1) Entwicklung 2017
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2018
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
a) Die Entwicklung 2017 wird zur Kenntnis
genommen.
b) Die
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2018 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die
Abfallgebührensatzung wird - wie in Anlage 4 - geändert
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2017
Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die
Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis
einschließlich Juli 2017 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2017 folgende
Aussagen gemacht werden:
Deponiegebühren
Bei den Deponie-, Benutzungs- und
Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und
voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.
Gemeindewerke
Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte
für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder
Müllablagerungen. Insgesamt wurden ca. 9.500,00 € in der Kalkulation
berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass
der angesetzte Betrag um ca. 18 % bzw. ca. 1.700,00 € überschritten wird.
Wertstoffhof
Die für den Wertstoffhof zu erwartenden
Kosten für 2017 weichen nach aktuellem Stand um ca. 2 % ab. Für die Betreibung
werden demnach rd. 3.600,00 € weniger Kosten anfallen als geplant.
Entsorger/Schadstoffmobil/Presswagen
Bzgl. der Kosten für die gemeindliche
Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen
gerechnet. Hier liegt die Veränderung nach den derzeitigen Hochrechnungen bei
rd. 1 %. Ein starker Anstieg wird im Bereich der Restmüllmulde für die Abfälle
aus Straßenpapierkörben erwartet. Die Kosten belaufen sich mit 1.080,00 € rd.
47% über dem Ansatz von 734,00 €. Ursächlich hierfür ist u. a. eine
Preiserhöhung des Entsorgers von 15 % je Mulde.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten
Beträgen. Die Erträge aus den Wertstofferlösen werden schätzungsweise um ca.
+20% von den kalkulierten Erlösen abweichen. Hier kann es aber noch – aufgrund
der starken Schwankungen der Erlöslage – zu gravierenden Änderungen kommen.
Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen
wird das Jahr 2017 voraussichtlich mit einer Überdeckung von ca. 35.000,00 €
abschließen.
Zu 2 )
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2018
Aufgrund der ständig variierenden
Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die
Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG
gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei
Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen der
Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien
gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe
der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu
kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages
hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2018
mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier,
E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren.
Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die
Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem
Handling der Verwertung haben.
|
2014 €/t |
2015 €/t |
2016 €/t |
2017 €/t |
2018 €/t |
Restabfälle |
146,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
Sperrgut |
146,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
Altholz |
4,00 € |
4,00 € |
4,00 € |
60,00 € |
70,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
70,00 € |
66,00 € |
65,00 € |
65,00 € |
65,00 € |
E-Schrott |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
79,00 € |
70,00 € |
Altmetall |
105,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
99,00 € |
70,00 € |
Papier |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
13,00 € |
15,00 € |
Umschlag1 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
300,00 € |
1 Für Restabfälle aus
Straßenpapierkörben und Sperrgut
Erlöse |
2015 €/t |
2016 €/t |
2017 €/t |
2018 €/t |
|
Papier |
85,00 € |
90,00 € |
100,00 € |
126,00 € |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 1 |
230,00 € |
190,00 € |
87,50 € |
160,00 € |
Elektrogroßgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 2 |
90,00 € |
80,00 € |
--- |
--- |
Kühlgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 3 |
150,00 € |
82,00 € |
--- |
--- |
IT-Geräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
225,00 € |
180,00 € |
70,75 € |
142,00 € |
E-Kleingeräte |
Altmetall |
230,00 € |
200,00 € |
103,00 € |
160,00 € |
|
Altholz |
0,00 € |
0,00 € |
--- |
---- |
|
E-Schrott
Depotcontainer |
142,50 € |
142,50 € |
70,75 € |
128,00 € |
E-Kleingeräte/Container |
Kunststoff-Sperrmüll |
5,00 € |
7,50 € |
--- |
7,00 € |
|
Die
Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund
der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer
vorherzusehen.
