Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2017
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2018
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
172/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Entwicklung 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Die Abfallgebührensatzung wird - wie in Anlage 4 - geändert

 


Sachverhalt:

 

Zu 1) Entwicklung 2017

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2017 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2017 folgende Aussagen gemacht werden:

 

Deponiegebühren

 

Bei den Deponie-, Benutzungs- und Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden ca. 9.500,00 € in der Kalkulation berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte Betrag um ca. 18 % bzw. ca. 1.700,00 € überschritten wird.

 

Wertstoffhof

 

Die für den Wertstoffhof zu erwartenden Kosten für 2017 weichen nach aktuellem Stand um ca. 2 % ab. Für die Betreibung werden demnach rd. 3.600,00 € weniger Kosten anfallen als geplant.

 

Entsorger/Schadstoffmobil/Presswagen

 

Bzgl. der Kosten für die gemeindliche Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen gerechnet. Hier liegt die Veränderung nach den derzeitigen Hochrechnungen bei rd. 1 %. Ein starker Anstieg wird im Bereich der Restmüllmulde für die Abfälle aus Straßenpapierkörben erwartet. Die Kosten belaufen sich mit 1.080,00 € rd. 47% über dem Ansatz von 734,00 €. Ursächlich hierfür ist u. a. eine Preiserhöhung des Entsorgers von 15 % je Mulde.

 

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten Beträgen. Die Erträge aus den Wertstofferlösen werden schätzungsweise um ca. +20% von den kalkulierten Erlösen abweichen. Hier kann es aber noch – aufgrund der starken Schwankungen der Erlöslage – zu gravierenden Änderungen kommen.

 

Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen wird das Jahr 2017 voraussichtlich mit einer Überdeckung von ca. 35.000,00 € abschließen.

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2018

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2018 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem Handling der Verwertung haben.

 


Gebühren

2014

€/t

2015

€/t

2016

€/t

2017

€/t

2018

€/t

Restabfälle

146,00 €

145,00 €

145,00 €

145,00 €

145,00 €

Sperrgut

146,00 €

145,00 €

145,00 €

145,00 €

145,00 €

Altholz

4,00 €

4,00 €

4,00 €

60,00 €

70,00 €

Grün-/Bioabfälle

70,00 €

66,00 €

65,00 €

65,00 €

65,00 €

E-Schrott

99,00 €

99,00 €

99,00 €

79,00 €

70,00 €

Altmetall

105,00 €

99,00 €

99,00 €

99,00 €

70,00 €

Papier

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

15,00 €

Umschlag1

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe

200,00 €

200,00 €

200,00 €

200,00 €

300,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

 

Erlöse

2015

€/t

2016

€/t

2017

€/t

2018

€/t

 

Papier

85,00 €

90,00 €

100,00 €

126,00 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 1

230,00 €

190,00 €

87,50 €

160,00 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 2

90,00 €

80,00 €

---

---

Kühlgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 3

150,00 €

82,00 €

---

---

IT-Geräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

225,00 €

180,00 €

70,75 €

142,00 €

E-Kleingeräte

Altmetall

230,00 €

200,00 €

103,00 €

160,00 €

 

Altholz

0,00 €

0,00 €

---

----

 

E-Schrott Depotcontainer

142,50 €

142,50 €

70,75 €

128,00 €

E-Kleingeräte/Container

Kunststoff-Sperrmüll

5,00 €

7,50 €

---

7,00 €

 

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen.

 

Die Entwicklung im Bereich der Wertstofferlöse ist z. Zt. steigend. Ob diese positive Entwicklung weiterhin andauert, ist jedoch fraglich. Erhebliche Abweichungen (auch nach unten) sind nach Angaben der WBC nicht auszuschließen. Da die Erlöse indexbezogen sind, ist eine genaue Vorhersage nicht möglich. Die WBC haben daher für die Höhe der Erlöse/t den Mittelwert der bisher in 2017 feststehenden Erlöse errechnet. Da für die Sammelgruppen (SG) 2 und 3 auch in 2018 keine Optierung (Eigenverwertung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen weiterhin die Erlöse.

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2016 und 2017 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2018 wird voraussichtlich von 54 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 46 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2017 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2018 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.939 t

x

145,00 €

=

281.155,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2018 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2017, auf die Gemeinden umlegen.

