Fertigstellung ist wiederum ein Zeitpunkt deutlich vor Martini-Markt 2018.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einschränkungen durch den 2. BA weitaus geringer ausfallen als im 1. BA, da größtenteils nur Gehwegflächen betroffen sind.

KAG-Beitragspflicht

Analog zur Maßnahme im 1. BA ist auch für den 2. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen. Dies ist u. a. von dem Umfang der Straßenerneuerungsmaßnahme abhängig. Ein Baugrundgutachten wurde in Auftrag gegeben.

Gegenüber dem 1. BA ist der Umfang der Gesamtmaßnahme hier in großen Teilabschnitten geringer und daher möglicherweise nicht umlagefähig.

Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht kann jedoch erst mit einer detaillierteren Planung und mit einem entsprechenden Rechtsgutachten getroffen werden.

Für die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird ein externes Büro hinzu gezogen.

Weiteres Vorgehen

Mit einem positiven Beschluss können die weiteren Planungen (Ausführungsplanung) für den zweiten Bauabschnitt in Auftrag gegeben werden. Der Baustart würde dann im besten Fall im Anschluss an die Ausschreibung ab März 2018 im Frühjahr 2018 liegen. Die Bauzeit wird ungefähr 3-4 Monate in Anspruch nehmen.

Förderantrag für Maßnahmen in 2018

Für Einzelmaßnahmen, die in 2018 umgesetzt werden sollen muss die Gemeinde jeweils im Vorjahr erneut einen Förderantrag bezogen auf diese Maßnahmen einreichen. Stichtag für das Jahr 2017 für die Einreichung des Förderantrags ist der 30. November 2017. Die Gemeinde schlägt vor, auf Grundlage der vorliegenden Planung für den 2. Bauabschnitt Fördermittel zu beantragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts entstehen nach der aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 720.000 € brutto. Die Kostenschätzung beruht auf der in dieser Vorlage vorgelegten Entwurfsplanung. Sie berücksichtigt neben den aktuelle Einheitspreisen und Massen einen großzügigen Sicherheitszuschlag für unvorhergesehene Faktoren.

Der Gemeinde Nottuln wird, analog zum ersten Bauabschnitt, zeitnah einen Förderantrag für Städtebaumittel bei der Bezirksregierung Münster einreichen (Stichtag 30. November 2017). Mit positivem Bescheid wird die Maßnahme mit 60 % der Baukosten gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinde Nottuln liegt demnach bei 40 %. Bei der Berechnung der Förderung werden seitens der Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob der Umfang der geplanten Maßnahmen im 2. BA dazu führt, satzungsgemäß KAG-Beiträge zu erheben. Für die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird ein externes Büro hinzu gezogen.

 


Anlagen:

Anlage 1        Übersichtslageplan Bauabschnitte

Anlage 2        Übersichtsplan Maßnahmen 2. BA