Die Entwicklung
im Bereich der Wertstofferlöse ist z. Zt. steigend. Ob diese positive
Entwicklung weiterhin andauert, ist jedoch fraglich. Erhebliche Abweichungen
(auch nach unten) sind nach Angaben der WBC nicht auszuschließen. Da die Erlöse
indexbezogen sind, ist eine genaue Vorhersage nicht möglich. Die WBC haben
daher für die Höhe der Erlöse/t den Mittelwert der bisher in 2017 feststehenden
Erlöse errechnet. Da für die Sammelgruppen (SG) 2 und 3 auch in 2018 keine
Optierung (Eigenverwertung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger)
mehr erfolgt, entfallen weiterhin die Erlöse.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als Berechnungsgrundlage
für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das
Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der
Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.
a) Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2016 und 2017 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die Abfallbeseitigungssatzung
erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem
vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2018 wird
voraussichtlich von 54 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr
gewählt und von 46 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird
von den Bürgern gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2017 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2018 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
1.939 t |
x |
145,00 € |
= |
281.155,00 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe,
Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt.
Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen
direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch
die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2018 die Grundgebühr
nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2017, auf die
Gemeinden umlegen.
Der Kreis wird
die Grundgebühr 2018 (je Einheit) von 16,75 € auf 15,70 € senken. Für das Jahr
2017 wurde die Grundgebühr angehoben. Der Grund für die Erhöhung war die Ausschreibung
des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019. Der Kreis Coesfeld hat sich
bereiterklärt, für die kreisangehörigen Kommunen federführend die Ausschreibung
zu übernehmen. Die hierdurch entstandenen Kosten wurden nicht separat in
Rechnung gestellt, sondern über die Grundgebühr umgelegt. Da in 2018 keine
weiteren Tätigkeiten des Kreises diesbezüglich anfallen, konnte die Grundgebühr
wieder herabgesetzt werden.
Bei der
Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
|
|
|
2018 |
Vorjahr |
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
15,70 € |
16,75 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
17,28 € |
18,44 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
31,40 € |
33,50 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
157,00 € |
167,50 € |
Unter
Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2017 ergibt sich für die Gemeinde
Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2017 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.162 |
x |
15,70 € |
= |
49.643,40 € |
80 l/120 14 t |
2.032 |
x |
17,28 € |
= |
35.112,96 € |
240 l |
804 |
x |
31,40 € |
= |
25.245,60 € |
1,1 m³ |
15 |
x |
157,00 € |
= |
2.355,00 € |
Grundgebühr |
6.013 |
|
|
|
112.356,96 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr
werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der
insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der
Vorjahre.
Ermittlung der an
den Kreis zu zahlenden Gebühren
Mengenabhängige
Deponiegebühr/Verwertungskosten |
281.155,00 € |
Grundgebühr
(gerundet) |
112.357,00 € |
|
393.512,00 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen
umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu
befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die
Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das
Jahr 2018 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht.
Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung
der Restmüllgefäße im Jahr 2018 eine Vergütung i. H. v. 188.533,53 € (Anlage 2,
Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die
Aufteilung der Tonagen (1.939 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1
m³-Container (80 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für
die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l / 120 l |
5.200 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
8.736,00 € |
Gestellung 240 l |
822 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.874,16 € |
Gestellung 1,1 m³ |
16 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
401,28 € |
Beförderung |
1.939 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
53.942,98 € |
Vergütung 14-täglich |
2.759 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
54.628,20 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.263 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.499,48 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
16 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.349,44 € |
|
|
|
|
|
|
|
158.431,54 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
30.101,99 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
188.533,53
€ |
a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
2.061 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.462,48 € |
Gestellung 240 l |
698 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.591,44 € |
Beförderung |
1.239 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
34.468,98 € |
Vergütung 14-täglich |
2.759 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
54.628,20 € |
|
|
|
|
|
|
|
94.151,10 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
17.888,71 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
112.039,81
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
112.039,81 € |
: |
2.759 |
= |
40,61 € |
b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
3.139 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.273,52 € |
Gestellung 240 l |
124 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
282,72 € |
Beförderung |
620 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
17.248,40 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.263 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.499,48 € |
|
|
|
|
|
|
|
55.304,12 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
10.507,78 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
65.811,90
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
65.811,90 € |
: |
3.263 |
= |
20,17 € |
c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
16 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.349,44 € |
Gestellung 1,1
m³ |
16 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
401,28 € |
Beförderung |
80 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
2.225,60 € |
|
|
|
|
|
|
|
8.976,32 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
1.705,50 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
10.681,82 € |
Kostenanteil je Container |
10.681,82 € |
: |
16 |
= |
667,61 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die DSD AG
(Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil
an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der
kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für
Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog.
Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren
16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %.
Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die
zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung
berücksichtigt. In 2018 werden mit 126,00 €/t voraussichtlich genügend
Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Der
Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:
Gestellung 240 l |
6.863 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.647,64 € |
Beförderung |
1.332 t |
x |
13,28 € |
|
|
= |
17.688,96 € |
Vergütung |
6.863 Gefäße |
x |
0,82 € |
x |
12 Mon. |
= |
67.531,92 € |
|
|
|
|
|
|
|
100.868,52 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
19.165,052 € |
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
120.033,54€ |
Benutzungsgebühren |
1.332 t |
x |
15,00 € |
|
|
= |
19.980,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
140.013,54 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
|
23.550,28 € |
Aufwendungen
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
116.463,26
€ |
Papiererlöse (kommunale Abfuhr) |
1.332 t |
x |
126,00 € |
|
|
= |
167.832,00 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
= |
28.229,34 € |
Papiererlöse
Gesamt |
|
|
|
|
|
= |
139.602,66
€ |
Gesamt (Aufwendungen –
Erlöse) |
|
|
|
|
|
|
-23.139,40
€ |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Die überschüssigen Papiererlöse werden unter Pkt. VI „Sonstige Kosten“
berücksichtigt.
Zusätzliche
Papiertonnen
Den Bürgern wird
weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu
lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den
Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V;
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
2.967 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
4.984,56 € |
Gestellung 240 l |
3.091 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
7.047,48 € |
Vergütung |
6.058 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
119.948,40 € |
Beförderung |
3.040 t |
x |
11,57 € |
|
|
= |
35.172,80 € |
|
|
|
|
|
|
|
167.153,24 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
31.759,12 € |
Gesamt
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
198.912,36 € |
Deponiegebühr |
3.040 t |
x |
65,00 € |
|
|
= |
197.600,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
396.512,36 € |
Von den zu
verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer tragen,
abgezogen. Die
Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der
Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2018: |
767 |
Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von
22,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 %
ergibt) |
22,00 € |
767 Eigenkompostierer x 22,00 € = |
16.874,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
379.638,36 € (396.512,36 € ./. 16.874,00 €).
Die Kosten werden
auf alle 5.210 regulären Biotonnen verteilt:
379.638,36 € |
: |
5.210 Gefäße |
= |
72,87 € |
Zusätzliche
Biotonnen
Dem Bürger wird
die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der
bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 72,84 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen (72,84 €) weicht geringfügig von
dem errechneten Gebührenanteil (72,87 €) ab. Die Gebühr für die zusätzliche
Biotonne wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s.
Punkt VII der Kalkulation).
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten (gerundet)
1. |
Personalkosten |
52.971,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.857,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung des Abfuhrkalenders |
1.300,00 € |
4. |
Kosten für die
Verteilung des Abfuhrkalenders |
1.500,00 € |
5. |
Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen |
11.190,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
653,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung (
13 t x 300,00 €) |
16.000,00 € 3.900,00 € |
8. |
Kosten
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren (19 t x 165,00 € (Deponie- u. Umschlaggeb.) c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG) e)
Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe |
20.472,00 € 3.135,00 € 1.080,00 € 2.000,00 € 120,00 € |
|
|
|
9. |
Presswagen |
800,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
237.806,00 € |
11. |
Überschüssige
Papiererlöse |
-23.139,00 € |
12. |
Erlöse
Depotcontainer E-Schrott |
-1.400,00 € |
|
Gesamt |
334.245,00 € |
Erläuterungen:
(die Nummerierung
entspricht der Nummerierung der vorstehenden Zusammenstellung)
Um den Anteil an
den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die
Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI,
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
334.245,00 € |
: |
6.038 Gefäße |
= |
55,36 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben
können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell
ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in
einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2018 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich (-) 4,33 % unter den in 2017 gültigen
Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2,
Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.
In den letzten
Jahren lagen die kalkulierten, kostendeckenden Gebühren unter denen des
jeweiligen Vorjahres. Ob dieser Trend in der Gebührenentwicklung auch in
künftigen Jahren weitergeht, ist fraglich. Dies hängt u. a. von der ungewissen
und stark schwankenden Erlössituation, aber auch von der Neuausschreibung des
Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 ab.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Die für die
Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang,
bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und
werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell
getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
Zu 3) Satzungsänderung
Durch die
Änderung der Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz
erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden
Kalkulation