 

Der Kreis wird die Grundgebühr 2018 (je Einheit) von 16,75 € auf 15,70 € senken. Für das Jahr 2017 wurde die Grundgebühr angehoben. Der Grund für die Erhöhung war die Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019. Der Kreis Coesfeld hat sich bereiterklärt, für die kreisangehörigen Kommunen federführend die Ausschreibung zu übernehmen. Die hierdurch entstandenen Kosten wurden nicht separat in Rechnung gestellt, sondern über die Grundgebühr umgelegt. Da in 2018 keine weiteren Tätigkeiten des Kreises diesbezüglich anfallen, konnte die Grundgebühr wieder herabgesetzt werden.

 

Bei der Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

 

 

 

2018

Vorjahr

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

15,70 €

16,75 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

17,28 €

18,44 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

31,40 €

33,50 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

157,00 €

167,50 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2017 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2017

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.162

x

15,70 €

=

49.643,40 €

80 l/120    14 t

2.032

x

17,28 €

=

35.112,96 €

240 l

804

x

31,40 €

=

25.245,60 €

1,1 m³

15

x

157,00 €

=

2.355,00 €

Grundgebühr

6.013

 

 

 

112.356,96 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

 

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten

281.155,00

Grundgebühr (gerundet)

112.357,00 €

 

393.512,00 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2018 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2018 eine Vergütung i. H. v. 188.533,53 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (1.939 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (80 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

Gesamt Restmüll:

 

Gestellung 80 l / 120 l

5.200 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

8.736,00 €

Gestellung 240 l

822 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.874,16 €

Gestellung 1,1 m³

16 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

401,28 €

Beförderung

1.939 t

x

27,82 €

 

 

=

53.942,98 €

Vergütung 14-täglich

2.759 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

54.628,20 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.263 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.499,48 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

16 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

6.349,44 €

 

 

 

 

 

 

 

158.431,54 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

30.101,99 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

188.533,53 €

 

 

 

a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

2.061 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.462,48 €

Gestellung 240 l

698 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.591,44 €

Beförderung

1.239 t

x

27,82 €

 

 

=

34.468,98 €

Vergütung 14-täglich

2.759 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

54.628,20 €

 

 

 

 

 

 

 

94.151,10 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

17.888,71 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

112.039,81 €

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

112.039,81 €

:

2.759

=

40,61 €

 

 

b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

3.139 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.273,52 €

Gestellung 240 l

124 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

282,72 €

Beförderung

620 t

x

27,82 €

 

 

=

17.248,40 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.263 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.499,48 €

 

 

 

 

 

 

 

55.304,12 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

10.507,78 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

65.811,90 €

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

65.811,90 €

:

3.263

=

20,17 €

 

 

c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

 

Vergütung

16 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

6.349,44 €

Gestellung 1,1 m³

16 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

401,28 €

Beförderung

80 t

x

27,82 €

 

 

=

2.225,60 €

 

 

 

 

 

 

 

8.976,32 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

1.705,50 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

10.681,82 €

 

 

Kostenanteil je Container

10.681,82 €

:

16

=

667,61 €

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %. Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt. In 2018 werden mit 126,00 €/t voraussichtlich genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

 

Gestellung 240 l

6.863 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

15.647,64 €

Beförderung

1.332 t

x

13,28 €

 

 

=

17.688,96 €

Vergütung

6.863 Gefäße

x

0,82 €

x

12 Mon.

=

67.531,92 €

 

 

 

 

 

 

 

100.868,52 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

19.165,052 €

Entsorger

 

 

 

 

 

 

120.033,54€

Benutzungsgebühren

1.332 t

x

15,00 €

 

 

=

19.980,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

140.013,54 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

 

23.550,28 €

Aufwendungen Gesamt

 

 

 

 

 

 

116.463,26 €

 

Papiererlöse

(kommunale Abfuhr)

 

1.332 t

 

x

 

126,00 €

 

 

 

=

 

167.832,00 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

=

28.229,34 €

Papiererlöse Gesamt

 

 

 

 

 

=

139.602,66 €

 

Gesamt

(Aufwendungen – Erlöse)

 

 

 

 

 

 

 

-23.139,40 €

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Die überschüssigen Papiererlöse werden unter Pkt. VI „Sonstige Kosten“ berücksichtigt.

 

Zusätzliche Papiertonnen

 

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.967 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

4.984,56 €

Gestellung 240 l

3.091 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

7.047,48 €

Vergütung

6.058 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

119.948,40 €

Beförderung

3.040 t

x

11,57 €

 

 

=

35.172,80 €

 

 

 

 

 

 

 

167.153,24 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

31.759,12 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

198.912,36 €

Deponiegebühr

3.040 t

x

65,00 €

 

 

=

197.600,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

396.512,36 €

 

Von den zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer tragen,

abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2018:

767

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 22,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

22,00 €

767 Eigenkompostierer x 22,00 € =

16.874,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 379.638,36 € (396.512,36 € ./. 16.874,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 5.210 regulären Biotonnen verteilt:

 

379.638,36 €

:

5.210 Gefäße

=

72,87 €

 

 

Zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 72,84 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen (72,84 €) weicht geringfügig von dem errechneten Gebührenanteil (72,87 €) ab. Die Gebühr für die zusätzliche Biotonne wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der Kalkulation).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten (gerundet)

 

1.

Personalkosten

52.971,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.857,00 €

3.

Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders

 

1.300,00 €

4.

Kosten für die Verteilung des Abfuhrkalenders

1.500,00 €

5.

Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen

11.190,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

653,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung ( 13 t x 300,00 €)

 

 

16.000,00 €

3.900,00 €

8.

Kosten Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (19 t x 165,00 € (Deponie- u. Umschlaggeb.)

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)

e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe

 

20.472,00 €

3.135,00 €

1.080,00 €

2.000,00 €

120,00 €

 

 

 

9.

Presswagen

800,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

237.806,00 €

11.

Überschüssige Papiererlöse

-23.139,00 €

12.

Erlöse Depotcontainer E-Schrott

-1.400,00 €

 

 

Gesamt

334.245,00 €

 

 

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Zusammenstellung)

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2018 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wird, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2017 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt.

 

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz (LAbfG) haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher in 2017 gesammelten Mengen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Der Vertrag über die Betreibung des Schadstoffmobiles wurde zum 01.01.2018 neu ausgeschrieben. Demnach fallen für eine Standzeitstunde 185,03 € (inkl. MwSt) an. Das Schadstoffmobil wird in 2018 an 84 Std. eingesetzt. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 300,00 €/t. Für 2017 wird von einer Menge von 13 t ausgegangen.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2018 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.

 

10.

 

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

41,29 €

667 Std.

27.540,43€

 

Transport Sperrmüll

37,54 €

300 t

11.262,00 €

 

Transport Holz

26,28 €

409 t

10.748,52 €

 

Transport Papier

76,78 €

103 t

7.908,34 €

 

Transport Grünabfall

21,11 €

627 t

13.235,97 €

 

Transport Kunststoffe

56,31 €

27 t

1.520,37 €

 

Gesamt

 

88.443,68 €

 

MwSt

 

16.804,30 €

 

Gesamt Betreiber

 

 

105.247,98 €

B

Miete Grundstück

 

35.700,00 €

 

Unterhaltung

Versicherung (Feuer, Einbruch…)

 

1.000,00 €

65,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

36.765,00 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

165,00 €

300 t

49.500,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

65,00 €

672 t

40.755,00 €

 

Benutzungsgebühren Altholz

70,00 €

409 t

28.630,00 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

70,00 €

109 t

7.630,00 €

 

Benutzungsgebühren Altmetall

70,00 €

89 t

6.230,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

15,00 €

86 t

1.290,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

134.035,00 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 1

126,00 €

142,00 €

86 t

41 t

10.836,00 €

5.822,00 €

 

Erlöse SG 5

108,00 €

68 t

7.344,00 €

 

Erlöse Altmetall

160,00 €

89 t

14.240,00 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

38.242,00 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

237.805,98 €

 

gerundet

 

 

237.806,00 €

 

 

11.

Durch die in 2018 erwarteten Papiererlöse können die für die Papiertonne anfallenden Kosten gedeckt werden. Darüber hinaus übersteigen die voraussichtlichen Erlöse die kalkulierten Kosten um ca. 23.000,00 €.

 

12.

Im Juli 2013 wurden in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten aufgestellt. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Die Erlöse für E-Schrott aus den Depotcontainern liegen in 2018 nach den Hochrechnungen über denen des Vorjahres. Es ist jedoch fraglich, ob das System aufgrund der geringen Rentabilität weiterhin beibehalten wird. Solange das kreisweite Defizit nicht weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von einer Abschaffung abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über die Restmülltonnen entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren Restmüllmengen zu steigenden Gebühren für die Restabfälle.

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

 

334.245,00 €

:

6.038 Gefäße

=

55,36 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2018 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich (-) 4,33 % unter den in 2017 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

 

In den letzten Jahren lagen die kalkulierten, kostendeckenden Gebühren unter denen des jeweiligen Vorjahres. Ob dieser Trend in der Gebührenentwicklung auch in künftigen Jahren weitergeht, ist fraglich. Dies hängt u. a. von der ungewissen und stark schwankenden Erlössituation, aber auch von der Neuausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 ab.

 

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

Zu 3) Satzungsänderung

 

Durch die Änderung der Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation